Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
A13g Z ab 01.10.2022 für Soldaten
Organisator:
--- Zitat von: Zelt am 11.08.2022 11:27 ---Ich bin nicht auf der Suche nach Nachhilfe in Beamtendeutsch, im besten Fall erhalte ich fünf, mit einem Komma voneinander getrennten, Ziffern. 8)
--- End quote ---
Tja, dann viel Erfolg dabei. Hilfe zur Selbsthilfe ist halt nicht für Jedermann.
Zelt:
Danke, wird schon werden ;)
Asperatus:
Die Höhe der Amtszulagen finden sich in Anlage IX BBesG, Zeilen 124 ff.
Demnach hat die Amtszulage für Besoldungsgruppe A 13 nach Fußnote 1 eine Höhe von 338,04 Euro monatlich.
Zelt:
Danke für die Info,
ich konnte mir nicht den Unterschied von Zeile 138 und 139 herleiten.
Wo auch immer die Erklärung der Fußnoten ( 1, bzw. 7) zu finden sind.
edeserver:
Auch das ist im BBesG in Anlage I bei der entsprechenden Besoldungsgruppe zu finden.
Fn 1 - Beamte des gehobenen Dienstes und Soldaten im Dienstgrad Stabshauptmann oder Stabskapitänleutnant in Funktionen, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 13 abheben, können eine Amtszulage nach Anlage IX erhalten.
Fn 7 - Erhält als der ständige Vertreter eines Fachschuldirektors oder als Fachvorsteher eine Amtszulage nach Anlage IX.
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