üblicherweise werden solche Regelungen durch Dienstvereinbarungen innerhalb der Dienststellen geschlossen. Ein one size fits all wäre an der Realität vorbei. Warum sollte ich z.B. nur 30% Homeoffice arbeiten und welchen Sinn hätte es, wenn der Hausmeister im Homeoffice arbeitet?
Das ergibt sich doch aus der Fragestellung.
Homeoffice, Telework und Co. sind ja nur dort möglich, wo dies durch die Art der Tätigkeit ohne Weiteres möglich ist.
Und für diese Gruppe wäre eine Regelung über Dienstvereinbarungen hinaus erstrebenswert, da es dann nicht im Ermessen oder Gutdünken irgendwelcher Einzelvorgesetzten hängt.
Hm, ist bei uns ebenfalls geregelt, grundsätzlich ist kein Arbeitsbereich von Telearbeit ausgeschlossen, sofern er grundlegende Voraussetzungen erfüllt, z.B. das die Tätigkeit in der Regel mit Standard IT ausgeführt werden kann, keine ständige Anwesenheit in der Dienststelle benötigt wird usw...also für die breite Masse an Mitarbeitern wird es dem Vorgesetzten dann schwierig es dem einen Kollegen zu genehmigen und dem anderen nicht wenn fachliche und persönliche Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Arbeitsform mobile Arbeit kann ergänzend in Anspruch genommen werden.