Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Energiegeld
Scanner:
Ehrlich gesagt verstehe ich das Problem hier nicht.
Habe ich irgendeine anstößige Frage gestellt?
Ich dachte, das ist ein Forum um Fragen zu beantworten und kein Kindergarten..
JesuisSVA:
Vielleicht sollte man dann keine Kindergartenfragen stellen? Und wenn man es doch tut, Hinweise auf die Antwort, die ein Kindergartenkind verstehen würde, entsprechend aufnehmen?
Scanner:
Oh mein Gott, wenn im Internet steht, dass das Energiegeld mit dem Gehalt am 1. September ausgezahlt wird, dann ist es durchaus berechtigt die Frage zu stellen, ob es für Angestellte im ÖD der 31.8. oder 30.9. ist.
Daraus könnte man nämlich sehr wohl ableiten, dass es der 31.8. ist.
Ich habe niemand beleidigt oder angegriffen und kriege dann solche Antworten wo man als quasi dumm hingestellt wird - echt unglaublich.
Wie auch immer, ich werde dieses Forum wohl nicht mehr aufsuchen und auch den Kollegen nicht weiter empfehlen.
JesuisSVA:
Es wurde von Dir nicht geschildert, dass im Internet stünde, dass „das Energiegeld mit dem Gehalt am 1. September ausgezahlt“ würde (wobei man sicherlich auch sehr lange nach einer solch falschen Information suchen müsste), sondern dass dort „immer der September genannt“ würde. Das ist ein erheblicher Unterschied. Wenn Du das nicht erkennst, ist das bezeichnend, weshalb ich Dir angesichts Deiner angekündigten Absicht mit Freuden hinterherrufe: Das ist gut so und tut der Qualität des Forums gut.
Max:
--- Zitat von: Scanner am 14.08.2022 11:47 ---Oh mein Gott, wenn im Internet steht, dass das Energiegeld mit dem Gehalt am 1. September ausgezahlt wird,
--- End quote ---
Das sollte so eher selten zu finden sein. Richtiger Weise zahlt es der Arbeitgeber, bei dem man zum 1. September angestellt ist, mit ein paar Ausnahmen, mit dem Septembergehalt.
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