Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Jahressonderzahlung während Elternzeit im September
yabuki:
Hallo zusammen,
ich bin im öffentlichen Dienst tätig (TVL).
Nun habe ich mal eine kurze Frage:
Undzwar habe ich am 06.09.2022 - 05.10.2022 Elternzeit. Ich habe als Vater 2 Monate beantragt, den ersten Monat aber schon im April gehabt.
Nun frage ich mich wie es mit der Jahressonderzahlung aussieht, welches mit dem Novembergehalt kommt.
Weil es werden ja nur die Monate Juli, August und September berücksichtigt. Aber ich bin ja ab dem 06.09 in Elternzeit. Würde ich dann trotzdem volle Jahressonderzahlung bekommen oder wird nur die Zeit bis zum 06.09 berücksichtigt, das wäre nämlich nicht so schön ???
Vielen Dank für die Antworten
Gruß
Isie:
Die Entgelte der 3 Kalendermonate werden addiert, durch die Anzahl der Kalendertage mit Entgelt geteilt und mit 30,67 multipliziert. Damit weicht das Bemessungsentgelt nur gering von dem Betrag ab, der sich ohne die Elternzeit ergeben hätte.
yabuki:
Also wenn ich z.B im Juli und August jeweils 1900€ netto hatte und im September nur 400€, wären das insgesamt 4200€. Juli, August und bis zum 06.09 wären es insgesamt 67 Tage wenn ich richtig gezählt habe.
Also wäre die Rechnung: 4200€ : 67 Tage x 30,67 = 1922,59€
Und davon die 88,14% = 1694,57€ wäre indem Fall die Jahressonderzahlung.
Ist das richtig so?
JesuisSVA:
Nein, denn das Nettoentgelt ist für die Berechnung der Jahressonderzahlung ohne jede Bedeutung.
yabuki:
Ja dann nochmal mit Brutto:
3000€ jeweils für Juli + August und 500€ für September = 6500€.
6500€ : 67 Tage x 30,67 = 2975,44€ -> davon 88,14% = 2622,55€ wäre meine Jahressonderzahlung ?
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