Autor Thema: Umfrage zum Homeoffice im öffentlichen Dienst  (Read 7425 times)

MoinMoin

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Antw:Umfrage zum Homeoffice im öffentlichen Dienst
« Antwort #45 am: 16.08.2022 19:42 »
Bei uns ist der Witz, dass wir beispielsweise bei einer Nichterfüllung unserer Arbeit, diese auch vor den Auftraggebern rechtfertigen müssten. Wir arbeiten selbständig, bekommen lediglich die Fälle zugeteilt. Und dennoch wird uns unterstellt, im Home-Office nicht zu arbeiten, faul auf der Couch zu liegen etc. Da kann man nur auf den Genrationswechsel hoffen, aber gefühlt werden die Dinosaurier immer wieder von Dinosauriern ersetzt und die Rückständigkeit wird erst 10 Jahre später reflektiert. Öffentlicher Dienst halt  ;D

Wenn man anhand von Fallzahlen und Bearbeitungsdauer /-qualität die Auslastung jedes Beschäftigten gut bewerten kann würde mich mal das Argument interessieren, warum mobiles Arbeiten hier zu Faulheit führt.
Und wenn man dies vergleichen kann mit den Zahlen vor Home Office erst recht.
Liegt aber daran, dass viele Führungskräfte eben diese nicht können, sondern nur die Anwesenheit überprüfen als Kernaufgabe begreifen (mal überspitzt gesagt)

Dakmer

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Antw:Umfrage zum Homeoffice im öffentlichen Dienst
« Antwort #46 am: 16.08.2022 20:21 »
Es sind nicht allein die Dinosaurier in der Behörde, die modernes Denken blockieren, sondern die jungen Führungskräfte, die sich auf der Bequemlichkeit des Althergebrachten ebenso ausruhen.
Hinzu kommt, dass die Engagierten ihren Elan ganz schnell aufgeben müssen, wenn sie nicht gehört werden.
Außerdem Führungskräfte, die einfach nicht wissen, was führen, lenken, leiten beinhaltet oder die keinen Ar... in der Hose haben, mal ihre Ideen durchsetzen zu wollen.
Ich würde es nicht am Alter der Leute festmachen, sondern an ihrer Grundeinstellung. Fortschritt ist nichts für Feiglinge.
Im Großen und Ganzen sehe ich bei uns weniger fähige Führungskräfte, aber um so mehr selbstdenkende Arbeitsbienen. Und diese Bienchen halten den Laden am Laufen. Um die Unfähigen ertragen zu können, muss man sich halt ein dickes Fell anschaffen.
Und klar ist es leicht zu sagen: dann kündige doch und suche dir was Besseres. Aber nicht jeder ist unabhängig und noch flexibel, um einfach die Segel streichen zu können.
Und mit einer fachlichen Nischenbegabung wird das noch schwieriger.
Eine staatliche Regelung zur mobilen Arbeit würde sicher einigen Führungskräften eine "Entscheidungshilfe" sein.
Fakt ist: Ohne Corona hätte die Laptopindustrie wesentlich weniger Umsatz gemacht...  Danke, Corona.

JesuisSVA

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Antw:Umfrage zum Homeoffice im öffentlichen Dienst
« Antwort #47 am: 16.08.2022 20:27 »
Solche Regelungen richten sich nicht an irgendwelche „Führungskräfte“, sie richten sich an den Arbeitgeber. Das ist übrigens auch die Stelle, mit der man alles das Arbeitsverhältnis an sich betreffende vereinbart, ohne dass man dabei auf einen Dienstweg oder ähnliches angewiesen wäre.

Organisator

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Antw:Umfrage zum Homeoffice im öffentlichen Dienst
« Antwort #48 am: 17.08.2022 08:10 »
Und klar ist es leicht zu sagen: dann kündige doch und suche dir was Besseres. Aber nicht jeder ist unabhängig und noch flexibel, um einfach die Segel streichen zu können.

Das mittlere Management ist hier auch nicht der Ansprechpartner. Und niemand muss gleich kündigen. Man kann sich aber einen gewissen Rückhalt bei den Mitarbeitern schaffen und entsprechende Vorschläge an den Arbeitgeber richten. Eine "staatliche Regelung" würde die unmodern denkenden Führungskräfte darin nur zementieren.

proRemote

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Antw:Umfrage zum Homeoffice im öffentlichen Dienst
« Antwort #49 am: 17.08.2022 08:42 »
Deutschland ist keine Insel. In anderen EU-Staaten gibt es bereits ein gesetzlich verankertes Recht auf Homeoffice. Die Entscheidung über Homeoffice darf nicht einseitig beim Arbeitgeber liegen und genau deshalb braucht es dafür auch ein Gesetz in Deutschland. Ob Dir das passt oder nicht, ist mir ehrlich gesagt völlig egal. Daran ändern auch Deine gebetsmühlenartigen Vorwürfe der Unwissenschaftlichkeit und der Schwurblerei nichts.

Die Entscheidung liegt doch schon jetzt nicht allein beim Arbeitgeber sondern ist eine gemeinsame Entscheidung.

Ansonsten würde auch ein Gesetz keine sinnige Regelung bringen, da in dem Gesetz auch Ausnahmetatbestände genannt werden würden, welche letztendlich arbeitsgerichtlich entschieden werden müssten.

Dein Ziel ist das richtige, allerdings wäre ein Gesetz der falsche Weg.

Welcher Arbeitsvertrag ist denn bitte eine gemeinsame Entscheidung? Das Ding wird einem vorgelegt und dann kann man gucken ob Schmerzensgeld ... äh Gehalt ... entsprechend ist und man auch mit den anderen Inhalten leben kann oder eben nicht. In meiner Wahrnehmung nehmen Arbeitgeber immer nur, aber wollen nichts dafür geben. Am liebsten haben sie es, wenn man mehr macht und weniger nimmt. Wehe dem, der dafür einen Ausgleich fordert.

Der Punkt mit dem arbeitsgerichtlichen Entscheidungsweg ist m.M.n. genau der Knackpunkt. Und deswegen finde ich, braucht es auch ein Gesetz. Denn dann kann ich Homeoffice einklagen vor dem Arbeitsgericht. Stand jetzt kann der Arbeitgeber Homeoffice einseitig streichen und muss dies weder begründen, noch kann ich in irgendeiner Form dagegen vorgehen.

Das Argument das hier einige vorbringen mit dem Jobwechsel ist naheliegend gedacht, aber wie ja einige hier auch schreiben nicht immer ganz so einfach. Gerade wenn man familiäre Verpflichtungen hat. Aber auch wenn man diese nicht hat, warum sollte man für jeden Flatus dem der Arbeitgeber quer liegt büßen? Ich bin über diese arbeitgeberfreundliche Haltung irritiert. Ich habe mich doch nicht selbst eingestellt.

Kaiser80

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« Antwort #50 am: 17.08.2022 08:48 »

Welcher Arbeitsvertrag ist denn bitte eine gemeinsame Entscheidung? Das Ding wird einem vorgelegt und dann kann man gucken ob Schmerzensgeld ... äh Gehalt ... entsprechend ist und man auch mit den anderen Inhalten leben kann oder eben nicht.
Es liegt in der Natur der Sache, dass ein Arbeitsvertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zu Stande kommt. Mithin: Jeder.

JesuisSVA

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« Antwort #51 am: 17.08.2022 08:56 »
Eben. In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit und jeder geschlossene Arbeitsvertrag ist das Verhandlungsergebnis der Parteien, und zwar auch dann, wenn eine der Parteien das erste Angebot der anderen Partei annimmt.

Organisator

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Antw:Umfrage zum Homeoffice im öffentlichen Dienst
« Antwort #52 am: 17.08.2022 09:12 »

Welcher Arbeitsvertrag ist denn bitte eine gemeinsame Entscheidung? Das Ding wird einem vorgelegt und dann kann man gucken ob Schmerzensgeld ... äh Gehalt ... entsprechend ist und man auch mit den anderen Inhalten leben kann oder eben nicht. In meiner Wahrnehmung nehmen Arbeitgeber immer nur, aber wollen nichts dafür geben. Am liebsten haben sie es, wenn man mehr macht und weniger nimmt. Wehe dem, der dafür einen Ausgleich fordert.
Das ist deine, offenbar höchstpersönliche Sicht der Dinge. Ich kann dir versichern, dass es in anderen Bereichen auch anders aussieht. Und zwar so, dass verhandelt wird und es zu einem Ergebnis kommt, mit dem beide Seiten leben können. Offenbar hast du den falschen AG.

Aber auch wenn man diese nicht hat, warum sollte man für jeden Flatus dem der Arbeitgeber quer liegt büßen? Ich bin über diese arbeitgeberfreundliche Haltung irritiert. Ich habe mich doch nicht selbst eingestellt.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind Vertragspartner auf Augenhöhe. Warum sollte man für irgendwas büßen?

BAT

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« Antwort #53 am: 17.08.2022 09:27 »
Formell sind die Parteien auf Augenhöhe, nicht aber im praktischen Alltag. Der AN bestimmt derzeit die Regelungen recht einseitig. Auch wegen bereits bestehender gesetzlicher Regelungen.

Kaiser80

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« Antwort #54 am: 17.08.2022 09:50 »
Formell sind die Parteien auf Augenhöhe, nicht aber im praktischen Alltag. Der AN bestimmt derzeit die Regelungen recht einseitig. Auch wegen bereits bestehender gesetzlicher Regelungen.
Mag (indivuduell oder im Allgemeinen) so sein oder auch nicht. Es ändert aber nichts daran:

Es liegt in der Natur der Sache, dass ein Arbeitsvertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zu Stande kommt. Mithin: Jeder.
Man wird sich einig oder nicht. Es kommt ein Arbeitsvertrag mit bekannten Bedingungen zu Stande oder eben nicht. Beim AV herrscht Gott sei Dank noch kein Kontrahierungszwang!

BAT

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« Antwort #55 am: 17.08.2022 10:26 »
Die von der Vertragspartei AN zu erbringenden Arbeitsleistung ist teils von vornherin ausgeschlossen und muss nicht mal der anderen Vertragspartei mitgeteilt werden.

JesuisSVA

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« Antwort #56 am: 17.08.2022 10:40 »
Auch kryptisches Geschwurbel vermag nichts daran zu ändern, daß Arbeitsverträge das Verhandlungsergebnis der Parteien sind, die in entsprechend gleichlautenden Willenserklärungen münden.

Kaiser80

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Antw:Umfrage zum Homeoffice im öffentlichen Dienst
« Antwort #57 am: 17.08.2022 10:59 »
Die von der Vertragspartei AN zu erbringenden Arbeitsleistung ist teils von vornherin ausgeschlossen und muss nicht mal der anderen Vertragspartei mitgeteilt werden.
Die generelle Vertragsfreiheit wird in dern durch eine Vielzahl von Ausnahmen eingeschränkt. Dinge wie dieses "Arbeitsrecht" oder Urlaub, Krankheit, Genderfluide Zugehörigkeit und sonstiger AGG Kram können den Vertragsparteien durchaus bekannt sein oder nicht. Spielt keine Rolle. Es bedarf zweier übereinstimmender Willenserklärungen.


BAT

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« Antwort #58 am: 17.08.2022 11:02 »
Darum ging es nicht.

Kaiser80

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Antw:Umfrage zum Homeoffice im öffentlichen Dienst
« Antwort #59 am: 17.08.2022 11:22 »
Dann drück dich doch vernünftig aus, sonst muss man da wie der Vorredner eben "kryptisches Geschwurbel " unterstellen.