Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Gibt es eine Frist für den Wechsel in die PKV?
UnknownUser:
Vielen Dank für die Kommentare.
Dann könnte ich ja mein Vorhaben so durchziehen. 2 bis 3 Jahre in der GKV bleiben, auf die pauschale Beihilfe hoffen und wenn diese nicht bis dahin eingeführt ist, in die PKV wechseln. In der Hoffnung natürlich, dass ich bis dahin nicht erkranke. 😬
Pupecki:
--- Zitat von: UnknownUser am 11.08.2022 17:40 ---Vielen Dank für die Kommentare.
Dann könnte ich ja mein Vorhaben so durchziehen. 2 bis 3 Jahre in der GKV bleiben, auf die pauschale Beihilfe hoffen und wenn diese nicht bis dahin eingeführt ist, in die PKV wechseln. In der Hoffnung natürlich, dass ich bis dahin nicht erkranke. 😬
--- End quote ---
Hallo UnknownUser,
genauso mache ich es auch. Es gibt in den ersten 6 Monaten nach der Verbeamtung auf Widerruf und ein weiteres mal nach der Verbeamtung auf Probe die Öffnungsklausel. In dieser Zeit kann man maximal einen Risikozuschlag von 30 % auf den monatlichen Beitrag aufgrund von Vorerkrankungen erhalten, aber keine Ablehnung. Wenn die 6 Monate vorüber sind, kannst du auch abgelehnt werden. Bei der Verbeamtung auf Lebenszeit startet meines Wissens nach die Öffnungsklausuel nicht erneut, weiß ich aber auch nicht sicher.
UnknownUser:
Hallo Pupecki,
beruhigend zu hören, dass andere auch so vorgehen. Ich finde die pauschale Beihilfe echt eine gute Sache und hoffe, dass die in deinem und meinem Bundesland in den kommenden Jahren eingeführt wird. Daumen drücken!
LG
Rumo1895:
Ist eigentlich absehbar ob die pauschale Beihilfe auch mal für Bundesbeamte (ohne freie Heilfürsorge) ein Thema werden wird?
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version