Guten Morgen,
ich bin Beamtin in NRW, alleinerziehend und mein Kind studiert. Wir erhalten Kindergeld und Familienzuschlag 1 und 2. Wie sieht es mit dem Familienzuschlag aus, wenn mein Kind auszieht, aber trotzdem noch studiert (also weiterhin Kindergeld erhält)? Danke für eure Hilfe und liebe Grüße!