Autor Thema: Anzahl von Homeoffice-Tagen rechtlich geregelt?  (Read 2625 times)

proRemote

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Der Bund und die EU bereiten juristische Grundlagen für ein Recht auf Homeoffice bzw. Telearbeit bzw. mobile Arbeit vor:
https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/mobile-arbeit-gesetz.html
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2021-0021_EN.html

Lange davor und lange vor Corona gab es z.B. Vereinbarungen auf Länderebene. Exemplarisch sei hier die Einführung von Telearbeit gemäß § 81 NPersVG über Telearbeit in der Landesverwaltung (Anlage 1), die zwischen der Landesregierung Niedersachsen und den Spitzengewerkschaften bereits im Jahr 2004 abgeschlossen wurde (Beschl.d.LReg v. 14.12.2004 – MI-VM 4-01472/152-07) genannt.

Was in diesen Entwürfen bisher fehlt ist die konkrete quantitative Angabe zu den Homeoffice-Tagen.

Meine Fragen:
  • Ist jemandem eine Regelung bekannt, die konkret die Anzahl oder eine prozentuale Angabe zu den möglichen Home-Office-Tagen benennt, wie es in der Wirtschaft z.B. mit der weit verbreiteten 3+2-Regelung (also 3 Tage Präsenz und 2 Tage Remote) der Fall ist?
  • Gibt es andere Grundlagen, auf deren Basis sich eine Anzahl an Homeoffice-Tagen ableiten lässt?

Ich finde es schwierig, wenn der Gesetzgeber keine Angaben zum Umfang des Homeoffice macht, da es sich so nur schwer einklagen lässt.

Librarian

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Antw:Anzahl von Homeoffice-Tagen rechtlich geregelt?
« Antwort #1 am: 09.08.2022 16:23 »
Für Niedersachsen wäre es diese im Juli 2021 verabschiedete Vereinbarung: https://www.mi.niedersachsen.de/download/172953/Vereinbarung_Telearbeit_und_mobile_Arbeit_in_der_niedersaechsischen_Landesverwaltung.pdf

Sie unterscheidet erstmals zwischen Telearbeit (fester Arbeitsplatz) und mobilem Arbeiten (Laptop am Küchentisch).
Während Telearbeit bis auf Details unverändert geblieben ist (z.B. beantragen kann es nunmehr jeder, unabhängig davon, ob man Kinder oder Familienangehörige betreut) wurde das mobile Arbeiten auf 30% der wöchentlichen Arbeitszeit pro Halbjahr begrenzt. Wie man sich das für ein Halbjahr aufteilt, ist einem selbst überlassen.

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Antw:Anzahl von Homeoffice-Tagen rechtlich geregelt?
« Antwort #2 am: 09.08.2022 16:27 »
üblicherweise werden solche Regelungen durch Dienstvereinbarungen innerhalb der Dienststellen geschlossen. Ein one size fits all wäre an der Realität vorbei. Warum sollte ich z.B. nur 30% Homeoffice arbeiten und welchen Sinn hätte es, wenn der Hausmeister im Homeoffice arbeitet?

MoinMoin

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Antw:Anzahl von Homeoffice-Tagen rechtlich geregelt?
« Antwort #3 am: 09.08.2022 16:31 »
Während Telearbeit bis auf Details unverändert geblieben ist (z.B. beantragen kann es nunmehr jeder, unabhängig davon, ob man Kinder oder Familienangehörige betreut) wurde das mobile Arbeiten auf 30% der wöchentlichen Arbeitszeit pro Halbjahr begrenzt. Wie man sich das für ein Halbjahr aufteilt, ist einem selbst überlassen.
Kann eigentlich diese Aufteilung per DV eingeschränkt werden?
Also 30% nicht pro Halbjahr, sondern 30% nur pro Monat z.B.?

proRemote

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Antw:Anzahl von Homeoffice-Tagen rechtlich geregelt?
« Antwort #4 am: 09.08.2022 16:34 »
Telearbeit (fester Arbeitsplatz) und mobilem Arbeiten (Laptop am Küchentisch)

Interessantes Detail.
Meint mobiles Arbeiten, das ich dies theoretisch auch in einem anderen Bundesland tun könnte (z.B. Familienbesuch)?
Und Telearbeit = Homeoffice bzw. fest definierter Ort außerhalb des Präsenzortes (Büro)?

Organisator

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Antw:Anzahl von Homeoffice-Tagen rechtlich geregelt?
« Antwort #5 am: 09.08.2022 16:37 »
Telearbeit (fester Arbeitsplatz) und mobilem Arbeiten (Laptop am Küchentisch)

Interessantes Detail.
Meint mobiles Arbeiten, das ich dies theoretisch auch in einem anderen Bundesland tun könnte (z.B. Familienbesuch)?
Und Telearbeit = Homeoffice bzw. fest definierter Ort außerhalb des Präsenzortes (Büro)?

Genau.

proRemote

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Antw:Anzahl von Homeoffice-Tagen rechtlich geregelt?
« Antwort #6 am: 09.08.2022 16:38 »
üblicherweise werden solche Regelungen durch Dienstvereinbarungen innerhalb der Dienststellen geschlossen. Ein one size fits all wäre an der Realität vorbei. Warum sollte ich z.B. nur 30% Homeoffice arbeiten und welchen Sinn hätte es, wenn der Hausmeister im Homeoffice arbeitet?

Das ergibt sich doch aus der Fragestellung.
Homeoffice, Telework und Co. sind ja nur dort möglich, wo dies durch die Art der Tätigkeit ohne Weiteres möglich ist.
Und für diese Gruppe wäre eine Regelung über Dienstvereinbarungen hinaus erstrebenswert, da es dann nicht im Ermessen oder Gutdünken irgendwelcher Einzelvorgesetzten hängt.

Festsetzer

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Antw:Anzahl von Homeoffice-Tagen rechtlich geregelt?
« Antwort #7 am: 09.08.2022 16:42 »
Telearbeit (fester Arbeitsplatz) und mobilem Arbeiten (Laptop am Küchentisch)

Interessantes Detail.
Meint mobiles Arbeiten, das ich dies theoretisch auch in einem anderen Bundesland tun könnte (z.B. Familienbesuch)?
Und Telearbeit = Homeoffice bzw. fest definierter Ort außerhalb des Präsenzortes (Büro)?

Genau.

Bei uns (Bund) gibt es diese Unterscheidung ebenfalls. In unserer Dienstvereinbarung ist geregelt, dass man bis zu 80% der individuellen wöchentlichen Arbeitszeit als Telearbeit leisten kann. Präsenzzeiten können frei verteilt und sollen im Monatsmittel erreicht werden.

proRemote

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Antw:Anzahl von Homeoffice-Tagen rechtlich geregelt?
« Antwort #8 am: 09.08.2022 16:44 »
Während Telearbeit bis auf Details unverändert geblieben ist (z.B. beantragen kann es nunmehr jeder, unabhängig davon, ob man Kinder oder Familienangehörige betreut) wurde das mobile Arbeiten auf 30% der wöchentlichen Arbeitszeit pro Halbjahr begrenzt. Wie man sich das für ein Halbjahr aufteilt, ist einem selbst überlassen.
Kann eigentlich diese Aufteilung per DV eingeschränkt werden?
Also 30% nicht pro Halbjahr, sondern 30% nur pro Monat z.B.?

30% sind wirklich sehr sehr wenig. 40% sollte m.E. die absolute Untergrenze sein. Gibt es dazu eigentlich Bestrebungen, dies auszuweiten? Bei den Gewerkschaften lese ich immer wieder, das diese sich für die Ausweitung einsetzen, aber macht sich dies auch konkret bemerkbar durch bspw. Ankündigung von mehr Homeoffice-Tagen?

Festsetzer

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Antw:Anzahl von Homeoffice-Tagen rechtlich geregelt?
« Antwort #9 am: 09.08.2022 16:54 »
üblicherweise werden solche Regelungen durch Dienstvereinbarungen innerhalb der Dienststellen geschlossen. Ein one size fits all wäre an der Realität vorbei. Warum sollte ich z.B. nur 30% Homeoffice arbeiten und welchen Sinn hätte es, wenn der Hausmeister im Homeoffice arbeitet?

Das ergibt sich doch aus der Fragestellung.
Homeoffice, Telework und Co. sind ja nur dort möglich, wo dies durch die Art der Tätigkeit ohne Weiteres möglich ist.
Und für diese Gruppe wäre eine Regelung über Dienstvereinbarungen hinaus erstrebenswert, da es dann nicht im Ermessen oder Gutdünken irgendwelcher Einzelvorgesetzten hängt.

Hm, ist bei uns ebenfalls geregelt, grundsätzlich ist kein Arbeitsbereich von Telearbeit ausgeschlossen, sofern er grundlegende Voraussetzungen erfüllt, z.B. das die Tätigkeit in der Regel mit Standard IT ausgeführt werden kann, keine ständige Anwesenheit in der Dienststelle benötigt wird usw...also für die breite Masse an Mitarbeitern wird es dem Vorgesetzten dann schwierig es dem einen Kollegen zu genehmigen und dem anderen nicht wenn fachliche und persönliche Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Arbeitsform mobile Arbeit kann ergänzend in Anspruch genommen werden.

MoinMoin

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Antw:Anzahl von Homeoffice-Tagen rechtlich geregelt?
« Antwort #10 am: 09.08.2022 16:57 »
Während Telearbeit bis auf Details unverändert geblieben ist (z.B. beantragen kann es nunmehr jeder, unabhängig davon, ob man Kinder oder Familienangehörige betreut) wurde das mobile Arbeiten auf 30% der wöchentlichen Arbeitszeit pro Halbjahr begrenzt. Wie man sich das für ein Halbjahr aufteilt, ist einem selbst überlassen.
Kann eigentlich diese Aufteilung per DV eingeschränkt werden?
Also 30% nicht pro Halbjahr, sondern 30% nur pro Monat z.B.?

30% sind wirklich sehr sehr wenig. 40% sollte m.E. die absolute Untergrenze sein. Gibt es dazu eigentlich Bestrebungen, dies auszuweiten? Bei den Gewerkschaften lese ich immer wieder, das diese sich für die Ausweitung einsetzen, aber macht sich dies auch konkret bemerkbar durch bspw. Ankündigung von mehr Homeoffice-Tagen?
Wird in NI auch so in den meisten Ämtern gemacht, da 2 Tage pro Woche einfacher zu prüfen ist als 30% pro Woche  ::)

JesuisSVA

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Antw:Anzahl von Homeoffice-Tagen rechtlich geregelt?
« Antwort #11 am: 09.08.2022 17:34 »
Der BMAS-Link funktioniert nicht. Was soll denn dieses "Homeoffice" sein?

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Antw:Anzahl von Homeoffice-Tagen rechtlich geregelt?
« Antwort #12 am: 09.08.2022 17:44 »
Und für diese Gruppe wäre eine Regelung über Dienstvereinbarungen hinaus erstrebenswert, da es dann nicht im Ermessen oder Gutdünken irgendwelcher Einzelvorgesetzten hängt.

finde ich nicht. Zwar wird in den Dienstvereinbarungen häufig auf die dienstlichen Belange abgestellt, ob Homeoffice möglich ist oder nicht (bzw. @ SVA: mobiles Arbeiten), aber wenn ein Einzelvorgesetzter meint, deswegen Homeoffice einschränken zu müssen, obwohl es keinen objektiven Grund gibt. läuft ohnehin etwas schief. Vor solchen Vorgesetzten kann man dann nur weglaufen.

JesuisSVA

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Antw:Anzahl von Homeoffice-Tagen rechtlich geregelt?
« Antwort #13 am: 09.08.2022 18:19 »
(bzw. @ SVA: mobiles Arbeiten)

Das ist aber nicht das, was der EU-Parlamentsresolution zu entnehmen ist. Dort geht es um "work from home".

proRemote

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Antw:Anzahl von Homeoffice-Tagen rechtlich geregelt?
« Antwort #14 am: 10.08.2022 09:21 »
Der BMAS-Link funktioniert nicht. Was soll denn dieses "Homeoffice" sein?

Ich kann es auf der Webseite des BMAS tatsächlich auch nicht mehr finden. Seltsam. Stattdessen gibt es nun diese Seite hier:
https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Teilzeit-flexible-Arbeitszeit/homeoffice.html
Aber vom Referentenentwurf keine Spur mehr ...
Man kann ihn u.a. aber noch auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer nachlesen:
https://www.brak.de/newsroom/newsletter/nachrichten-aus-berlin/2020/ausgabe-21-2020-v-02122020/homeoffice-und-mobiles-arbeiten-brak/