Autor Thema: Engeltordnung 22. Ingenieure, Beschäftigte in technischen Berufen  (Read 2426 times)

Der Kanzler

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 118
Guten Tag zusammen,

vielleicht kann mir einer von euch weiterhelfen.

Es geht um folgende Fragestellung:
Engeltordnung 22. Ingenieure, Beschäftigte in technischen Berufen

Vorbemerkungen
1. Unter „technischer Ausbildung“ ist der erfolgreiche Besuch einer Schule zu verstehen, deren Abschlusszeugnisse zum Eintritt in die Laufbahn des gehobenen
technischen Dienstes bzw. zur entsprechenden Qualifikationsebene berechtigen.

Nun meine Frage:

Muss der Bewerber um in diesen Abschnitt eingruppiert zu werden Ingenieur sein oder reicht es auch ein Beschäftigter im technischen Beruf zu sein? Sprich einen Meister oder Techniker haben?


Vielen Dank für die Antworten schonmal.

JesuisSVA

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,594
Bei der Eingruppierung kommt es in erster Linie auf die auszuübende Tätigkeit an. Sofern diese das entsprechende Tätigkeitsmerkmal erfüllt, ist der Beschäftigte auch entsprechend des Tätigkeitsmerkmals eingruppiert, sofern ihm die dort genannte Voraussetzung in der Person fehlt, in der nächstniedrigeren Entgeltgruppe.

Aury

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 59
Gibt es dann ein bestimmtes Tätigkeitsfeld was genau so geschrieben werden muss? Also von den Tätigkeiten her damit es passt? Es reicht ja nicht, die bisherige FEG umzuschreiben in den Bereich "selbständig" auszuführend. Gewichtung spielt auch eine Rolle. Aber die Tätigkeiten an sich? Gibt es da Übersichten?

JesuisSVA

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,594
Es dürfte wenig überraschen, dass zur Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale des Abschnitts für Ingenieure es sich um eine Tätigkeit mit ingenieursmäßigem Zuschnitt handeln muss.

Aury

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 59
Es dürfte wenig überraschen, dass zur Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale des Abschnitts für Ingenieure es sich um eine Tätigkeit mit ingenieursmäßigem Zuschnitt handeln muss.
Ja so einfach ist das aber auch nicht. Ein Fall von HG hängt bei uns deswegen 2 Jahre weil es keiner hinbekommen hat. Und irgendwie hatte dann auch keiner mehr Lust und es blieb liegen. Ich hoffe ich bekomme es hin mir tun die Leute dann auch leid

JesuisSVA

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,594
Was soll nicht so einfach sein? Und was hat keiner hinbekommen?

Aury

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 59
So eine Beschreibung zu erstellen.......und die hatten viele Jahre Berufserfahrung......ach ich bekomme das schon hin........

JesuisSVA

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,594
Und was möchtest Du uns jetzt damit sagen?

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
So eine Beschreibung zu erstellen.......und die hatten viele Jahre Berufserfahrung......ach ich bekomme das schon hin........
Also sich irgendwas ausdenken, was nichts mit den tatsächlich benötigten und idealerweise übertragenden Tätigkeiten zu tun hat, damit jemand mehr Geld erhält.
Und zwar in einer Form, dass die Kontrollorgane es nicht bemerken?

Ist es das was du brauchst?

mrfox

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 69
Es dürfte wenig überraschen, dass zur Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale des Abschnitts für Ingenieure es sich um eine Tätigkeit mit ingenieursmäßigem Zuschnitt handeln muss.
Ja so einfach ist das aber auch nicht. Ein Fall von HG hängt bei uns deswegen 2 Jahre weil es keiner hinbekommen hat. Und irgendwie hatte dann auch keiner mehr Lust und es blieb liegen. Ich hoffe ich bekomme es hin mir tun die Leute dann auch leid

Woran liegt denn die Schwierigkeit? Zu den Vorbemerkungen ist die Eintrittskarte für den gehobenen Dienst grundsätzlich ein Studium oder Qualifizierungen die eher nicht auf Ingenieure übertragbar sind. 2 Jahre für eine Tätigkeitsdarstellung ist hochnotpeinlich. Gebt die Aufgabe doch einfach an einen Ingenieur?! Der wird das in einem halben Jahr schon schaffen sich ohne wirkliche Vorkenntnisse zum Tarifvertrag eine zutreffende TD zu erstellen. Das ist jedenfalls meine eigene Erfahrung. Noch schneller geht es natürlich in Zusammenarbeit. Der Ingenieur schaut sich seine Tätigkeiten im Vergleich zur Vorbildung an und die Personalsachbearbeitung liest die Durchführungshinweise vom BVA durch, oder so.

Aury

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 59
Ja auch das haben wir gemacht in anderen Fällen und hat teilweise nach langen Hickhack funktioniert. In dem Fall haben wir in dem Bereich keinen Ingenieur der genau dieses Gebiet macht und sich damit auskennt. Aber danke!
Ja sehr peinlich. Nach der Rente des MA gibt es noch mehr so "Ostereier" die tagtäglich da auftauchen.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Auch hier, aufschreiben was gemacht werden soll, der PA mitteilen, dass man dieses machen wird, sofern keine Einwände kommen.
Evtl. ein zwei mal sie darauf hinweisen, dass ihr nicht handeln als Zustimmung im Sinne der AG stimmt dem zu, dass man diese Tätigkeiten ausüben soll, werten ist.
Falls sie dieses noch nicht entscheiden können, bedarf es nur einer kurzen Info und man lässt umgehend den Bleistift fallen.
Falls sie nichts sagen, fordert man sein Entgelt ein, notfalls per Gericht.

Ganz Stumpf…..

oder man gibt den devoten Knecht und darf sich auch nicht beklagen, da selbstgewähltes Leid.
Wir leben glücklicherweise in einem Rechtsstaat.