An der Stelle bin ich juristisch schon lange nicht mehr sattelfest, daher frage ich. Im Arbeitsrecht gibt es aber meines Wissens nach Faktoren, die Vertrauenstatbestände schaffen.
Nehmen wir an Arbeitnehmer A arbeitet schon seit 8 Jahren beim gleichen Arbeitgeber, in seinem Arbeitsvertrag steht ausdrücklich EG X (auch wenn es sich dabei nur um die deklaratorische Angabe einer Standardvertragsvorlage handelt) und der Arbeitgeber lässt ihm seit jeher Entgelt nach EG X zukommen. Warum sollte es dem Arbeitnehmer also zumutbar sein, eine Herabgruppierung nach dieser Zeit hinnehmen zu müssen, wenn der Arbeitgeber schlicht meint seine Arbeitgeberprobleme auf Kosten von Arbeitnehmer A zu lösen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein ArbG in so einem konstruierten Fall nicht arbeitnehmerfreundlich urteilt. Außer Arbeitnehmer A erklärt natürlich schriftlich, dass er sich mit den neuen geringerwertigeren Tätigkeit einverstanden erklärt. Dann werden vermutlich auch einem ArbG die Hände gebunden sein.