Hallöchen,
ich habe gelesen, dass der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld anteilig ausbezahlen muss, wenn man unterjährig kündigt. Also bei Kündigung zum 30. Juni beispielsweise das halbe Weihnachtsgeld ausbezahlt. Bei uns ist das im TVöD ja etwas anders geregelt.
Wie ist es denn, wenn ich zum 31.11.2022 meinen Arbeitsvertrag kündige? Da habe ich dann keinen Anspruch auf meine JSZ laut Gesetz, obwohl das Geld ja bereits mit den Novembergehalt ausgezahlt wird. Kann ich diesen, ja nicht ganz unerheblichen, Verlust umgehen und beispielsweise zum 15. Dezember kündigen?
Ich weiß, dass normalerweise immer zum Ende des Monats bzw des Quartals gekündigt wird, aber vielleicht geht es ja doch..?
Vielen Dank schon mal!