Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Stufe und Höhergruppierung
Kaiser80:
--- Zitat von: Kaiser80 am 09.08.2022 15:33 ---Wenn es sich um eine Stelle beim gleichen AG handelt ist 17 ABS 4 einschlägig.
Dann m.E. auch keine Zulage, es handelt sich um eine Höhergruppierung und nicht um eine vorrübergehnde Übertragung, Mithin EG9a Stufe 4. Durch die Befristung wird aber vermutlich ein neuer AV notwendig. Deshalb nochmal die Frage: Wird "befristet" (vorrübergehend) übertragen oder ist "die Stelle" (das AV) befristet?
Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe aus den Entgeltgruppen 2 bis 14 der Anlage A werden die Beschäftigten der gleichen Stufe zugeordnet, die sie in der niedrigeren Entgeltgruppe erreicht haben, mindestens jedoch der Stufe 2. Die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt mit dem Tag der Höhergruppierung.
--- End quote ---
Dann handelt es sich also um eine vorübergehende Übertragung einer Höherwertigen Tätigkeit. Du bekommst eine Zulage. Die persönliche Zulage bemisst sich nach dem jeweiligen Unterschiedsbetrag zu dem Tabellenentgelt, das sich bei dauerhafter Übertragung nach § 17 Abs. 4 Satz 1 ergeben hätte.
Die Stufenlaufzeit in der niedrigeren EG bleibt unberührt
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