Autor Thema: Einsicht in Höhergruppierungsantrag und Ergebnis  (Read 4242 times)

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Antw:Einsicht in Höhergruppierungsantrag und Ergebnis
« Antwort #15 am: 17.08.2022 11:00 »
Wenn ich nichts in der Hand habe, um den AG nach einer Stellenbeschreibung aufzufordern, wonach die Stelle bzgl. EG bewertet werden kann…komme ich wohl ohne Anwalt erst mal nicht weiter.

Welchen Weg dieser mit mir einschlagen kann, entzieht sich mir nach den ganzen Aussagen hier auch meiner Kenntnis.
Aber einen Weg muss es ja geben…

JesuisSVA

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Antw:Einsicht in Höhergruppierungsantrag und Ergebnis
« Antwort #16 am: 17.08.2022 11:21 »
Sobald Dir ein Nachweis nach § 5 Satz 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 5 NachwG vorliegt, weißt Du ja, was Du zu tun hast und was nicht. Das ist für eine Bewertung entweder hinreichend oder nicht. Im ersteren Fall nimmt man eine solche vor und entschließt sich je nach Ergebnis zu rechtlichen Schritten oder auch nicht. Im letzteren Fall fertigst Du Arbeitsplatzaufzeichnungen, mit denen kann dann eine Bewertung vorgenommen werden und dann entschließt man sich je nach Ergebnis zu rechtlichen Schritten oder auch nicht

Organisator

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Antw:Einsicht in Höhergruppierungsantrag und Ergebnis
« Antwort #17 am: 17.08.2022 11:22 »
Der einfachste und übliche Weg wäre, deinen Arbeitgeber bzw. den Personalbereich um eine Beschreibung der auszuübenden Tätigkeiten (z.B. durch eine Tätigkeitsdarstellung oder Stellenbeschreibung) zu bitten.

WasDennNun

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Antw:Einsicht in Höhergruppierungsantrag und Ergebnis
« Antwort #18 am: 19.08.2022 08:57 »
Das es so schwierig ist hätte ich nicht gedacht.
Ich habe mal verdi angeschrieben…vermutlich muss ich dann wohl einen Anwalt einschalten.
Es ist an sich ja nicht schwierig. Es gibt halt schlicht zu viele unfähige, unwissende oder auch schlicht betrügende AG, Personaler und AN ;D (Die Kombination der Adjektive mit den Nomen stelle ich anheim)
;D

WasDennNun

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Antw:Einsicht in Höhergruppierungsantrag und Ergebnis
« Antwort #19 am: 19.08.2022 09:00 »
Der einfachste und übliche Weg wäre, deinen Arbeitgeber bzw. den Personalbereich um eine Beschreibung der auszuübenden Tätigkeiten (z.B. durch eine Tätigkeitsdarstellung oder Stellenbeschreibung) zu bitten.
Oder eine gewünschte Stellen/Tätigkeitsbeschreibung selber anfertigen, sie ggfls. vom Vorgesetzten als notwendige Arbeiten bestätigen lassen und dann beim PA vorlegen, damit die es bestätigen oder was haben, was sie dir im Sinne des
NachwG eh aushändigen müssen.