Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Urlaubsregelung
klärung:
Hallo,
Ich bräuchte mal etwas Hilfe:
Ein Kollege (Beamter) wurde darauf hingewiesen, dass die Urlaubsregelung besagt, dass der Urlaub am Stück bzw. in zweu Blocken zu nehmen sei.
Gilt dies auch für mich als Tarifbeschäftigter? Gibt es solche Regeln auch für Tarifbeschäftigte?
Danke und Grüße
K.
JesuisSVA:
--- Zitat von: § 7 Abs. 2 BUrlG ---Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.
--- End quote ---
klärung:
Danke.
Die Regelung ist ja nicht so sinnvoll. Naja.
Danke für die Antwort
JesuisSVA:
Die Regelung besagt, dass der Arbeitnehmer einen Anspruch darauf hat, dass er von seinen vier Wochen gesetzlichen Urlaub mindestens zwei Wochen am Stück nehmen kann. Das halte ich für sehr sinnvoll. Die tarifliche Regelung setzt in § 28 TVÖD diesen Gedanken auch für den tariflichen Urlaubsanspruch in Form einer Soll-Regelung um.
Rumo1895:
Aus der Regelung ist ja nicht ersichtlich das der restliche Urlaub jenseits der 12 Werktage zwingend in einem weiteren Block zusammenhängend genommen werden muss,
--- Zitat --- in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe
--- End quote ---
sind ja vielfältig denkbar.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version