Autor Thema: 13. Monatsgehalt jährlich oder monatlich  (Read 4758 times)

U423

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
13. Monatsgehalt jährlich oder monatlich
« am: 20.08.2022 17:48 »
Hallo zusammen,

ich bin bei der Autobahn GmbH als Straßenwärter beschäftigt und im Moment mit E6 / 4 eingestuft. Bin ledig und somit Steuerklasse 1. Lebe in Bayern.

Bei der Autobahn bekommen wir ja ein volles 13. Monatsgehalt. Neulich meinte ein Kollege zu mir, dass er sich das "Weihnachtsgeld" nicht im Ganzen auszahlen lässt sondern monatlich, weil so viel mehr übrig bleibt. Er sprach von 200-300€, die er so mehr bekommt als ich. Begründet hat er dies allein mit der Steuer, da man so durch den hohen Betrag im November in eine andere Steuerklasse "rutscht".
Ich kenne mich mit dem Gebiet Lohnsteuer überhaupt nicht aus und musste es ihm glauben. Trotzdem will ich die Profis hier fragen.
Stimmt das wirklich?

Vielen Dank :)

JesuisSVA

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,594
Antw:13. Monatsgehalt jährlich oder monatlich
« Antwort #1 am: 20.08.2022 17:55 »
Die Steuerklasse wird durch die Höhe des Einkommens nicht beeinflusst, sondern bestimmt sich nach Faktoren wie dem Familienstand oder ob es sich um ein zweites Arbeitsverhältnis handelt.

U423

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:13. Monatsgehalt jährlich oder monatlich
« Antwort #2 am: 20.08.2022 18:08 »
Sorry, hab mich missverständlich ausgedrückt. Steuerklasse war das falsche Wort.

Mein Kollege meinte, dass durch die komplette einmalige Auszahlung im November irgendeine "Lohn-Grenze" überschritten wird, dadurch dass man zwei ganze Löhne auf einmal überwiesen bekommt. Und deshalb mehr Steuern zu zahlen sind.
Und weil er das 13. Gehalt häppchenweise pro Monat bekommt, überschreitet er keine Grenze und ihm bleibt somit mehr als mir, der es auf einmal bekommt. Welche Grenze das sein soll, weiß ich leider nicht.

Macht das einen Unterschied oder veräppelt er mich? :D

Max

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 611
Antw:13. Monatsgehalt jährlich oder monatlich
« Antwort #3 am: 20.08.2022 20:33 »
Ja,  du bekommst netto erstmal weniger aufs Konto. Eine Grenze gibt es da aber nicht,  sondern kommt einfach durch die progressive b Besteuerung.
Aber nach der Steuererklärung ist es dann wieder gleich.

Gerda Schwäbel

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 246
Antw:13. Monatsgehalt jährlich oder monatlich
« Antwort #4 am: 20.08.2022 21:19 »
... Trotzdem will ich die Profis hier fragen.
Stimmt das wirklich?

Vielen Dank :)

Nein, das ist hanebüchender Unfug und zeugt von absoluter lohnsteuerrechtlicher Ahnungslosigkeit!

Die Jahressonderzahlung ist ein "sonstiger Bezug". Deshalb wird die Steuer dafür nicht dadurch ermittelt, dass der Betrag dem Monat November zugerechnet wird. Die Steuer dafür ermittelt man vielmehr in der Weise, dass man einmal die voraussichtlichen Jahresbezüge mit und einmal ohne den sonstigen Bezug errechnet. Für beide Beträge liest man dann die Jahressteuerbeträge ab. Die Differenz zwischen diesen Beträgen ist der Betrag, der auf den sonstigen Bezug entfällt. Damit wird genau dieser fälschlich unterstellte Effekt verhindert.

Max

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 611
Antw:13. Monatsgehalt jährlich oder monatlich
« Antwort #5 am: 20.08.2022 21:51 »
Hallo Frau Schwäbel,
um sicher zu gehen,  dass ich Sie richtig verstanden habe hätte ich eine Nachfrage,  da ich bisher davon ausging,  dass jeder Monat unter der Annahme besteuert wird,  als ob er 1/12 des Jahresgehalts ist.
Trifft dies nur auf die Jahressonderzahlung zu,  oder kann man insgesamt davon ausgehen,  dass man bei unterschiedlichen monatlichen Zahlungen wegen Jahressonderzahlung, LOB und monatlich unterschiedlichen "Zulagesummen" trotzdem korrekt auf das Jahreseinkommen bezogen besteuert wurde?


Gerda Schwäbel

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 246
Antw:13. Monatsgehalt jährlich oder monatlich
« Antwort #6 am: 20.08.2022 22:24 »
Hallo Max,
Ihre Annahme gilt nur für laufenden Arbeitslohn, also z. B. (grundsätzlich) das Grundgehalt, steuerpflichtige Zeitzuschläge, monatliche Zulagen, der Krankengeldzuschuss, Erschwerniszuschläge und vermögenswirksame Leistungen.

Für sonstige Bezüge gilt das nicht. Hierzu zählen z. B. die Jahressonderzahlung, LOB, früher das Urlaubsgeld, das Jubiläumsgeld, das Sterbegeld und jeder laufende Arbeitslohn, der für ein früheres Kalenderjahr nachgezahlt wird. Bei diesen Zahlungen ist für die Steuerberechnung immer die Ermittlung des voraussichtlichen Jahreseinkommens erforderlich.

Wenn Sie z. B. für drei Monate des laufenden Kalenderjahres eine Zulage wegen der vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit ausgezahlt bekommen, oder aus anderem Grund eine Zulage in nur für einen Teil des Jahres gezahlt wird, dann passiert es schon, dass etwas zu viel Lohnsteuer einbehalten wird. In den meisten Fällen wird dies aber bei dem internen Lohnsteuerjahresausgleich des Arbeitgebers mit der Dezember-Abrechnung ausgeglichen - und zwar ohne dass Sie das großartig merken, weil es selten höher ist als im einstelligen Euro-Bereich. 

Viele Grüße
Gerda Schwäbel       

Gerda Schwäbel

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 246
Antw:13. Monatsgehalt jährlich oder monatlich
« Antwort #7 am: 22.08.2022 23:34 »
Ich gestehe, dass ich überhaupt keine Ahnung habe, was Sie mir oder uns damit sagen und zum Thema beitragen wollen. Ich hoffe sehr, dass das kein Zeichen für mein fortgeschrittenes Alter ist.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel 

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,382
Antw:13. Monatsgehalt jährlich oder monatlich
« Antwort #8 am: 23.08.2022 06:14 »
Ich gestehe, dass ich überhaupt keine Ahnung habe, was Sie mir oder uns damit sagen und zum Thema beitragen wollen. Ich hoffe sehr, dass das kein Zeichen für mein fortgeschrittenes Alter ist.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel

Ich hab den Post glaube ich drei oder viermal gelesen und habe ihn nicht verstanden...

xap

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,109
Antw:13. Monatsgehalt jährlich oder monatlich
« Antwort #9 am: 25.08.2022 09:38 »
Hier läuft gerade eine Spamwelle mit vielen neuen Accounts. Einfach ignorieren, am besten melden.

anhe91

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:13. Monatsgehalt jährlich oder monatlich
« Antwort #10 am: 06.09.2022 09:56 »
Ich möchte noch einen Vorteil für die monatlich Auszahlung des 13. Gehalts nennen. Wenn du irgendwann planst, Elterngeld zu beziehen, wird das relevant. Denn für die Elterngeldberechnung zählt nur regelmäßiges Einkommen und die Jahressonderzahlung würde bei einmaliger Auszahlung im November nicht mit eingerechnet werden. Vielleicht gibt es noch mehr Fälle, in denen so etwas relevant ist, aber dort ist es mir selbst aufgefallen.