Autor Thema: Kürzung Urlaub Elternzeit  (Read 1909 times)

Lotte123

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Kürzung Urlaub Elternzeit
« am: 10.08.2022 22:25 »
Hallo zusammen, weiß von euch jemand bis wann der Arbeitgeber den Mitarbeiter mitgeteilt haben muss, dass er den Urlaub während der Elternzeit kürzen will. Kann man dem Mitarbeiter noch zwei Monate vor dem Ende der Elternzeit das schriftlich mitteilen? Vielen lieben Dank

Mask

  • Gast
Antw:Kürzung Urlaub Elternzeit
« Antwort #1 am: 11.08.2022 09:55 »
Der Arbeitgeber kann die Kürzung frühestens ab dem Zeitpunkt des Elternzeitverlangens erklären, oder zu einem späteren Zeitpunkt während oder nach der Elternzeit (BAG 19.3.2019, AP BEEG § 17 Nr. 6 Rn. 35; LAG RhPf 17.2.2021, BeckRS 2021, 6528 Rn. 46). Eine Vorbehaltserklärung ist nicht erforderlich (BAG 28.7.1992, AP BErzGG § 17 Nr. 3). Die Kürzungserklärung kann ausdrücklich oder stillschweigend abgegeben werden. Dafür reicht aus, dass dem Arbeitnehmer nur der gekürzte Urlaub gewährt wird oder für ihn aufgrund sonstiger Umstände erkennbar ist, dass der Arbeitgeber sein Kürzungsrecht ausüben will (BAG 28.7.1992, AP BErzGG § 17 Nr. 3; 19.3.2019, AP BEEG § 17 Nr. 6 Rn. 31)