Autor Thema: Versteuerung NATO DP in Deutschland  (Read 2602 times)

Beamtenmichel

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Versteuerung NATO DP in Deutschland
« am: 14.08.2022 12:13 »
Mahlzeit,

Ich bin derzeit Beamter im gntd in der BW Verwaltung (mittlerweile A11) und hätte jetzt die Möglichkeit auf einen NATO DP zu wechseln (Joint Support and Enabling Command in Ulm). Ebenfalls A9 - A11 gebündelt.

Für mich kommt dieser Schritt in Frage, da ich dir Arbeit in meinem bwdlz langsam echt eintönig finde und eine berufliche Herausforderung mit der Möglichkeit auch internationl arbeiten zu können suche.

Jetzt teilte mir ein Kollege "am Rande" mit", dass die Bezüge die ich erhalte steuerfrei wären, da es sich bei der Nato um eine Supranationale Organisation handle.

Dies sei auch der Fall wenn der DP dauerhaft in DE angesiedelt sei?

Ebenfalls würden die Bezüge fortan von der NATO übrrnommen werden?

Ist dies korrekt.

Beste Grüße


Gruenhorn

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Antw:Versteuerung NATO DP in Deutschland
« Antwort #1 am: 14.08.2022 15:46 »
Ja ist richtig. Und es wird noch besser. Du kannst deine Tankquittungen und sonstiges aufbewahren und bei der Verwaltung die Mehrwertsteuer erstatten lassen. Auch Autokauf lohnt sich wohl ohne die lästige Mehrwertsteuer. Es empfiehlt dich die Lektüre des Zusatzabkommens zum NATO Truppenstatut, da sollte dergleichen bei den Privilegien drinstehen.

Beamtenmichel

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Antw:Versteuerung NATO DP in Deutschland
« Antwort #2 am: 14.08.2022 17:37 »
Ja ist richtig. Und es wird noch besser. Du kannst deine Tankquittungen und sonstiges aufbewahren und bei der Verwaltung die Mehrwertsteuer erstatten lassen. Auch Autokauf lohnt sich wohl ohne die lästige Mehrwertsteuer. Es empfiehlt dich die Lektüre des Zusatzabkommens zum NATO Truppenstatut, da sollte dergleichen bei den Privilegien drinstehen.

Sehr interessant. Ich gehe davon aus, dass das Brutto aber dem von A11 entsprechen würde oder? Wobei sich natürlich die Frage stellt, ob sich die Besoldung nicht nach der  G Besoödung der NATO richten würde?

Aber das mit den Tankquittungen kann nur ein schlechter Scherz sein.

sailor

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Antw:Versteuerung NATO DP in Deutschland
« Antwort #3 am: 14.08.2022 20:15 »
Es gibt Tankcoupons die man vorher kaufen kann.

Gruenhorn

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Antw:Versteuerung NATO DP in Deutschland
« Antwort #4 am: 14.08.2022 21:39 »
Google mal Salary grades NATO oder Salary schemes. Da die Posten, wenn sie nicht national geschlüsselt sind, immer mit einem Salary grade NATO weit ausgeschrieben sind, bekommt man da schnell eine Vorstellung,was es gibt. Bei national geschlüsselten Posten sollte dennoch die Ausschreibung zumindest im Intranet Bw erfolgen. Auch dort steht die Einstufung dabei. Ansonsten gibt es dennoch Abzüge für Krankenversicherung und Pension, aber auch allowances für Kinder, Frau, expatriation, Schule, Umzug und so weiter. Auch hier hilft Google unter dem Stichwort working for NATO. Da gibt's dann viel Material, wo alles wichtige drinsteht.

Organisator

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Antw:Versteuerung NATO DP in Deutschland
« Antwort #5 am: 15.08.2022 08:16 »
Google mal Salary grades NATO oder Salary schemes. Da die Posten, wenn sie nicht national geschlüsselt sind, immer mit einem Salary grade NATO weit ausgeschrieben sind, bekommt man da schnell eine Vorstellung,was es gibt.

Aber das wäre doch nur der Fall, wenn es ein Nato-Dienstposten wäre, für den man von seiner bisherigen Beschäftigung freigestellt werden würde. So wie ich den Sachverhalt lese, bleibt es bei einem deutschen Beamtendienstposten.

Asperatus

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Antw:Versteuerung NATO DP in Deutschland
« Antwort #6 am: 15.08.2022 16:39 »
Ich bin mir da nicht so sicher. Wenn man im Inland wohnt und arbeitet unterliegt man der deutschen Einkommensteuer. Da gibt es keine abweichende völkerrechtlichen Regelungen. Ich denke auch, dass du weiterhin von der Bundeswehr bezahlt werden wirst.

Gruenhorn

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Antw:Versteuerung NATO DP in Deutschland
« Antwort #7 am: 15.08.2022 19:44 »
Ich zitiere mal den BFH:

Nach Art. 19 Satz 1 des Ottawa-Abkommens sind die Bediensteten der Organisation i.S. des Art. 17 von Steuern auf die ihnen von der Organisation in ihrer Eigenschaft als deren Bedienstete gezahlten Gehälter und sonstigen Dienstbezüge befreit. Art. 17 des Ottawa-Abkommens wiederum sieht vor, dass die Gruppen von Bediensteten, auf die (u.a.) Art. 19 des Ottawa-Abkommens Anwendung findet, Gegenstand einer Vereinbarung zwischen dem Vorsitzenden der Stellvertreter im Rat und jedem beteiligten Mitgliedstaat ist. Über die Durchführung von Teil IV ‑‑u.a. Art. 17‑‑ des Ottawa-Abkommens haben die NATO und Deutschland am 30.11.1961 eine Vereinbarung geschlossen (abgedruckt in BGBl II 1962, 114 ff.), die nach § 1 Abs. 1 Satz 1 der ‑‑in Ergänzung zur Verordnung vom 30.05.1958‑‑ erlassenen Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an internationale Bedienstete der Nordatlantikvertrags-Organisation vom 29.03.1962 (BGBl II 1962, 113) für die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an Bedienstete der NATO maßgebend ist und deren Art. 1 zufolge die Gruppen von Bediensteten der NATO und der nachgeordneten Stellen der NATO, auf welche u.a. Art. 19 des Ottawa-Abkommens in Deutschland Anwendung findet, die Besoldungsgruppen A, B und C der NATO-Personalbestimmungen umfassen, wenn die entsprechenden Bediensteten ihren Dienstort auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Demnach heißt das, solang wie er nach NATO Salary scheme A,B oder C bezahlt wird und in Deutschland stationiert ist, ist er einkommensteuerbefreit. Eine Ausnahme wäre es, wenn der Mitarbeiter im Rahmen einer Zuweisung zur NATO geht. Dann würde er weiter durch Deutschland besoldet werden. Bei der EU gibt es solche Konstrukte, bei der NATO weiß ich es nicht.

Organisator

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Antw:Versteuerung NATO DP in Deutschland
« Antwort #8 am: 16.08.2022 08:42 »
Demnach heißt das, solang wie er nach NATO Salary scheme A,B oder C bezahlt wird und in Deutschland stationiert ist, ist er einkommensteuerbefreit. Eine Ausnahme wäre es, wenn der Mitarbeiter im Rahmen einer Zuweisung zur NATO geht. Dann würde er weiter durch Deutschland besoldet werden. Bei der EU gibt es solche Konstrukte, bei der NATO weiß ich es nicht.

Auch bei der Nato gibt es solche Konstrukte, die Beamten werden über das Auswärtige Amt dorthin abgeordnet. Geht sogar auch in Brüssel. Da aber der TE eingangs sagte:
Ebenfalls A9 - A11 gebündelt.
ist noch die Frage offen, ob es sich tatsächlich um einen Nato- oder Beamtendienstposten handelt.

Asperatus

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Antw:Versteuerung NATO DP in Deutschland
« Antwort #9 am: 16.08.2022 16:46 »
Da der Dienstposten A9 bis A11 gebündelt ist, unterliegt er offenbar nicht dem NATO-Bezahlschema.

Die Steuerbefreiung gilt meines Wissens nur für bei der NATO selbst eingestellten Personal, nicht von der Bundeswehr zu diesen versetzten bzw. zugewiesenen.

Im Übrigen gilt das Übereinkommen über den Status der Nordatlantikvertrags-Organisation, der nationalen Vertreter und des internationalen Personals (BGBl. 1958 II S. 118) gemäß Artikel 2 weder für militärische Kommandostellen noch für sonstige militärische Stellen.

Auch kann nach Art. 19 seine als Mitglieder des internationalen Personals der NATO vorgesehenen Staatsangehörigen, sofern sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt auf seinem Hoheitsgebiet haben, selbst zur Organisation abordnen, zahlt in diesem Falle die Gehälter und ist berechtigt, dieses zu besteuern.