Autor Thema: Anteilige Jahressonderzahlung bei Kündigung im TVöD VKA BT-K  (Read 1605 times)

severi

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Hallo zusammen,

ich freue mich dieses Forum gefunden zu haben
. Ich bin momentan bei einem kommunalen Krankenhaus in der Verwaltung beschäftigt. Mir ist bekannt, dass regulär im TVöD VKA, der für mich anzuwenden ist, bei der Jahressonderzahlung der 1. Dezember der Stichtag ist. Wer an diesem Tag nicht bei dem Arbeitgeber beschäftigt ist, erhält keine Jahressonderzahlung.

Im Besonderen Teil Krankenhäuser (BT-K §54) scheint hier aber eine andere Regelung vorgesehen zu sein. In der durchgeschriebenen Fassung ist das dann § 20 (6.1).
Ich bin bei diesem Arbeitgeber noch bis 30. September beschäftigt. Wenn ich das richtig verstehe müsste ich anteilig (mit anderer Bemessungsgrundlage) eine Jahressonderzahlung erhalten.

Ist diese dann auszuzahlen mit dem letzten Gehalt, oder zu Ende November? Wenn Letzteres, muss mich der Arbeitgeber dann in Steuerklasse VI für einen Monat wieder anmelden (oder weiter bezahlen)?


tina92

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Die Jahressonderzahlung wird im Bereich TVöD-K anteilig ausgezahlt. Sinnvollerweise erfolgt die Auszahlung im Ausscheidemonat. Eine tarifliche Regelung zum Zeitpunkt habe ich nicht gefunden.