Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-H (Hessen)
Anrechnung von Praktika als einschlägige Berufserfahrung
JesuisSVA:
Es bedarf einer berufsmäßigen Ausübung, bei der die Erwerbsarbeit im Vordergrund steht. Das ist bei Praktika ja eben gerade nicht der Fall.
Organisator:
Danke fürs Aufklären :)
RandomName:
Die Regelung erscheint mir etwas verwirrend. Daher vielen Dank auch von meiner Seite für die Aufklärung.
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