Hallo, ich habe eine Frage zur Beitragsbemessungsgrenze. Und zwar liegen meine Bezüge derzeit darunter. Meine Kinder sind damit beitragsfrei in der GKV über meine Frau (TZ-Angestellte in der Privatwirtschaft) versichert. Demnächst erhöhen sich bei uns in NRW die Familienzuschläge z.T. deutlich. Damit läge ich im Ergebnis über der Grenze.
Nun meine Frage: Ist für die Beitragsbemessungsgrenze das gesamte Bruttoeinkommen inkl. Familienzuschlägen maßgeblich oder wird diese anders ermittelt?