Während meines Promotionsstudiums hatte ich ein Stipendium, im Gegensatz zu den meisten Doktoranden in Deutschland, die eine vertragliche Anstellung haben.
Moin, wenn du während der Zeit des Stipendienbezugs nicht angestellt warst, kannst du in dieser Zeit auch keine Berufserfahrung gesammelt haben. Insofern sind Zeiten als Stipendiat_in eher schlecht für die spätere betrachtung der Stufen, weil man eben als Berufsanfänger einsteigt, während andere schon auf ihrer Quali-Stelle 3+ Jahre Berufserfahrung angesammelt haben.
ABER: Es kommt bei der Frage nach einschlägiger Berufserfahrung, die ja zu berücksichtigen ist, nicht auf die Höhe der damit verbrachten Wochenarbeitszeit an. Viele Promotions-Stipendien lassen die Möglichkeit, dass man bis zu 10h/Woche im Wissenschaftsbereich arbeitet, was ich damals als WHK auch getan habe um das Stipendium entsprechend aufzubessern. Diese Zeit lässt sich dann widerum schon als einschlägige Berufserfahrung anrechnen, wenn man i.W. die Tätigkeiten als WiMi ausführt (sprich Forschung und Lehre)...
Du schreibst von "meine Doktoranden", d.h., du bist zumindest habilitiert, und hast auch das Recht, eigene Promovenden zu betreuen? Je nach Hochschulgesetz muss man dafür ja eine Professur inne haben; je nach Land vielleicht aber auch schon, wenn man "nur" die dafür nötigen Voraussetzungen schon erfüllt, ohne derzeit schon eine Professur zu haben. Jedenfalls würde ich dann mal nachhaken, was zumindest mit der EG 14 ist.
Jetzt habe ich ein neues Angebot von einer anderen Einrichtung erhalten und möchte angesichts meiner Erfahrung und meines Abschlusses ein angemessenes Gehalt erhalten.
Handelt es sich um eine Uni o.Ä. im Geltungsbereich des TV-L (wie die meisten Unis in Deutschland)? Wenn ja, dann befändest du dich hier im falschen Unterforum zum TVöD; es würde aber der §40 TV-L mit seinen Sonderregelungen für Angestellte an Hochschulen greifen, insbesondere die Nr. 5 Satz 4:
"Werden Beschäftigte in den Entgeltgruppen 13 bis 15 eingestellt, gilt ergänzend: Zeiten mit einschlägiger Berufserfahrung an anderen Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen werden grundsätzlich anerkannt."
Insofern wird automatisch die bisher erreichte Stufe und dieser die bisher schon absolvierte Laufzeit übernommen. Wie dies im TVöD geregelt ist, und ob es da eine entsprechende Ausnahmeregelung für Wissenschaftler gibt, weiß ich nicht, müssten entsprechend kompetente Leute nachschauen.