Autor Thema: [Allg] Feindliche Übernahne/Raubernennung: Nachteil für den Betroffenen?  (Read 6308 times)

Verleihnix

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Weil der abgebende Dienstherr auf die 3 Monate pocht,hat der aufnehmende Dienstherr eine feindliche Übernahme/Raubernennung ins Spiel gebracht.

Dass letzterer dann die Pensionslasten alleine tragen muss,weiß ich.

Aber,was ich nicht weiß: Gibt es Nachteile für den Betroffenen? Z. B. Eine neue Probezeit o. Ä.?

Für einen Hinweis auf dem Forum wäre ich dankbar.
« Last Edit: 17.08.2022 15:46 von Admin2 »

Organisator

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Eine neue Probezeit würde dann ja auf der Urkunde stehen. Sehr unwahrscheinlich, wenn du schon Lebenszeitbeamter wärst.

McOldie

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Der neue Dienstherr muss dann wahrscheinlich mehrere laufbahnrechtliche und statusrechtliche Ausnahmeentscheidungen treffen. Du solltest daher dort nachfragen, zu was er dich dort ernennen will, bevor du der "Raubernennung" zustimmst.

clarion

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Raubernennung wegen drei Monate finde ich ungewöhnlich.

Verleihnix

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Dem aufnehmenden Dienstherr geht es halt darum,mich (Lebenszeizbeamter) schnellstmöglich zu kriegen. Deshalb will er ungerne die drei Monate abwarten…