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Umfrage zum Homeoffice im öffentlichen Dienst

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BAT:
Die von der Vertragspartei AN zu erbringenden Arbeitsleistung ist teils von vornherin ausgeschlossen und muss nicht mal der anderen Vertragspartei mitgeteilt werden.

JesuisSVA:
Auch kryptisches Geschwurbel vermag nichts daran zu ändern, daß Arbeitsverträge das Verhandlungsergebnis der Parteien sind, die in entsprechend gleichlautenden Willenserklärungen münden.

Kaiser80:

--- Zitat von: BAT am 17.08.2022 10:26 ---Die von der Vertragspartei AN zu erbringenden Arbeitsleistung ist teils von vornherin ausgeschlossen und muss nicht mal der anderen Vertragspartei mitgeteilt werden.

--- End quote ---
Die generelle Vertragsfreiheit wird in dern durch eine Vielzahl von Ausnahmen eingeschränkt. Dinge wie dieses "Arbeitsrecht" oder Urlaub, Krankheit, Genderfluide Zugehörigkeit und sonstiger AGG Kram können den Vertragsparteien durchaus bekannt sein oder nicht. Spielt keine Rolle. Es bedarf zweier übereinstimmender Willenserklärungen.

BAT:
Darum ging es nicht.

Kaiser80:
Dann drück dich doch vernünftig aus, sonst muss man da wie der Vorredner eben "kryptisches Geschwurbel " unterstellen.

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