Autor Thema: Angestelltenlehrgang + Chance auf Verbeamtung?  (Read 2299 times)

SunshineR

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Hallo,

als Quereinsteigerin überlege ich, den Angestelltenlehrgang 1 zu besuchen.

Wie stehen meine Chance nach Abschluss des Kurses verbeamtet zu werden?

Danke!

Organisator

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Antw:Angestelltenlehrgang + Chance auf Verbeamtung?
« Antwort #1 am: 18.08.2022 09:52 »
Hallo,

als Quereinsteigerin überlege ich, den Angestelltenlehrgang 1 zu besuchen.

Wie stehen meine Chance nach Abschluss des Kurses verbeamtet zu werden?

Danke!

Genau so wie vorher. Der Angestelltenlehrgang hat keinen Einfluss auf die Verbeamtung, da er nicht als Bildungsvoraussetzung im BBG / der BLV genannt ist.

SunshineR

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Antw:Angestelltenlehrgang + Chance auf Verbeamtung?
« Antwort #2 am: 19.08.2022 11:35 »
Vielen Dank.

Vielleicht stehe ich auf dem Schlauch, aber was bringt mir der Angestelltenlehrgang?
Der öffentliche Dienst leidet bekanntlich unter Personalmangel und mehr und mehr Stellenausschreibung richten sich daher (auch) an Quereinsteiger mit dreijähriger kaufmännischer Ausbildung.

Sicherlich war das vor ca. 10 Jahren noch ganz anders, aber jetzt?

Ich freue mich über Rückmeldungen! :-)

Opa

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Antw:Angestelltenlehrgang + Chance auf Verbeamtung?
« Antwort #3 am: 19.08.2022 11:50 »
Der Angestelltenlehrgang I vermittelt grundlegende rechtliche und betriebswirtschaftliche/finanzwirtschaftliche Kenntnisse. Durch einen hohen Bezug zur Verwaltungspraxis eröffnet der Abschluss Zugang zu Stellen, deren Aufgabenprofil üblicherweise einen Abschluss als Verwaltungsfachangestellter (3-jährige duale Ausbildung) voraussetzt.

Er bringt dir also folgendes:

- erforderliche Fachkenntnisse für die auf höherwertigen Stellen auszuübenden Tätigkeiten und damit
- Unmittelbaren Zugang zu Stellen bis E9b, die du ohne den 18-monatigen Lehrgang nicht antreten könntest.

Die Möglichkeit einer Verbeamtung hat damit nichts zu tun- deshalb heißt es auch Angestelltenlehrgang und nicht ich-will-Beamter-werden-Lehrgang.

Wenn dein vorrangiges Ziel eine Beamtenlaufbahn ist, kannst du dir die 18 Monate sparen und dich stattdessen direkt für eine Laufbahnausbildung des mittleren Dienstes bewerben.

Organisator

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Antw:Angestelltenlehrgang + Chance auf Verbeamtung?
« Antwort #4 am: 19.08.2022 13:27 »
aber jetzt?

Jetzt ist es so, dass für den Bereich der allgemeinen Verwaltung in der Entgeltordnung (zumindest des Bundes) bis einschließlich E 12 gar keine Bildungsvoraussetzung zwingend vorgeschrieben ist. In den Kommunen und einigen Ländern ist das wohl ähnlich. Dennoch setzen manche Arbeitgeber diese bzw. entsprechende Lehrgänge voraus - siehe hierzu die Hinweise von Opa.

SunshineR

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Antw:Angestelltenlehrgang + Chance auf Verbeamtung?
« Antwort #5 am: 19.08.2022 14:26 »
aber jetzt?

Jetzt ist es so, dass für den Bereich der allgemeinen Verwaltung in der Entgeltordnung (zumindest des Bundes) bis einschließlich E 12 gar keine Bildungsvoraussetzung zwingend vorgeschrieben ist. In den Kommunen und einigen Ländern ist das wohl ähnlich. Dennoch setzen manche Arbeitgeber diese bzw. entsprechende Lehrgänge voraus - siehe hierzu die Hinweise von Opa.


Also sollte man solches Angebot doch annehmen!?
Vielen Dank!

Organisator

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Antw:Angestelltenlehrgang + Chance auf Verbeamtung?
« Antwort #6 am: 19.08.2022 14:39 »
Es kommt darauf an, wo du deine berufliche Perspektive siehst. Wenn du verbeamtet werden willst, hat der Angestelltenlehrgang keinen Sinn. Da wäre eher ein Vorbereitungsdienst hilfreich.

Wenn du als Angestellter im öD bleiben willst und Tätigkeiten bis E9a anstrebst, wäre der Angestelltenlehrgang hilfreich. Vielleicht gibt es in deinem Land auch eine Prüfungs- und Ausbildungspflicht, dann wäre ein solcher Lehrgang dafür obligatorisch. Insoweit ist es möglicherweise gar kein Angebot deines Arbeitgebers sondern verfplichtend.

Opa

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Antw:Angestelltenlehrgang + Chance auf Verbeamtung?
« Antwort #7 am: 19.08.2022 16:04 »
Jetzt ist es so, dass für den Bereich der allgemeinen Verwaltung in der Entgeltordnung (zumindest des Bundes) bis einschließlich E 12 gar keine Bildungsvoraussetzung zwingend vorgeschrieben ist. In den Kommunen und einigen Ländern ist das wohl ähnlich. Dennoch setzen manche Arbeitgeber diese bzw. entsprechende Lehrgänge voraus - siehe hierzu die Hinweise von Opa.

Wobei ich ergänzen würde, dass die in den Protokollnotizen Nen. 5 und 6 der Entgeltordnung Bund beschriebenen Anforderungen an Fachkenntnisse zwingende Voraussetzungen sind. Zwar ist egal, wie man diese Fachkenntnisse erworben hat. Jedoch zählt (typisch Behörde halt) der formale Nachweis hier vielerorts am meisten und das ist eben eine bestandene Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten oder der erfolgreich absolvierte AL 1.

Ein Stück weit auch nachvollziehbar, denn in welcher kaufmännischen Ausbildung lernt man sonst die rechtlichen Anforderungen an einen Verwaltungsakt, die Grundlagen zum Widerspruchs- und Klageverfahren, Zusammenhänge des Arbeits- und Beamtenrechts im öD oder den Aufbau eines öffentlichen Haushaltsplans?

Ob man zwingend 18 Monate AL dafür machen muss, darüber lässt sich streiten. Die Inhalte, die man nachher nicht anwendet, hat man wie bei jeder Ausbildung nach ein paar Jahren eh vergessen. Aber wer den AL erfolgreich hinter sich gebracht hat, weist damit eben nach, dass er die Voraussetzungen im Sinne der der o.g. Protokollerklärungen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erfüllt oder sich mit vergleichsweise geringem Einarbeitungsaufwand erschließen kann.

JesuisSVA

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Antw:Angestelltenlehrgang + Chance auf Verbeamtung?
« Antwort #8 am: 19.08.2022 16:15 »
Die Protokollerklärungen 5 und 6 in Teil I der EntgO Bund erläutern Voraussetzungen an die Tätigkeit, nicht an den Arbeitnehmer.

Opa

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Antw:Angestelltenlehrgang + Chance auf Verbeamtung?
« Antwort #9 am: 19.08.2022 17:27 »
Die Protokollerklärungen 5 und 6 in Teil I der EntgO Bund erläutern Voraussetzungen an die Tätigkeit, nicht an den Arbeitnehmer.
Ja, hab ich schlampig formuliert. Es ging mir um den (aus dem Kontext deutlichen) Aspekt, dass der Arbeitgeber sich für die Übertragung einer Tätigkeit vorzugsweise einen Arbeitnehmer suchen wird, der die entsprechenden Kenntnisse vorweisen kann. Überträgt er die Tätigkeiten trotz fehlender Kenntnisse, müsste er schließlich für eine absehbar nicht erbringbare Aufgabenerledigung gleichwohl die der EG entsprechende Vergütung leisten.

JesuisSVA

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Antw:Angestelltenlehrgang + Chance auf Verbeamtung?
« Antwort #10 am: 19.08.2022 18:09 »
Möglicherweise wird ein Arbeitgeber dies tun, aber nicht, weil es im TV EntgO Bund steht, sondern aus den genannten Gründen. Und in Hunderten von Fällen wird das auch im Bereich der allg. Tätigkeitsmerkmale keine Verwaltungsausbildung oder der Fortbildungskurs für Schreibkräfte sein.