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13. Monatsgehalt jährlich oder monatlich

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U423:
Hallo zusammen,

ich bin bei der Autobahn GmbH als Straßenwärter beschäftigt und im Moment mit E6 / 4 eingestuft. Bin ledig und somit Steuerklasse 1. Lebe in Bayern.

Bei der Autobahn bekommen wir ja ein volles 13. Monatsgehalt. Neulich meinte ein Kollege zu mir, dass er sich das "Weihnachtsgeld" nicht im Ganzen auszahlen lässt sondern monatlich, weil so viel mehr übrig bleibt. Er sprach von 200-300€, die er so mehr bekommt als ich. Begründet hat er dies allein mit der Steuer, da man so durch den hohen Betrag im November in eine andere Steuerklasse "rutscht".
Ich kenne mich mit dem Gebiet Lohnsteuer überhaupt nicht aus und musste es ihm glauben. Trotzdem will ich die Profis hier fragen.
Stimmt das wirklich?

Vielen Dank :)

JesuisSVA:
Die Steuerklasse wird durch die Höhe des Einkommens nicht beeinflusst, sondern bestimmt sich nach Faktoren wie dem Familienstand oder ob es sich um ein zweites Arbeitsverhältnis handelt.

U423:
Sorry, hab mich missverständlich ausgedrückt. Steuerklasse war das falsche Wort.

Mein Kollege meinte, dass durch die komplette einmalige Auszahlung im November irgendeine "Lohn-Grenze" überschritten wird, dadurch dass man zwei ganze Löhne auf einmal überwiesen bekommt. Und deshalb mehr Steuern zu zahlen sind.
Und weil er das 13. Gehalt häppchenweise pro Monat bekommt, überschreitet er keine Grenze und ihm bleibt somit mehr als mir, der es auf einmal bekommt. Welche Grenze das sein soll, weiß ich leider nicht.

Macht das einen Unterschied oder veräppelt er mich? :D

Max:
Ja,  du bekommst netto erstmal weniger aufs Konto. Eine Grenze gibt es da aber nicht,  sondern kommt einfach durch die progressive b Besteuerung.
Aber nach der Steuererklärung ist es dann wieder gleich.

Gerda Schwäbel:

--- Zitat von: U423 am 20.08.2022 17:48 ---... Trotzdem will ich die Profis hier fragen.
Stimmt das wirklich?

Vielen Dank :)

--- End quote ---

Nein, das ist hanebüchender Unfug und zeugt von absoluter lohnsteuerrechtlicher Ahnungslosigkeit!

Die Jahressonderzahlung ist ein "sonstiger Bezug". Deshalb wird die Steuer dafür nicht dadurch ermittelt, dass der Betrag dem Monat November zugerechnet wird. Die Steuer dafür ermittelt man vielmehr in der Weise, dass man einmal die voraussichtlichen Jahresbezüge mit und einmal ohne den sonstigen Bezug errechnet. Für beide Beträge liest man dann die Jahressteuerbeträge ab. Die Differenz zwischen diesen Beträgen ist der Betrag, der auf den sonstigen Bezug entfällt. Damit wird genau dieser fälschlich unterstellte Effekt verhindert.

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