Hallo zusammen,
ich habe mich 2018 auf eine dieser externen Stellen (mD) einer Bundesbehörde beworben...mit allem was zu einer Bewerbung gehört (Zeugnisse, Lebenslauf etc.)...diese Stelle war ausgeschrieben mit der Möglichkeit zur Verbeamtung. Im mündlichen Auswahlverfahren waren auch einige Fragen der Prüfungskommission auf die Verbeamtung gerichtet. Im Frühjahr 2019 hatte ich dann Dienstantritt...ein Konzept zur Einarbeitung und Verbeamtung lag nicht vor, dieses wurde erst im Oktober 2019 veröffentlicht. Im Jahr 2020 stellte ich den Antrag auf Verbeamtung...2021 wurde die Verbeamtung abgelehnt, mit der Begründung, dass ich die Voraussetzungen nach § 17 Abs. 3 BBG nicht erfülle.
Ich habe 2010 den qualifizierenden Hauptschulabschluss erhalten. 2013 dann eine Ausbildung zum Bürokaufmann abgeschlossen und dadurch, dass ich die Vorgaben zum erhalt des mittleren Schulabschlusses erfüllt habe (betrifft HS und BS), habe ich diesen mittleren Schulabschluss 2013 über die Berufsschule dann erhalten.
Genau hier hat die Behörde ein Problem...
ich habe die Schulabschlüsse in einem Zuge erhalten, als ich die Ausbildung abgeschlossen habe. Hätte ich eine zweite Ausbildung (wie mir gesagt wurde z. B. als Maurer) oder die mittlere Reife über eine Abendschule, Realschule etc. erworben hätte, wäre die Verbeamtung kein Problem.
Ich meine...ich habe den Quali, mittleren Schulabschluss, eine Ausbildung zum Bürokaufmann.. und mittlerweile auch Berufserfahrung gesammelt.
Selbst wenn diese Konstellation an Abschlüssen nicht reicht, hätte ich doch spätestens bei Dienstantritt daraufhin gewiesen werden müssen, da ich mich auf eine Stelle mit möglicher Verbeamtung beworben habe. Das BBG gibt´s ja nicht erst seit gestern.
Hat hier jemand ähnliche Erfahrungen?