Autor Thema: Fragen zu Zulagen im HBesG  (Read 4267 times)

Finanzer

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Fragen zu Zulagen im HBesG
« am: 29.09.2022 11:47 »
Liebe Mitforisten,

ich habe eine recht spezielle Frage zu einer Zulage im Hessischen Besoldungsgesetz, die mir leider bisher niemand beantworten konnte.

Es geht im speziellen um die Amtszulage "A 12 FN4".
Diese ergibt sich aus "Anlage VII HBesG BesO A" und hat eine Höhe von 177,05 €.

Was sind die Bedingungen für die Zahlung dieser Zulage? Stellenzulagen sind ja immer an die Eigenschaft des Stelleninhabers gebunden (z.B. Außendienst; Feuerwehr; Polizei), wie ist dies bei den Amtszulagen?

Vorab vielen Dank!

bettelmusikant

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Antw:Fragen zu Zulagen im HBesG
« Antwort #1 am: 04.10.2022 08:45 »
Der aktuelle Betrag müssten erst einmal 180,95 € sein, seit dem 01.08.2022

In den Vorbemerkungen der Besoldungsordnungen A findet sich der Katalog und die Fußnote, wann diese Zulage gewährt wird:
Konrektor "als der ständige Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule mit mehr als 80 bis zu 180 Schülerinnen und Schülern" und/oder "zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben an einer Grundschule"
Dann sollte es die entsprechende Zulage gewährt werden.
Geht das in die richtige Richtung?

Finanzer

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Antw:Fragen zu Zulagen im HBesG
« Antwort #2 am: 05.10.2022 08:05 »
Vielen Dank, dann muss ich in den Vorbemerkungen nochmals genauer schauen.

Mich interessiert das Thema im Kontext der Finanzverwaltung... So gibt es Außendienstler mit A12 ohne Sonderzuständigkeiten und solche mit erheblichen Sonderzuständigkeiten.
Mein Gedankengang war, das dies mit der Zulage abgedeckt wird.

Mein Blick auf die Verwaltung ist dann doch wohl ein bisschen zu eng, an Schulen etc. hatte ich garnicht gedacht  ;)