Liebe Kolleg*innen,
eine Internetsuche hat mir dazu leider keine klare Antwort gebracht: Ich habe irgendwann mal abgespeichert, dass man Bezügemitteilungen und jede Menge anderen dienstlichen Schriftverkehr (Dienstzuweisungen etc.) aufbewahren sollte. Jetzt gehe ich bald dienstlich für einige Jahre ins Ausland, werde wenig mitnehmen und mein Wohneigentum vermieten, stehe also vor der Frage, wofür ich einen sicheren Lagerplatz mieten muss und was weg kann: Hat jemand eine harte Antwort dazu, wie es um die Aufbewahrungspflicht insb. von Bezügemitteilungen steht?
Danke!