Autor Thema: Urlaubsregelung  (Read 1394 times)

klärung

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Urlaubsregelung
« am: 17.08.2022 12:45 »
Hallo,

Ich bräuchte mal etwas Hilfe:

Ein Kollege (Beamter) wurde darauf hingewiesen, dass die Urlaubsregelung besagt, dass der Urlaub am Stück bzw. in zweu Blocken zu nehmen sei.

Gilt dies auch für mich als Tarifbeschäftigter? Gibt es solche Regeln auch für Tarifbeschäftigte?

Danke und Grüße
K.

JesuisSVA

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Antw:Urlaubsregelung
« Antwort #1 am: 17.08.2022 12:57 »
Zitat von: § 7 Abs. 2 BUrlG
Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.

klärung

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Antw:Urlaubsregelung
« Antwort #2 am: 17.08.2022 13:11 »
Danke.

Die Regelung ist ja nicht so sinnvoll. Naja.

Danke für die Antwort

JesuisSVA

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Antw:Urlaubsregelung
« Antwort #3 am: 17.08.2022 13:29 »
Die Regelung besagt, dass der Arbeitnehmer einen Anspruch darauf hat, dass er von seinen vier Wochen gesetzlichen Urlaub mindestens zwei Wochen am Stück nehmen kann. Das halte ich für sehr sinnvoll. Die tarifliche Regelung setzt in § 28 TVÖD diesen Gedanken auch für den tariflichen Urlaubsanspruch in Form einer Soll-Regelung um.

Rumo1895

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Antw:Urlaubsregelung
« Antwort #4 am: 17.08.2022 13:37 »
Aus der Regelung ist ja nicht ersichtlich das der restliche Urlaub jenseits der 12 Werktage zwingend in einem weiteren Block zusammenhängend genommen werden muss,

Zitat
in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe

sind ja vielfältig denkbar. 

klärung

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Antw:Urlaubsregelung
« Antwort #5 am: 17.08.2022 15:47 »
Achso.
Na dann ist es sehr sinnvoll.
Falsch verstanden.

Bei dem Kollegen als Beamter ist es nämlich anders.

Danke