Autor Thema: Niedriger Eingruppiert wegen nicht erfüllen der Voraussetzung in der Person  (Read 7809 times)

WasDennNun

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Ich finde da geht es ja ziemlich wild zu in Sachen Eingruppierung.
EG8 auf EG5 dann EG7 statt EG8....

Im Prinzip haben wir das Problem auch, hat man einen Serveradmin (Stellenbewertung EG 10) der aber kein DQR 6 hat gibt es EG 9 B und wenn er die Fortbildung mahct EG 9C als Übergang.

Auf der anderen Seite geht es hier doch "nur" um EG7 und EG8. Vielleicht lässt sich der Chef darauf ein zu sagen, dass dieser oder jener "kurze" Kurs, nach Absolvierung, die EG 8 rechtfertigt.
weil sich dadurch die auszuübenden Tätigkeiten ändern????

JesuisSVA

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Ich finde da geht es ja ziemlich wild zu in Sachen Eingruppierung.
EG8 auf EG5 dann EG7 statt EG8....

Im Prinzip haben wir das Problem auch, hat man einen Serveradmin (Stellenbewertung EG 10) der aber kein DQR 6 hat gibt es EG 9 B und wenn er die Fortbildung mahct EG 9C als Übergang.

Auf der anderen Seite geht es hier doch "nur" um EG7 und EG8. Vielleicht lässt sich der Chef darauf ein zu sagen, dass dieser oder jener "kurze" Kurs, nach Absolvierung, die EG 8 rechtfertigt.


Dann habt Ihr aber ein ganz anderes Problem als die Fragestellerin. Euer Arbeitgeber betrügt, der Arbeitgeber der Fragestellerin handelt zuminest augenscheinlich korrekt.

veeam

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Ich finde da geht es ja ziemlich wild zu in Sachen Eingruppierung.
EG8 auf EG5 dann EG7 statt EG8....

Im Prinzip haben wir das Problem auch, hat man einen Serveradmin (Stellenbewertung EG 10) der aber kein DQR 6 hat gibt es EG 9 B und wenn er die Fortbildung mahct EG 9C als Übergang.

Auf der anderen Seite geht es hier doch "nur" um EG7 und EG8. Vielleicht lässt sich der Chef darauf ein zu sagen, dass dieser oder jener "kurze" Kurs, nach Absolvierung, die EG 8 rechtfertigt.

gut gemeinter Rat: Lauf!

Entweder zu einem anderen Arbeitgeber, oder zum Arbeitsgericht.
So einen Arbeitgeber braucht keiner.

Bastel

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Der DQR ist tariflich nicht relevant.

Almaviva

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Mit ist vor kurzem etwas ähnliches passiert. Ich bin derzeit in 9b als Hauptsachbearbeiter im Amt für Ausbildungsförderung. Habe mich auf eine ähnliche Stelle bei einem Landkreis beworben( näherer Fahrtweg ). Die Stelle dort war nun zum 4 mal ausgeschrieben. Ich wurde zügig eingeladen und bekam auch eine Zusage. Ausgeschrieben war die Stelle mit 9c wenn die persönliche Voraussetzungen stimmen. Nun jetzt habe ich keinen drq6 Niveau Abschluss sondern bin aufgrund meiner Fachkenntnis, Erfahrung und der übertragenen Tätigkeiten in der 9b. Die Dame vom Personalamt konnte mir nur Gruppe 7 anbieten, was ich natürlich dann abgelehnt habe. Warum soll ich eine Stelle ausüben für die ich ja jetzt schon 9b bekomme, dort für 500€ netto weniger? Naja nun ist die Stelle ein fünftes Mal ausgeschrieben, schade eigentlich.

derhubbe

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Hallo,

das heißt du hast keinen BL2 oder hast eine Stelle mit Entgeltgruppe 9b?
Herzlichen Glückwunsch, das wirst du sonst wo nie bekommen.
Also ich glaube es gibt nur eine Ausnahme wenn man von der Prüfungspflicht befreit ist und z.B. 20 Jahre im Geltungsbereich des TVÖD gearbeitet hat.

Almaviva

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Ja mag schon sein, ich habe mich halt gewundert. Aber ist das nicht eine künstliche Hürde um offene Stellen zu besetzen? Also ich kenne mich nicht aus was Prüfungspflicht usw angeht, aber bei uns im Amt haben mehrere Leute 9b die keinen Lehrgang 2 oder Bachelor haben. Wenn das die Voraussetzungen wären, würde die Amtsleitung bald alleine arbeiten.

Almaviva

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Ja mag schon sein, ich habe mich halt gewundert. Aber ist das nicht eine künstliche Hürde um offene Stellen zu besetzen? Also ich kenne mich nicht aus was Prüfungspflicht usw angeht, aber bei uns im Amt haben mehrere Leute 9b die keinen Lehrgang 2 oder Bachelor haben. Wenn das die Voraussetzungen wären, würde die Amtsleitung bald alleine arbeiten.

Es geht auch ohne, z.B. E9b Fallgruppe 2:

Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse und
selbstständige Leistungen erfordert.
(Gründliche, umfassende Fachkenntnisse bedeuten gegenüber den in den
Entgeltgruppen 6 bis 9a geforderten gründlichen und vielseitigen Fach-
kenntnissen eine Steigerung der Tiefe und der Breite nach.)

So lässt sich das eigentlich bis in die E12 weiterführen.
Ja mag schon sein, ich habe mich halt gewundert. Aber ist das nicht eine künstliche Hürde um offene Stellen zu besetzen? Also ich kenne mich nicht aus was Prüfungspflicht usw angeht, aber bei uns im Amt haben mehrere Leute 9b die keinen Lehrgang 2 oder Bachelor haben. Wenn das die Voraussetzungen wären, würde die Amtsleitung bald alleine arbeiten.

Es geht auch ohne, z.B. E9b Fallgruppe 2:

Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse und
selbstständige Leistungen erfordert.
(Gründliche, umfassende Fachkenntnisse bedeuten gegenüber den in den
Entgeltgruppen 6 bis 9a geforderten gründlichen und vielseitigen Fach-
kenntnissen eine Steigerung der Tiefe und der Breite nach.)

So lässt sich das eigentlich bis in die E12 weiterführen.

Danke für die Antwort, das ergibt für mich am ehesten Sinn. Scheint aber offensichtlich nicht überall bekannt zu sein. Ich war vor einigen Jahren in 9a und mir wurden zusätzliche Aufgaben übertragen, daher die 9b. Ich habe auch eine Kollegin in Entgeltgruppe 10 ohne Lehrgang 2. Wie dem auch sei, mich hat es schon überrascht das mir für die gleiche Tätigkeit nur 7 angeboten wurde.

heike2106

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Danke für die Antwort, das ergibt für mich am ehesten Sinn. Scheint aber offensichtlich nicht überall bekannt zu sein. Ich war vor einigen Jahren in 9a und mir wurden zusätzliche Aufgaben übertragen, daher die 9b. Ich habe auch eine Kollegin in Entgeltgruppe 10 ohne Lehrgang 2. Wie dem auch sei, mich hat es schon überrascht das mir für die gleiche Tätigkeit nur 7 angeboten wurde.

Mich würde schon interessieren, was die Kollegin in EG 10, ohne den A2 Lehrgang zu haben, überhaupt für Tätigkeiten ausführt, die die E10 rechtfertigen. Bei uns gibt es kaum Sachbearbeiterstellen im Verwaltungsbereich die eine E10 bekommen, ohne wenigstens Teamleiterfunktion.
Aber hier ist es auch die Regel - 9b nur bei mind. Bacherlor/A2. Zumindest bei neuen Stellenbesetzungen. Einige Alteingesessene hatten es da früher offenbar "leichter"

derhubbe

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Ja, das hab ich auch schon mitbekommen, das Alteingesessene es hier früher  wohl viel leichter hatten.

Aber in der heutigen Zeit, gerade wenn man an den Personalmangel denkt in der 3. QE bzw. mit BL2 sollte man hier umdenken und Mitarbeiter die eine dementsprechende Berufserfahrung (20 Jahre und mehr im öD) die Möglichkeit geben, Tätigkeiten in der Entgeltgruppe 9b/9c zu ermöglichen.

Leider wird immer noch in den Stellenanzeigen zu wenig der Zusatz "Verwaltungsfachangestellte(r) mit dementsprechender Berufserfahrung" dargestellt.

Mal ehrlich, welcher 50 jährige mit 30 jähriger Berufserfahrung macht da noch den BL2, obwohl er wohl noch 20 Jahre arbeiten "darf". Vom Fachwissen hat er aber bestimmt mehr Erfahrung wie ein 25-jähriger mit BL2.

Nur meine Meinung.

Almaviva

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Danke für die Antwort, das ergibt für mich am ehesten Sinn. Scheint aber offensichtlich nicht überall bekannt zu sein. Ich war vor einigen Jahren in 9a und mir wurden zusätzliche Aufgaben übertragen, daher die 9b. Ich habe auch eine Kollegin in Entgeltgruppe 10 ohne Lehrgang 2. Wie dem auch sei, mich hat es schon überrascht das mir für die gleiche Tätigkeit nur 7 angeboten wurde.

Mich würde schon interessieren, was die Kollegin in EG 10, ohne den A2 Lehrgang zu haben, überhaupt für Tätigkeiten ausführt, die die E10 rechtfertigen. Bei uns gibt es kaum Sachbearbeiterstellen im Verwaltungsbereich die eine E10 bekommen, ohne wenigstens Teamleiterfunktion.
Aber hier ist es auch die Regel - 9b nur bei mind. Bacherlor/A2. Zumindest bei neuen Stellenbesetzungen. Einige Alteingesessene hatten es da früher offenbar "leichter"

Sie ist Teamleiterin und Abwesenheitsvertetung der Abteilungsleitung. Allerdings wenn ich es im Tarifvertrag nachlese dann dann sehe ich es wie MaLa, 9b Fallgruppe 2. Wenn Ämter oder Behörden diese Möglichkeit aber nicht nutzen dann ist es halt so das Stellen nicht besetzt werden können, vorausgesetzt es gibt Leute im Amt auf die Fallgruppe 2 zutrifft. Aber was weiß ich schon.

Almaviva

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Ja, das hab ich auch schon mitbekommen, das Alteingesessene es hier früher  wohl viel leichter hatten.

Aber in der heutigen Zeit, gerade wenn man an den Personalmangel denkt in der 3. QE bzw. mit BL2 sollte man hier umdenken und Mitarbeiter die eine dementsprechende Berufserfahrung (20 Jahre und mehr im öD) die Möglichkeit geben, Tätigkeiten in der Entgeltgruppe 9b/9c zu ermöglichen.

Leider wird immer noch in den Stellenanzeigen zu wenig der Zusatz "Verwaltungsfachangestellte(r) mit dementsprechender Berufserfahrung" dargestellt.

Mal ehrlich, welcher 50 jährige mit 30 jähriger Berufserfahrung macht da noch den BL2, obwohl er wohl noch 20 Jahre arbeiten "darf". Vom Fachwissen hat er aber bestimmt mehr Erfahrung wie ein 25-jähriger mit BL2.

Nur meine Meinung.

Je nach Tätigkeitenfeld trifft das sicher auch schon wesentlich früher zu. Das starre mit den 20 Jahren ist doch auch nicht mehr zeitgemäß.