Wenn die Stelle für EG 13 ausgeschrieben ist und auch sonstige Beschäftigte sich bewerben können, wo ist dann die Grundlage für eine Eingruppierung in EG 132 statt EG 13?
Vielen Dank für Eure Meinungen
Ich gehe mal davon aus, dass du obiges von mir korrigiertes meintest.
Tariflich/Gerichtlich sind die Hürden die Anerkennung eines sonstige Beschäftigte recht hoch.
Allerdings sind die mentalen Schranken geringer bei Verantwortlichen sich zu irren, wenn sie jemanden haben wollen, der was vorzuweisen hat, kann man schnell einen sonstigen aus den Hut zaubern, ohne das da jemand meckert.
(ob es dann vor Gericht, wenn da jemand klagen würde bestand hätte ist ja irrelevant, den wer sollte da schon klagen (können) wenn sich alle einig sind)
Also z.B. ein BSCler, der seit x Jahren "nachweislich" unterschiedliche, höherwertige Dinge macht? warum nicht als sB ansehen.
Einen BSCler der 1 Jahr bisher gearbeitet hat mmmmöööp, wie soll das gehen?
Und in eurem Fall:
Man kann so einem nach x jahren ja zugestehen, dass er jetzt sB ist und höhergruppieren.