Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Multiprofessionelles Team Sozialarbeiter
superfoxi58:
Guten Tag, ich habe mich bei einer Schule für Geistige Entwicklung beworben als MPT, ausgeschrieben speziell für Sozialarbeiter. Die Schulleiterin möchte mich einstellen, habe 25 Jahre in diesem Bereich in einem Heim geleitet...also Erfahrungen im pädagogischen Bereich und Tobi ohne Ende....Ich soll in TVL 10 in Stufe 1 eingruppiert werden, also wie ohne Berufserfahrungen, gibt es irgendwo Infos ob das so richtig ist? Die Dame bei der Bezirksregierung sagte dass man nur bis Stufe 3 hochgestuft werden kann, aber da muss man erst einen Antrag stellen usw. Ich habe eine Stelle und werde da als Sozialarbeiter bezahlt, aber bei der Bezirksregierung nicht, da spielt diese Qualifikation scheinbar keine Rolle....Gibt es Erfahrungen von Leuten in dem Bereich wegen des Gehaltes???
Vielen Dank
JesuisSVA:
Tarifbeschäftigte sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Dementsprechend ist also in erster Linie wichtig, was Du machen sollst, nicht was Du kannst. Dabei spielt auch eine bestimmte Qualifikation, die der Arbeitgeber in seiner Ausschreibung fordert, keine Rolle.
Die Stufen der Entgelttabelle bilden keine Berufserfahrung ab. Bei Einstellung hast Du bei einschlägiger Berufserfahrung von mindestens einem bzw. drei Jahren Anspruch auf Stufe 2 oder 3, wobei bei einschlägiger Berufserfahrung die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird. Bei sonstigen Zeiten förderlicher Art kann deren Berücksichtigung VOR der Stellenbesetzung gefordert bzw. vereinbart werden, ebenso kann der Arbeitgeber sie von sich aus berücksichtigen, ein Anspruch besteht jedoch nicht.
superfoxi58:
Das heisst also ich soll vor Unterschrift des Vertrage die Stufe aushandeln? Man sagte mir ich werde mit 1 eingestuft und könne einen Antrag auf Höherstufung stellen, es sei aber nicht gesagt dass es erfolgreich verlaufe....Ich habe zur Zeit eine Stelle mit entsprechender Bezahlung, würde mich also eher verschlechtern dafür dass ich in einer Schule arbeiten kann.....
JesuisSVA:
Einschlägige Berufserfahrung muss bis zur Stufe 3 berücksichtigt werden, dafür bedarf es keines Antrages, die korrekte Ermittlung und Zahlung des zustehenden Entgelts ist die Hauptpflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis. Die Berücksichtigung förderlicher Zeiten ist tariflich nur VOR der Stellenbesetzung möglich, weil ansonsten kein Personalgewinnungsproblem ist, welches tariflich notwendige Voraussetzung ist.
MoinMoin:
--- Zitat von: superfoxi58 am 16.08.2022 19:14 ---Das heisst also ich soll vor Unterschrift des Vertrage die Stufe aushandeln? Man sagte mir ich werde mit 1 eingestuft und könne einen Antrag auf Höherstufung stellen, es sei aber nicht gesagt dass es erfolgreich verlaufe....Ich habe zur Zeit eine Stelle mit entsprechender Bezahlung, würde mich also eher verschlechtern dafür dass ich in einer Schule arbeiten kann.....
--- End quote ---
Dann handelt es sich um Ahnungslose, Lügner oder nicht tarifkonformes Verhalten.
Fakt ist, dass förderliche Zeiten in unbegrenzter Höhe angerechnet werden kann (bei dir also u.U Stufe 6)
Dieses kann allerdings nicht angerechnet werden, wenn du schon unterschrieben hast, da ein Bedingung zur Anerkennung ist, dass es zur Deckung des Personalbedarfes geschieht.
D.h. Du must sagen, ohne Anerkennung komme ich nicht und die müssen sagen, wenn du nicht kommst, dann klappt es nicht mit der "Bestenauslese" zur Deckung des Personalbedarfs
Wenn natürlich andere gleichwertige Kandidaten vor der Tür stehen, müssen sie diese dann nehmen.
Guckst du §16 Absatz 2
4Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist.
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