Autor Thema: Anrechnung von Praktika als einschlägige Berufserfahrung  (Read 5606 times)

RandomName

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Hallo zusammen,

ich werde zeitnah eine TV-H 13 Stelle antreten und möchte mir meine Berufserfahrung anrechnen lassen.
Auf Rückfrage hieß es, dass Pratika nur angerechnet werden können, wenn diese im öffentlichen Dienst absolviert wurden.

Bezüglich der Praktika steht im TV-H Tarifvertrag allerdings:
„Ein Berufspraktikum nach dem Tarifvertrag über die vorläufige Weitergeltung der Regelungen für die Praktikantinnen/Praktikanten beziehungsweise nach dem Tarifvertrag über die Regelung der Arbeitsbedingungen für die Praktikantinnen/Praktikanten des Landes Hessen oder entsprechender Tarifverträge des öffentlichen Dienstes gilt grundsätzlich als Erwerb einschlägiger Berufserfahrung.“ – § 16 Absatz 2.

Ferner steht in der Protokolländerung von § 16 Absatz 2 (14. Oktober 2021):
„Dagegen können auch hier Zeiten eines Berufspraktikums im Sinne des TVPöD berücksichtigt werden.“

Wie stellt sich hier der genaue Sachverhalt da?

Mit freundlichen Grüßen

JesuisSVA

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,594
Die Anrechnung von Praktika als einschlägige Berufserfahrung findet tariflich ausschließlich dann statt, wenn es sich um ein Praktikum nach den genannten tariflichen Vorschriften handelt.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 6,595
Darüber hinausgehend können Praktika als förderlicher Zeiten bei der Stufenzumessung berücksichtigt werden.

JesuisSVA

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,594
Tariflich wird dafür eine berufliche Tätigkeit vorausgesetzt.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 6,595
Wäre ein bezahltes Praktikum eine solche berufliche Tätigkeit oder wo werden da die Grenzen gezogen?

JesuisSVA

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,594
Es bedarf einer berufsmäßigen Ausübung, bei der die Erwerbsarbeit im Vordergrund steht. Das ist bei Praktika ja eben gerade nicht der Fall.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 6,595
Danke fürs Aufklären :)

RandomName

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Die Regelung erscheint mir etwas verwirrend. Daher vielen Dank auch von meiner Seite für die Aufklärung.