Autor Thema: Höhergruppierung ?  (Read 2189 times)

HobinRood

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Höhergruppierung ?
« am: 18.08.2022 15:47 »
Frage: bin seit mehreren Jahren im ÖffiDienst in der EDV und hab laut meiner Tätigkeitsbeschreibung auch viel Verantwortung und eine reine IT-Tätigkeit. Dazu kommt das die Stellenbeschreibung  eine EG13 beschreibt. Da ich derzeit in EG12 bin, wurde ein Antrag auf Höhergruppierung eingereicht. Dieser wurde nun jedoch abgelehnt, weil ich nur im Allgemeinen Teil der Entgeldordnung eingruppiert bin. Für eine Höhergruppierung ist jedoch eine Eingruppierung in den Teil der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) notwendig. :o
Wie verhält man sich da am besten ?

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Höhergruppierung ?
« Antwort #1 am: 23.08.2022 13:07 »
Man ist entsprechend seiner Tätigkeiten eingruppiert und die sind entweder da oder dort in der EGO zu finden.
Wenn du also eine Tätigkeiten der EG13 allgm. Teil auszuüben hast (also Tätigkeiten eines Dipl. Informatiekr z.B.)  und die Voraussetzung in der Person fehlen (kein Diplom/Master) dann bist du korrekt in der EG12 eingruppiert.

HobinRood

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:Höhergruppierung ?
« Antwort #2 am: 24.08.2022 16:24 »
Was ist der Unterschied zwischen dem allgemeinen Teil und einem speziellen Teil und wie können diese verschiedenen Teile in der Eingruppierung verändert werden ? Wenn man sich z.B.  als Handwerker von Teil3 zur Pflege Teil4 verändert ? :-\

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,831
Antw:Höhergruppierung ?
« Antwort #3 am: 24.08.2022 17:08 »
Im speziellen Teil sind bestimmte Tätigkeiten aufgeführt wie z.B. Hausmeister, aber auch IT-Tätigkeiten und entsprechende Entgeltgruppen. Wenn man Tätigkeitsmerkmal des speziellen Teils (bzw. der speziellen Teile) erfüllt, ist man entsprechend eingruppiert.

Der allgemeine Teil dient der Eingruppierung, wenn man die Merkmale der speziellen Teile nicht erfüllt.

Teile in der Eingruppierung können nicht verändert werden. Entweder ist man nach einem der speziellen Teile eingruppiert oder nach dem allgemeinen Teil. Änderungen ergeben sich nur dann, wenn sich auch die Tätigkeit ändern. Wenn z.B. der Hausmeister (spezieller Teil) zum Personalsachbearbeiter (allgem. Teil) wird.

JesuisSVA

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,594
Antw:Höhergruppierung ?
« Antwort #4 am: 24.08.2022 17:33 »
Betrachtungsebene ist der Arbeitsvorgang. Es ist durchaus möglich, dass Arbeitsvorgang A (40%) den Tätigkeitsmerkmalen der E12 in Teil I EGO, Arbeitsvorgang B (30%) den Tätigkeitsmerkmalen der E14 Fg. 1 in Teil II Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 EGO und Arbeitsvorgang C (30%) den Tätigkeitsmerkmalen der E3 in Teil III Abschnitt 2 Unterabschnitt 7 entspricht, was über die Entgeltgruppenbetrachtung zur Eingruppierung des Beschäftigten in E12 führte. "Man" kann also durchaus nach unterschiedlichen Teilen der Entgeltordnung eingruppiert sein (auch wenn die Vorbemerkung zu allen Teilen der Entgeltordnung Nr. 1 etwas anderes vermuten ließe, was aber aufgrund der Betrachtungsebene Arbeitsvorgang nicht der Fall ist), ein Arbeitsvorgang kann aber eben aufgrund der genannten Vorbemerkung stets nur die Tätigkeitsmerkmale eines Teils der Entgeltordnung erfüllen.