Aus dem AVR-Wü:
Allgemeine Tätigkeitsmerkmale
"1. Entgeltgruppe 1 (einfachste Tätigkeiten)
Entgeltgruppe 1
1Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten, zum Beispiel
Essens- und Getränkeausgeber/innen,
Garderobenpersonal,
Spülen und Gemüseputzen und sonstige Tätigkeiten im Haus- und Küchenbereich,
Reiniger/innen in Außenbereichen wie Höfe, Wege, Grünanlagen, Parks,
Wärter/innen von Bedürfnisanstalten,
Servierer/innen,
Hausarbeiter/innen,
Hausgehilfe/Hausgehilfin,
Bote/Botin (ohne Aufsichtsfunktion).