Guten Tag,
Zum Stichtag 31.12.2021 lief der Beurteilungszeitraum für die dienstliche periodische Beurteilung aus.
Bis heute wurde die dienstliche Beurteilung weder besprochen, noch eröffnet. Gibt es eine Frist, oder ein Urteil, bis wann die dienstliche Beurteilung eröffnet sein soll? Im Gesetz steht dazu leider nichts.
Da die Beurteilung dem Beurteilten ermöglichen soll, seine Arbeit zu reflektieren, kann ich mir nicht vorstellen, dass man sich mit der Eröffnung ewig Zeit lassen kann.
Nach über einem halben Jahr verblasst bei allen Beteiligten die Erinnerung und die Beurteilung verliert m.M.n. ihren Zweck. Bei einem regulären Beurteilungszeitraum von drei Jahren sind Ende des Monats ja schon über 22% des nächsten Beurteilungszeitraums wieder abgelaufen.
Wie lange dauert es bei euch aus der Erfahrung heraus vom Beurteilungsstichtag bis zur Eröffnung?
Gesetzliche Grundlage ist das BayLLbG, aber auch Urteile aus anderen Bundesländern wären hilfreich.
Grüße