Liebe Mitforisten,
ich habe eine recht spezielle Frage zu einer Zulage im Hessischen Besoldungsgesetz, die mir leider bisher niemand beantworten konnte.
Es geht im speziellen um die Amtszulage "A 12 FN4".
Diese ergibt sich aus "Anlage VII HBesG BesO A" und hat eine Höhe von 177,05 €.
Was sind die Bedingungen für die Zahlung dieser Zulage? Stellenzulagen sind ja immer an die Eigenschaft des Stelleninhabers gebunden (z.B. Außendienst; Feuerwehr; Polizei), wie ist dies bei den Amtszulagen?
Vorab vielen Dank!