Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
Opa:
--- Zitat von: skiveren am 10.09.2022 22:35 ---Das Sozialministerium hat einen konkreten Entwurf für das künftige Bürgergeld vorgelegt:
Von 449 € soll es auf 502 € für den Haushaltsvorstand steigen...
Eine netto Erhöhung von über 10 %.
Für den Partner steigt es auf ca. 451 €.
--- End quote ---
Alleinstehende erhalten 502 Euro.
Partner erhalten jeweils 451 Euro.
WasDennNun:
--- Zitat von: Opa am 11.09.2022 09:36 ---
--- Zitat von: skiveren am 10.09.2022 22:35 ---Das Sozialministerium hat einen konkreten Entwurf für das künftige Bürgergeld vorgelegt:
Von 449 € soll es auf 502 € für den Haushaltsvorstand steigen...
Eine netto Erhöhung von über 10 %.
Für den Partner steigt es auf ca. 451 €.
--- End quote ---
Alleinstehende erhalten 502 Euro.
Partner erhalten jeweils 451 Euro.
--- End quote ---
Und das sind ja keine Almosen, sondern stehen den Menschen ja grundgestzlich zu, aufgrund der Inflation etc.
JesuisSVA:
Nein, bestenfalls ließe sich sagen, dass es den Empfängern aufgrund eines einfachen Gesetzes ohne Verfassungsrang zusteht, mit dem der Gesetzgeber vielleicht, vielleicht auch nicht die Realisierung des abstrakten grundgesetzlichen Anspruchs konkretisieren wollte und dies vielleicht, vielleicht auch nicht auch tatsächlich geschafft hat.
WasDennNun:
--- Zitat von: JesuisSVA am 11.09.2022 11:42 ---Nein, bestenfalls ließe sich sagen, dass es den Empfängern aufgrund eines einfachen Gesetzes ohne Verfassungsrang zusteht, mit dem der Gesetzgeber vielleicht, vielleicht auch nicht die Realisierung des abstrakten grundgesetzlichen Anspruchs konkretisieren wollte und dies vielleicht, vielleicht auch nicht auch tatsächlich geschafft hat.
--- End quote ---
Ja stimmt hätte wäre wenn und mir ist auch kein Urteil bekannt.
Auf alle Fälle dürfte das die Beamten freuen, weil die dadurch ja auch mehr Alimentation bekommen müssen, weil
bei denen vom BVerG festgestellt wurde, dass sie in der untersten Besoldung 15% mehr als Grundsicherung bekommen müssen.
JesuisSVA:
Wobei dazu ja erstmal feststehen müsste, dass das sog. "Bürgergeld" lediglich den Anspruch auf Grundsicherung realisieren soll und nicht etwa darüber hianusgehen soll.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version