Hallo,
im Jahre 2000 wurde von meinem AG eine Berechnung der Beschäftigungs- und Dienstzeit nach § 19 und § 20 BAT durchgeführt. Laut der Berechnung habe ich in diesem Monat mein 25 Jähriges, obwohl ich erst 24 Jahre ununterbrochen im öD beim selben AG arbeite. Es wurde mir die Bundeswehrzeit angerechnet.
Mein AG ist der Meinung, dass die Regelung des TVöD gilt, d. h. er erkennt mein Dienstjubiläum erst im nächsten Jahr an.
Deshalb meine Frage an Euch: Gibt es auch bei der Dienstzeit eine Besitzstandswahrung bei der damaligen Überleitung in den TVöD?
Über eine Hilfestellung würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank im voraus.