Wenn ich nichts in der Hand habe, um den AG nach einer Stellenbeschreibung aufzufordern, wonach die Stelle bzgl. EG bewertet werden kann…komme ich wohl ohne Anwalt erst mal nicht weiter.
Welchen Weg dieser mit mir einschlagen kann, entzieht sich mir nach den ganzen Aussagen hier auch meiner Kenntnis.
Aber einen Weg muss es ja geben…