Autor Thema: [Allg] Frist zur Eröffnung der dienstlichen Beurteilung  (Read 1742 times)

matzl

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Guten Tag,

Zum Stichtag 31.12.2021 lief der Beurteilungszeitraum für die dienstliche periodische Beurteilung aus.
Bis heute wurde die dienstliche Beurteilung weder besprochen, noch eröffnet. Gibt es eine Frist, oder ein Urteil, bis wann die dienstliche Beurteilung eröffnet sein soll? Im Gesetz steht dazu leider nichts.
Da die Beurteilung dem Beurteilten ermöglichen soll, seine Arbeit zu reflektieren, kann ich mir nicht vorstellen, dass man sich mit der Eröffnung ewig Zeit lassen kann.
Nach über einem halben Jahr verblasst bei allen Beteiligten die Erinnerung und die Beurteilung verliert m.M.n. ihren Zweck. Bei einem regulären Beurteilungszeitraum von drei Jahren sind Ende des Monats ja schon über 22% des nächsten Beurteilungszeitraums wieder abgelaufen.

Wie lange dauert es bei euch aus der Erfahrung heraus vom Beurteilungsstichtag bis zur Eröffnung?
Gesetzliche Grundlage ist das BayLLbG, aber auch Urteile aus anderen Bundesländern wären hilfreich.

Grüße
« Last Edit: 12.08.2022 02:32 von Admin2 »

emdy

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Antw:Frist zur Eröffnung der dienstlichen Beurteilung
« Antwort #1 am: 11.08.2022 13:38 »
Ohjaaa, eines meiner Lieblingsthemen!  ;D Du bist der Willkür ausgeliefert. Faktisch, nicht rechtlich. Suche mal nach einer Verwaltungsvorschrift, die das zustandige Ministerium, oder deine Behörde selbst erlassen hat. Bei uns heißt das Beurteilungsrichtlinie und gibt eine Frist von zwei Monaten vor. Bis zur Eröffnung vergehen meist 6 bis 9 Monate, woraus eine spätere Beförderung mit entgehenden Bezügen resultiert. Mal ehrlich, darum geht es doch. Um Feedback zu deiner Arbeit kannst du jederzeit bitten.  ;)

Urteile sind mir nicht bekannt. Vermutlich klagt niemand deshalb sondern es wird erduldet.

Die Beurteilung kann erst eröffnet werden, so habe ich gelernt, nachdem die Personalverwaltung kontrolliert hat, ob die Quotierung eingehalten wurde. Daher kann nicht eröffnet werden, bis alle oder ein großer Anteil der Noten dort vorgelegt wurden. Insofern bist du nicht nur deinem Vorgesetzten sondern allen Personalverantwortlichen der Behörde ausgeliefert.

matzl

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Danke Dir für die Rückmeldung Emdy. Dann scheint es also der Regelfall zu sein, dass man etwa ein Dreiviertel Jahr warten muss, bis man zum ersten Mal erfährt, wie man beurteilt wurde.
Nein, es geht tatsächlich nicht um eine (verzögerte) Beförderung. Im kommunalen Bereich ist es bei uns so, dass man sich auf höhere Stellen sowieso bewerben muss.