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Meldeauskunft
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Labrador:
Hallo zusammen,
bekommt eine Person, die eine Auskunftssperre gem. § 51 BMG hat, eine Nachricht, wenn eine Behörde eine Meldeauskunft beantragt?
In einem Fall war es so, dass vom Jugendamt eine Anfrage über eine Person über das Meldeportal gemacht wurde und kein Treffer erschien. Das Meldeamt hat dann einen Tag später per E-Mail die Meldeauskunft geschickt mit Hinweis auf die Auskunftssperre.
Erhält die Person eine Nachricht über die Anfrage?
Würde mich interessieren.
Viele Grüße
matzetatze:
§ 34 (5) BMG
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