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Anrechnung von Praktika als einschlägige Berufserfahrung

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JesuisSVA:
Es bedarf einer berufsmäßigen Ausübung, bei der die Erwerbsarbeit im Vordergrund steht. Das ist bei Praktika ja eben gerade nicht der Fall.

Organisator:
Danke fürs Aufklären :)

RandomName:
Die Regelung erscheint mir etwas verwirrend. Daher vielen Dank auch von meiner Seite für die Aufklärung.

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