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Erleben der Arbeitstätigkeit im Home-Office
Home Officer:
--- Zitat von: JesuisSVA am 19.08.2022 22:00 ---Das Hashtag-Feld im Startbeitrag zeugt ebenso wie der gewählte Nick jedoch von einer bereits vorgefassten Meinung, die man gerne bestätigt haben möchte. Das ist unwissenschaftlich. Dafür sollte jedem seine Zeit zu schade sein.
--- End quote ---
Der gewählte Nick und der Hashtag zeugen von einer vorgefassten Meinung. ;D
"Die Heimarbeit ist nicht auf gewerbliche Tätigkeiten beschränkt, auch qualifizierte Angestelltentätigkeiten können Heimarbeit sein (Büroheimarbeit). Im Urteil ging es um einen Programmierer, dessen Tätigkeit als Heimarbeit eingestuft wurde."
Also hast Du jetzt festgestellt, dass Heimarbeiter nicht mitmachen dürfen, weil Sie kein Arbeitsverhältnis haben. :D
Du hast ein Problem mit (dem Begriff) Home-Office. Habe ich da einen wunden Punkt bei Dir getroffen?
Ich habe Dir nur mal mit Heimarbeit und Mobile Arbeit die Richtung zeigen wollen, aber scheinbar weißt du das alles besser. Das sind nicht meine Begriffe. Ich verweise auf die Definition und die Fragen im Fragebogen.
JesuisSVA:
Nein, ich habe überhaupt kein Problem. Du hast das Problem, dass Du keine Ahnung hast und lügst, aber eine „Studie“ zu erstellen behauptest. Und diese Auffassung habe ich angesichts Deines 1:49 Karmas bei einer unothematischen Beteiligung an diesem Forum offenbar nicht exklusiv.
veeam:
--- Zitat von: Home Officer am 22.09.2022 22:07 ---Du hast ein Problem mit (dem Begriff) Home-Office.
--- End quote ---
Bei der ganzen Aufregung hier, musste ich direkt auch mal auf den Link klicken. -Und entschuldige Dir das sagen zu müssen, aber würde einer unserer Auszubildenden mit so einer Einleitung bei einer seiner Arbeiten beginnen, dürfte er direkt von vorne anfangen.
Home-Office mag vielleicht der umgangssprachliche Ausdruck für die Arbeit außerhalb der dienstlichen Räume sein, aber in einer wissenschaftlichen Ausarbeitung eines studierenden nicht auf die korrekten Begrifflichkeiten zurückzugreifen und sich allein schon innerhalb des zweiten und dritten Satzes selbst zu widersprechen, ist absolut mangelhaft.
Da kann man nur beipflichten und allen Abraten bei so einer schlecht vorbereiteten Umfrage teilzunehmen. Guckt da bei euch kein Dozent oder eventuell ein etwas intelligenterer Kommilitone drüber bevor man so etwas veröffentlicht?
Das hat dann auch nichts damit zu tun, dass man Kleinlich oder Begriffsstutzig ist. Das ist eine öffentliche Umfrage die ein Studierender im Namen des Studieninstituts publiziert. Da sollte man die rechtlich korrekten und eindeutigen Begriffe schon verwenden (können), welche sich wiederum gravierend in der Art und Weise wie und wo die Tätigkeit verrichtet wird unterscheiden und welche arbeitsschutzrelevanten Vorgaben zu greifen haben.
Home Officer:
--- Zitat von: veeam am 23.09.2022 08:06 ---
--- Zitat von: Home Officer am 22.09.2022 22:07 ---Du hast ein Problem mit (dem Begriff) Home-Office.
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Bei der ganzen Aufregung hier, musste ich direkt auch mal auf den Link klicken. -Und entschuldige Dir das sagen zu müssen, aber würde einer unserer Auszubildenden mit so einer Einleitung bei einer seiner Arbeiten beginnen, dürfte er direkt von vorne anfangen.
Home-Office mag vielleicht der umgangssprachliche Ausdruck für die Arbeit außerhalb der dienstlichen Räume sein, aber in einer wissenschaftlichen Ausarbeitung eines studierenden nicht auf die korrekten Begrifflichkeiten zurückzugreifen und sich allein schon innerhalb des zweiten und dritten Satzes selbst zu widersprechen, ist absolut mangelhaft.
Da kann man nur beipflichten und allen Abraten bei so einer schlecht vorbereiteten Umfrage teilzunehmen. Guckt da bei euch kein Dozent oder eventuell ein etwas intelligenterer Kommilitone drüber bevor man so etwas veröffentlicht?
Das hat dann auch nichts damit zu tun, dass man Kleinlich oder Begriffsstutzig ist. Das ist eine öffentliche Umfrage die ein Studierender im Namen des Studieninstituts publiziert. Da sollte man die rechtlich korrekten und eindeutigen Begriffe schon verwenden (können), welche sich wiederum gravierend in der Art und Weise wie und wo die Tätigkeit verrichtet wird unterscheiden und welche arbeitsschutzrelevanten Vorgaben zu greifen haben.
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Ich finde toll, dass Ihr eine Arbeit plant, die arbeitsschutzrelevante Vorgaben untersucht. Wirklich ein nettes Thema.
ES GEHT UM DIE ARBEITSTÄTIGKEIT VON ZU HAUSE IN DIESEM FRAGEBOGEN!
JesuisSVA:
Und erneut offenbarst Du ein unterdurchschnittliches Verständnis des geschriebenen Wortes anderer. Wo hätte jemand geplant, vorgeschlagen oder den Wunsch geäußert, arbeitsschutzrechtliche Vorgaben zu untersuchen oder selbiges von Dir verlangt? Dies ist ein schriftliches Medium, Du kannst gerne die Zitierfunktion nutzen.
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