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Versorgungsausgleich bei Scheidung mit Beamtenbezügen

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Pete4408:
Hallo zusammen,

ich stecke mitten im Scheidungsverfahren und muss mich daher aktuell viel mit dem Versorgungsausgleich beschäftigen. Meine (Noch-)Frau hat die Scheidung über ihre Anwältin eingereicht und ich habe mir bisher keinen Anwalt genommen und hatte das eigentlich auch nicht vor. Jetzt bin ich aber an einen Punkt geraten, an dem ich nicht mehr wirklich weiter weiß und mir vermutlich dann doch einen Anwalt nehmen muss. Um das aber möglichst doch noch irgendwie zu vermeiden und mir das Geld besser für etwas anderes zu sparen, frage ich nun euch in der Hoffnung, dass mir jemand weiterhelfen kann.

So wie ich das verstanden habe, führt der Versorgungsausgleich dazu, dass alle Rentenbeiträge, die ich während der Ehezeit in die Rentenkasse eingezahlt habe (egal welche Rentenkasse das war), geteilt werden. Ich hatte während der Ehezeit ausschließlich meine Beamtenversorgung. Die Hälfte davon wird auf das Konto meiner Frau bei der gesetzlichen Rentenversicherung überwiesen. Umgekehrt erhalte ich die Hälfte von dem, was meine Frau bei ihrer gesetzlichen Rentenversicherung eingezahlt hat. Sie hat während der Ehe ausschließlich dort eingezahlt. Ich bekomme das dann auf mein Konto bei der gesetzlichen Rentenversicherung, was extra dafür für mich dort eingerichtet wird.

Da ist jetzt aber schon der Haken. Denn mir hat mal ein Kumpel erzählt, dass ich froh sein kann, die Beamtenversorgung zu haben, weil die Rentenbeiträge die man dort einzahlt am Ende mehr Rente ausschütten als wenn ich die gleichen Beträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahle. Jetzt gebe ich also von meiner "wertvollen" Beamtenversorgung etwas ab und erhalte zurück nur etwas auf die "weniger wertvolle" gesetzliche Rentenversicherung. Das schlimmste daran ist, dass wir eigentlich in Zahlen ungefähr gleich viel eingezahlt haben und also einfach nur Beiträge hin- und hergeschoben werden, ohne dass am Ende einer von beiden dabei großartig profitiert. Nur gehen die Beiträge eben bei mir von der Beamtenversorgung ab, wo sie mehr wert sind und ich bekomme welche in die gesetzliche Rentenversicherung, wo sie weniger wert sind. Und um in der gesetzlichen überhaupt irgendwann mal Rente ausgezahlt zu bekommen, müsste ich 5 Jahre mindestens eingezahlt haben. Aber ich hab dort ja nie eingezahlt. Ist das Geld dann dort ganz verloren? Und mich würde auch interessieren, ob es hier einen Unterschied macht, dass sie die Scheidung Online eingereicht hat. Denn das könnte für mich vielleicht ein wichtiger Ansatzpunkt sein. Dass ich also sage, dass das kein normales Scheidungsverfahren ist und deshalb der Versorgungsausgleich hier nicht durchgeführt werden kann oder so ähnlich. Also quasi ein abgekürztes Verfahren ohne Versorgungsausgleich. Vielleicht ist das aber auch völliger Blödsinn und deshalb bin ich fast soweit einen eigenen Anwalt zu nehmen.

Ich habe schon gehört, dass man den Versorgungsausgleich verändern kann wenn man zum Notar geht. Aber meine (Noch-)Frau will das nicht und ihre Anwältin habe ich auch schon angeschrieben und die hat auch gesagt, dass sie keiner Änderung zustimmen wird. Habe ich irgendwelche anderen Möglichkeiten?

Ich weiß, kompliziertes Thema, aber vielleicht hab ich ja Glück und einer von euch hat sich schon mal irgendwie auch mit diesem Thema beschäftigt.

Danke schon mal im Voraus!

Opa:
Nimm dir einen Anwalt. Nimm dir einen Anwalt. Nimm dir einen Anwalt.

Am Versorgungsausgleich kann man nur im gegenseitigen Einvernehmen drehen, er kann sogar ausgeschlossen werden. Bei der Verhandlung dazu wirst du allein nur Nachteile einfahren, also nimm dir einen Anwalt.

Die Aushandlung aller übrigen Regelungen zur Scheidung sollten auf Augenhöhe geführt werden, also nimm dir einen Anwalt.

Das gesamte Verfahren mit unzähligen Schriftsätzen überfordert den Nichtjuristen. Da meist die emotionale Betroffenheit hinzukommt, wärst du selbst als Jurist im Nachteil, also nimm dir einen Anwalt.

Pete4408:
Danke für deine Antwort.

Ich hatte bereits befürchtet, dass ich nicht drum herum komme, mir einen Anwalt zu nehmen. Ein kleines bisschen Hoffnung war noch da aber du hast ja leider Recht. Ich selber hab ja kaum die Ahnung um da in eine Verhandlung zu gehen und einen kühlen Kopf bewahren kann ich auch nicht, weil mir die nötige Distanz fehlt.

Organisator:
Moooooment.

Recherchiere erstmal ein bischen weiter. Unter sowas "wie funktioniert ein Versorgungsausgleich" lässt sich sicherlich was finden.

Rentenbeiträge werden schonmal nicht geteilt. Das Scheidungsgericht lässt sich vom Renten- bzw. Pensionsträger eine Auskunft geben, wie hoch die in der Ehezeit erwirtschafteten Anwartschaften auf Rente bzw. Pension sind.
Der übersteigende Anteil der höheren Anwartschaften steht zur Hälfte dem anderen Ehepartner zu. Also z.B.

Deine Frau: 500 € Rente
Du: 1000 € Pension
--> Deiner Frau stehen 250 € zu.

Bei rein gesetzlich Versicherten werden Entgeltpunkte, die genau dem Wert entsprechen, von einem Rentenkonto zum anderen übertragen.  Bei Pensionsansprüchen keine Ahnung, das lässt sich aber rausfinden.

btw. kriegt deine nochFrau ggf. noch eine Betriebsrente?

Opa:
Selbst recherchieren kann man, wenn es darum geht, ob der Vermieter vielleicht zu hohe Nebenkosten abrechnet oder unter welchen Voraussetzungen man von einem Kaufvertrag zurücktreten kann. Und selbst bei solchen Petitessen kommt ein durchschnittlich gebildeter Mensch viel zu häufig zum falschen Ergebnis.

Bei einer Scheidung ist die emotionale Komponente so dominant, dass nur ein eigener Anwalt gegen den Anwalt der Gegenseite eine Chance hat. Da du am Ende sowieso die Hälfte der Anwaltskosten deiner Frau zahlen musst, ist es für dich auch nicht viel teurer, wenn du dir einen eigenen Anwalt nimmst. Den zahlt dann nämlich deine Frau zur Hälfte mit. Solange es nicht um Sorgerecht, gemeinsamen Immobilienbesitz oder andere Kostenfaktoren geht, kostet euch der Anwalt pro Partei vielleicht 4.000 bis 5.000 Euro.

Das finanzielle Schadenspotential, wenn du dich selbst vertrittst und dabei gravierende Fehler machst, ist um ein Vielfaches höher.

Deshalb: Nimm dir einen Anwalt.

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