Autor Thema: Unbefristet trotz Befristung? O_O  (Read 2838 times)

WasDennNun

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Antw:Unbefristet trotz Befristung? O_O
« Antwort #15 am: 24.08.2022 14:54 »
na nicht wirklich, der Stellenplan wird sich dadurch nicht ändern. Eher müssten Stellenreste zusammengekratzt werden oder andere Stellenbesetzungsverfahren gestoppt.

Eleganterweise schreibt man neu befristet aus und setzt dann die unbefristete Kollegin auf eine andere freie Stelle um. Oder realistisch wie eingangs beschrieben bietet man einen befristeten Arbeitsplatz, alternativ eine Probezeitkündigung, an.
oder begeht Betrug, weil das Datum der Unterschrift auf den 1. Arbeitstag gesetzt wird.

Organisator

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Antw:Unbefristet trotz Befristung? O_O
« Antwort #16 am: 24.08.2022 14:57 »
Haushaltsrechtlich schon, aber das ist für das Arbeitsrecht irrelevant. Also der Arbeitsvertrag gilt, egal wie laut der Kämmerer motzt.

So auch mein Verständnis. Vielleicht war ich da zu klugscheisserisch als ich anmerkte, dass dadurch keine neue Stelle geschaffen wurde (im Haushaltssinne).

SusanneW

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Antw:Unbefristet trotz Befristung? O_O
« Antwort #17 am: 25.08.2022 08:12 »
Was muss denn mind. gemacht worden sein sozusagen, um einen unbefristeten Vertrag zu bekommen?

Einfach nur hier Platz zu nehmen und den PC einzuschalten und evtl. noch einstempeln wird wohl nicht ausreichen, oder?!

Welche Voraussetzungen müssen also bitte konkret erfüllt sein?

Gibt es dazu ein aktuelles Gerichtsurteil?

xap

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Antw:Unbefristet trotz Befristung? O_O
« Antwort #18 am: 25.08.2022 09:44 »
Ist die Eingangsfrage ernst gemeint? Natürlich kann man versuchen (vermutlich sogar rechtlich abgesichert) irgendwie in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu gleiten, obwohl ein befristetes ursprünglich vereinbart war. Ob das auf Dauer zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit führt, wage ich aber zu bezweifeln. Ich rate von so einem Vorgehen grundsätzlich ab, wenn man nicht vor hat sich ohnehin zukünftig mit seinem AG zu streiten. Ein derartig begründetes Arbeitsverhältnis stünde vermutlich auf sehr dünnem Eis (unabhängig von etwaigen Versäumnissen des AG).

Matze1986

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Antw:Unbefristet trotz Befristung? O_O
« Antwort #19 am: 25.08.2022 13:19 »
Was muss denn mind. gemacht worden sein sozusagen, um einen unbefristeten Vertrag zu bekommen?

Einfach nur hier Platz zu nehmen und den PC einzuschalten und evtl. noch einstempeln wird wohl nicht ausreichen, oder?!

Welche Voraussetzungen müssen also bitte konkret erfüllt sein?

Gibt es dazu ein aktuelles Gerichtsurteil?

Gerichtlich wurde da schon öfter etwas entschieden. konkretes Beispiel war ein Fall in einer Kommunalverwaltung:
Ein befristet Beschäftigter ging nach Ende der Befristung einfach weiter auf Arbeit und ließ sich Aufträge geben.
Am eigentlich letzten Tag wurde er von der Personalabteilung ordnungsgemäß ausgeschleust, hat ihn aber nicht gekümmert. In seiner Abteilung hatte das keiner auf dem Schirm.

In Ihrem Fall könnte man das ähnlich sehen. Jedoch sind Sie in der Probezeit! Ich als AG würde Ihnen einen befristeten AV zur Unterschrift vorlegen. Wenn Sie den unterschreiben, alles gut. Wenn nicht, Kündigung während Probezeit, so schnell wie möglich.

SusanneW

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Antw:Unbefristet trotz Befristung? O_O
« Antwort #20 am: 25.08.2022 15:06 »
Um Himmels Willen ... Mir liegt oder lag nichts daran, mir einen unbefristeten zu erschleichen! Hab morgen Vertragsunterzeichnung des befristeten Vertrags.

Ich war einfach neugierig, weil ich das nicht kannte!

Mir ging es auch darum, dass es ja nicht so leicht sein kann und dass sicherlich gewisse Hürden vorhanden sind. Deswegen fragte ich nach den Mindestvoraussetzungen, die mich noch immer interessieren - rein fachlich. Es kann ja wohl nicht sein, dass z. B. das reine Erscheinen in einer Abteilung oder das Einstempeln oder das Hochfahren des PCs oder das Platznehmen auf dem zukünftigen Arbeitsplatz ausreichen, sondern dass wohl mind. z. B. gearbeitet werden muss(t)e?!

Und wie ist das mit dem befristeten Arbeitsvertrag gewesen, wo der AN noch einen Tag später an der Arbeit erscheint und dann gearbeitet hat? Man wird doch offiziell "verabschiedet", muss alles abgeben ...

TheLastITGuy

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Antw:Unbefristet trotz Befristung? O_O
« Antwort #21 am: 25.08.2022 20:47 »
Der entscheidende Punkt ist, dass für Arbeitsverträge grundsätzlich Formfreiheit gilt.

Hingehen, Arbeitkraft anbieten und wenn der AG diese annimmt, ist ein Arbeitsvertrag beschlossen. Und das ist dann ein unbefristeter. Wie „annehmen“ aussieht, ist sehr frei, u.U. reicht schon die fehlende Ablehnung aus.

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/wirksamer-arbeitsvertrag-trotz-fehlender-schriftform_76_482296.html

Befristete Verträge dagegen müssen schriftlich abgeschlossen werden, §14 Teilzeitgesetz.

Matze1986

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Antw:Unbefristet trotz Befristung? O_O
« Antwort #22 am: 26.08.2022 09:51 »
Und wie ist das mit dem befristeten Arbeitsvertrag gewesen, wo der AN noch einen Tag später an der Arbeit erscheint und dann gearbeitet hat? Man wird doch offiziell "verabschiedet", muss alles abgeben ...

Besagter AN ist dann einige Jahre später in Rente gegangen...
Der so entstandene unbefristete AV war gültig.