Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

A13g Z ab 01.10.2022 für Soldaten

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Organisator:

--- Zitat von: Zelt am 11.08.2022 11:27 ---Ich bin nicht auf der Suche nach Nachhilfe in Beamtendeutsch, im besten Fall erhalte ich fünf, mit einem Komma voneinander getrennten, Ziffern.  8)

--- End quote ---

Tja, dann viel Erfolg dabei. Hilfe zur Selbsthilfe ist halt nicht für Jedermann.

Zelt:
Danke, wird schon werden  ;)

Asperatus:
Die Höhe der Amtszulagen finden sich in Anlage IX BBesG, Zeilen 124 ff.

Demnach hat die Amtszulage für Besoldungsgruppe A 13 nach Fußnote 1 eine Höhe von 338,04 Euro monatlich.

Zelt:
Danke für die Info,

ich konnte mir nicht den Unterschied von Zeile 138 und 139 herleiten.

Wo auch immer die Erklärung der Fußnoten ( 1, bzw. 7) zu finden sind.

edeserver:
Auch das ist im BBesG in Anlage I bei der entsprechenden Besoldungsgruppe zu finden.
Fn 1 - Beamte des gehobenen Dienstes und Soldaten im Dienstgrad Stabshauptmann oder Stabskapitänleutnant in Funktionen, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 13 abheben, können eine Amtszulage nach Anlage IX erhalten.
Fn 7 - Erhält als der ständige Vertreter eines Fachschuldirektors oder als Fachvorsteher eine Amtszulage nach Anlage IX.

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