Autor Thema: Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?  (Read 95246 times)

JC83

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #225 am: 28.09.2022 11:25 »
So schreibt das eigentlich niemand, sondern es wird durchaus differenziert.

mpai

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #226 am: 28.09.2022 12:14 »
Hier ist häufig der Tenor, dass z.B. in der IT man als Einsteiger locker das Doppelte in der Wirtschaft verdient als das, was im öD gezahlt wird.

JC83

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #227 am: 28.09.2022 12:28 »
Hier ist häufig der Tenor, dass z.B. in der IT man als Einsteiger locker das Doppelte in der Wirtschaft verdient als das, was im öD gezahlt wird.

Das ist auch häufig so. Aber niemand behauptet, dass es für ALLE in der pW besser sei.

WasDennNun

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #228 am: 28.09.2022 13:07 »
Hier ist häufig der Tenor, dass z.B. in der IT man als Einsteiger locker das Doppelte in der Wirtschaft verdient als das, was im öD gezahlt wird.
ITler sind ja auch nicht im unterem Bereich des Gehaltsgefüges.

Organisator

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #229 am: 28.09.2022 13:13 »
ITler sind ja auch nicht im unterem Bereich des Gehaltsgefüges.

Also der besondere Teil III Nr. 24 fängt bei E 6 an. Also einigermaßen weit "unten".

WasDennNun

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #230 am: 28.09.2022 13:20 »
ITler sind ja auch nicht im unterem Bereich des Gehaltsgefüges.

Also der besondere Teil III Nr. 24 fängt bei E 6 an. Also einigermaßen weit "unten".
Da 1.) es keine ernstzunehmende ITler Aufgaben unterhalb von EG8 gibt (zumindest fällt mir keinerlei Tätigkeitsbeschreibung im Bereich der IT ein, die unterhalb der EG8 landet -> wäre dankbar wenn mir da einer mal helfen könnte... Benutzerkonten anlegen und Passwörter zurücksetzen sind ja nicht im Teil III Nr. 24 anzusiedeln)
und 2. die theoretische IT EG6 Tätigkeit oberhalb des unterem drittels ist,
ist ein ITler immer oberhalb des unterem Bereichs.
 ;)

MalZu

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #231 am: 28.09.2022 14:05 »
Die eigentliche Frage scheint ins Abseits geraden zu sein!

WasDennNun

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #232 am: 28.09.2022 14:25 »
Die eigentliche Frage scheint ins Abseits geraden zu sein!
Die Antwort ist doch schon genannt worden, es grundsätzlich lohnt sich monetär immer zu arbeiten, anstelle nur Bürgergeld zu beziehen, denn man hat mehr Geld zur freien Verfügung.
Ob es sich für einen persönlich lohnt, für das bisserl mehr an Geld, diesen Aufwand (also arbeiten geben) zu betreiben, ist nicht allgemein beantwortbar.

Bob Kelso

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #233 am: 28.09.2022 23:58 »
Die eigentliche Frage scheint ins Abseits geraden zu sein!
Die Antwort ist doch schon genannt worden, es grundsätzlich lohnt sich monetär immer zu arbeiten, anstelle nur Bürgergeld zu beziehen, denn man hat mehr Geld zur freien Verfügung.
Ob es sich für einen persönlich lohnt, für das bisserl mehr an Geld, diesen Aufwand (also arbeiten geben) zu betreiben, ist nicht allgemein beantwortbar.

Nein!  Ihrer Behauptung muss widersprochen werden! Und dies ist keine Hetze! Sondern die Darstellung ausschließlich realer Verhältnisse!
Es darf konstatiert werden:
Ein Hochschulabsolvent : Sozialarbeiter B.A.
erhält in S11a / St.3 ein Bruttogehalt von 3 641 Euro. Steuerkasse 3 und 3 Kinder ergeben  Netto: 2575 Euro .
zzgl. Kindergeld in Höhe von 663 Euro stehen dieser Familie im Monat 3 237 Euro für Miete und Werbungskosten (evtl. KFZ)  und Lebenshaltung zur Verfügung.
So weit so gut. Nehmen wir an, diese Familie hat eine Warmmiete von 1300 Euro im Monat zu entrichten.

Würde dieser TB seine Arbeit aufgeben, erhielte die Familie ein  Bürgergeld in Höhe von:
1. Eltern: 451
2. Eltern: 451                     ergeben: 902
1. Kind ( 4 J)    318
2. Kind  ( 8 Jahre)  348
3. Kind ( 14 J)   420             ergeben: 1 086

dann wird das Kindergeld ausgezahlt: 663; 00 Euro; jedoch vom  Bürgergeld  abgezogen.

letztlich werden 1 988 Euro überwiesen.
Hinzu kommt die Warmmiete ( garantiert Warmmiete) in Höhe von 1300 Euro
Ergebnis: 3 288 Euro monatlich !

Somit 50 Euro mehr als ein  B.A. Akademiker, welcher von seinem Netto noch Werbungskosten "um Arbeiten zu können " aufwenden muss.
Sollte diese Familie noch ein Kind bekommen, erhöht dies automatisch das Bürgergeld. Den AG interessiert dies nicht!
Wie die Verhältnisse  bei einem Sachbearbeiter, welcher Bürgergeld Anträge bearbeitet,  in E6 aussehen mag, kann sich jeder vorstellen!

Und noch einmal : Dies sind Fakten und keine "AfD" Träumerei!!
Oder sonstige "rechte" Motivationen, die mir unterstellt werden.

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #234 am: 29.09.2022 02:34 »
Ein Hochschulabsolvent : Sozialarbeiter B.A.
erhält in S11a / St.3 ein Bruttogehalt von 3 641 Euro. Steuerkasse 3 und 3 Kinder ergeben  Netto: 2575 Euro .
zzgl. Kindergeld in Höhe von 663 Euro stehen dieser Familie im Monat 3 237 Euro für Miete und Werbungskosten (evtl. KFZ)  und Lebenshaltung zur Verfügung.

Angesichts der Erhöhung der Transferleistungen durch Einführung des Bürgergeldes schlagen in meiner Brust zwei Herzen. Gleichwohl: Das von Dir gewählte Beispiel erscheint mir etwas schräg gewählt. Erstens wäre der Sozialarbeiter in S 11b eingruppiert und damit zumindest schon mal geringfügig höher als von Dir angenommen. Mit einem 14 Jahre alten Kind wäre er zudem wohl kaum noch in Stufe 3, sondern mindestens in Stufe 5 (und hätte dann schon mal 800€ höhere Bruttobezüge als im Beispiel). Und vermutlich wäre er nach so vielen Jahren im Beruf auch nicht mehr auf einer S 11b-Einsteigerposition.

Aber für einen Handwerker in Entgeltgruppe 6 und ansonsten gleicher Konstellation lohnt sich die ganze Geschichte im Vergleich zum Bürgergeld kaum mehr, das ist wirklich ein Drama.

Coffee86

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #235 am: 29.09.2022 07:42 »
Ein Hochschulabsolvent : Sozialarbeiter B.A.
erhält in S11a / St.3 ein Bruttogehalt von 3 641 Euro. Steuerkasse 3 und 3 Kinder ergeben  Netto: 2575 Euro .
zzgl. Kindergeld in Höhe von 663 Euro stehen dieser Familie im Monat 3 237 Euro für Miete und Werbungskosten (evtl. KFZ)  und Lebenshaltung zur Verfügung.

Angesichts der Erhöhung der Transferleistungen durch Einführung des Bürgergeldes schlagen in meiner Brust zwei Herzen. Gleichwohl: Das von Dir gewählte Beispiel erscheint mir etwas schräg gewählt. Erstens wäre der Sozialarbeiter in S 11b eingruppiert und damit zumindest schon mal geringfügig höher als von Dir angenommen. Mit einem 14 Jahre alten Kind wäre er zudem wohl kaum noch in Stufe 3, sondern mindestens in Stufe 5 (und hätte dann schon mal 800€ höhere Bruttobezüge als im Beispiel). Und vermutlich wäre er nach so vielen Jahren im Beruf auch nicht mehr auf einer S 11b-Einsteigerposition.

Aber für einen Handwerker in Entgeltgruppe 6 und ansonsten gleicher Konstellation lohnt sich die ganze Geschichte im Vergleich zum Bürgergeld kaum mehr, das ist wirklich ein Drama.

Das Ding ist - man muss immer irgendwelche Fälle konstruieren, damit dies in die eigene Agenda reinpasst. Natürlich wird es immer Fälle geben, wo Menschen welche nicht in Arbeit sind, teils monetär zu gewissen Zeitpunkten besser gestellt sind. Und sicherlich lohnt es sich für gewissen EGs bald weniger, sich jeden Morgen auf Arbeit zu quälen (vor allem wenn man noch die Wegekosten u.ä. hinzurechnet). Dennoch ist auf die gesamte Lebenssicht der Vergleich nicht möglich.

Kinder sind nicht für immer im Haushalt und man erhält nicht für immer Kindergeld. Kein gesund-denkender Mensch welcher heute seiner Arbeit nachgeht, wird mit Wechsel von H4 auf "Bürgergeld" sagen, "ich kündige und bleibe mein Leben lang zu Hause, weil es mir dann ja besser geht". Denn dann ist Altersarmut vorprogrammiert/unabwendbar.

Klar kann man mit solchen Beispielen super "Stimmung" machen und seinen Frust rauslassen. Auch ich finde die Entwicklung besorgniserregend. Aber vllt sollte man die Kirche ein wenig im Dorf lassen (2€ ins Phrasenschwein)

Kat

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #236 am: 29.09.2022 08:12 »
Die eigentliche Frage scheint ins Abseits geraden zu sein!
Die Antwort ist doch schon genannt worden, es grundsätzlich lohnt sich monetär immer zu arbeiten, anstelle nur Bürgergeld zu beziehen, denn man hat mehr Geld zur freien Verfügung.
Ob es sich für einen persönlich lohnt, für das bisserl mehr an Geld, diesen Aufwand (also arbeiten geben) zu betreiben, ist nicht allgemein beantwortbar.

Nein!  Ihrer Behauptung muss widersprochen werden! Und dies ist keine Hetze! Sondern die Darstellung ausschließlich realer Verhältnisse!
Es darf konstatiert werden:
Ein Hochschulabsolvent : Sozialarbeiter B.A.
erhält in S11a / St.3 ein Bruttogehalt von 3 641 Euro. Steuerkasse 3 und 3 Kinder ergeben  Netto: 2575 Euro .
zzgl. Kindergeld in Höhe von 663 Euro stehen dieser Familie im Monat 3 237 Euro für Miete und Werbungskosten (evtl. KFZ)  und Lebenshaltung zur Verfügung.
So weit so gut. Nehmen wir an, diese Familie hat eine Warmmiete von 1300 Euro im Monat zu entrichten.

Würde dieser TB seine Arbeit aufgeben, erhielte die Familie ein  Bürgergeld in Höhe von:
1. Eltern: 451
2. Eltern: 451                     ergeben: 902
1. Kind ( 4 J)    318
2. Kind  ( 8 Jahre)  348
3. Kind ( 14 J)   420             ergeben: 1 086

dann wird das Kindergeld ausgezahlt: 663; 00 Euro; jedoch vom  Bürgergeld  abgezogen.

letztlich werden 1 988 Euro überwiesen.
Hinzu kommt die Warmmiete ( garantiert Warmmiete) in Höhe von 1300 Euro
Ergebnis: 3 288 Euro monatlich !

Somit 50 Euro mehr als ein  B.A. Akademiker, welcher von seinem Netto noch Werbungskosten "um Arbeiten zu können " aufwenden muss.
Sollte diese Familie noch ein Kind bekommen, erhöht dies automatisch das Bürgergeld. Den AG interessiert dies nicht!
Wie die Verhältnisse  bei einem Sachbearbeiter, welcher Bürgergeld Anträge bearbeitet,  in E6 aussehen mag, kann sich jeder vorstellen!

Und noch einmal : Dies sind Fakten und keine "AfD" Träumerei!!
Oder sonstige "rechte" Motivationen, die mir unterstellt werden.

Wenn das tatsächlich so ist, kann er aber aufstocken oder zumindest Wohngeld oder KIZ beantragen. Und durch die Freibeträge des Erwerbseinkommens hat er schwups schon wieder mehr als mit Bürgergeld.

Bastel

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #237 am: 29.09.2022 08:37 »
Ein Hochschulabsolvent : Sozialarbeiter B.A.
erhält in S11a / St.3 ein Bruttogehalt von 3 641 Euro. Steuerkasse 3 und 3 Kinder ergeben  Netto: 2575 Euro .
zzgl. Kindergeld in Höhe von 663 Euro stehen dieser Familie im Monat 3 237 Euro für Miete und Werbungskosten (evtl. KFZ)  und Lebenshaltung zur Verfügung.

Angesichts der Erhöhung der Transferleistungen durch Einführung des Bürgergeldes schlagen in meiner Brust zwei Herzen. Gleichwohl: Das von Dir gewählte Beispiel erscheint mir etwas schräg gewählt. Erstens wäre der Sozialarbeiter in S 11b eingruppiert und damit zumindest schon mal geringfügig höher als von Dir angenommen. Mit einem 14 Jahre alten Kind wäre er zudem wohl kaum noch in Stufe 3, sondern mindestens in Stufe 5 (und hätte dann schon mal 800€ höhere Bruttobezüge als im Beispiel). Und vermutlich wäre er nach so vielen Jahren im Beruf auch nicht mehr auf einer S 11b-Einsteigerposition.

Aber für einen Handwerker in Entgeltgruppe 6 und ansonsten gleicher Konstellation lohnt sich die ganze Geschichte im Vergleich zum Bürgergeld kaum mehr, das ist wirklich ein Drama.

Das Ding ist - man muss immer irgendwelche Fälle konstruieren, damit dies in die eigene Agenda reinpasst. Natürlich wird es immer Fälle geben, wo Menschen welche nicht in Arbeit sind, teils monetär zu gewissen Zeitpunkten besser gestellt sind. Und sicherlich lohnt es sich für gewissen EGs bald weniger, sich jeden Morgen auf Arbeit zu quälen (vor allem wenn man noch die Wegekosten u.ä. hinzurechnet). Dennoch ist auf die gesamte Lebenssicht der Vergleich nicht möglich.

Kinder sind nicht für immer im Haushalt und man erhält nicht für immer Kindergeld. Kein gesund-denkender Mensch welcher heute seiner Arbeit nachgeht, wird mit Wechsel von H4 auf "Bürgergeld" sagen, "ich kündige und bleibe mein Leben lang zu Hause, weil es mir dann ja besser geht". Denn dann ist Altersarmut vorprogrammiert/unabwendbar.

Klar kann man mit solchen Beispielen super "Stimmung" machen und seinen Frust rauslassen. Auch ich finde die Entwicklung besorgniserregend. Aber vllt sollte man die Kirche ein wenig im Dorf lassen (2€ ins Phrasenschwein)

Hat den ein E6er mehr als Altersarmut  zu erwarten? Im besten Falle 1-200€ mehr?

WasDennNun

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #238 am: 29.09.2022 09:13 »
Die eigentliche Frage scheint ins Abseits geraden zu sein!
Die Antwort ist doch schon genannt worden, es grundsätzlich lohnt sich monetär immer zu arbeiten, anstelle nur Bürgergeld zu beziehen, denn man hat mehr Geld zur freien Verfügung.
Ob es sich für einen persönlich lohnt, für das bisserl mehr an Geld, diesen Aufwand (also arbeiten geben) zu betreiben, ist nicht allgemein beantwortbar.

Nein!  Ihrer Behauptung muss widersprochen werden! Und dies ist keine Hetze! Sondern die Darstellung ausschließlich realer Verhältnisse!
Es darf konstatiert werden:
Ein Hochschulabsolvent : Sozialarbeiter B.A.
erhält in S11a / St.3 ein Bruttogehalt von 3 641 Euro. Steuerkasse 3 und 3 Kinder ergeben  Netto: 2575 Euro .
zzgl. Kindergeld in Höhe von 663 Euro stehen dieser Familie im Monat 3 237 Euro für Miete und Werbungskosten (evtl. KFZ)  und Lebenshaltung zur Verfügung.
So weit so gut. Nehmen wir an, diese Familie hat eine Warmmiete von 1300 Euro im Monat zu entrichten.

Würde dieser TB seine Arbeit aufgeben, erhielte die Familie ein  Bürgergeld in Höhe von:
1. Eltern: 451
2. Eltern: 451                     ergeben: 902
1. Kind ( 4 J)    318
2. Kind  ( 8 Jahre)  348
3. Kind ( 14 J)   420             ergeben: 1 086

dann wird das Kindergeld ausgezahlt: 663; 00 Euro; jedoch vom  Bürgergeld  abgezogen.

letztlich werden 1 988 Euro überwiesen.
Hinzu kommt die Warmmiete ( garantiert Warmmiete) in Höhe von 1300 Euro
Ergebnis: 3 288 Euro monatlich !

Somit 50 Euro mehr als ein  B.A. Akademiker, welcher von seinem Netto noch Werbungskosten "um Arbeiten zu können " aufwenden muss.
Sollte diese Familie noch ein Kind bekommen, erhöht dies automatisch das Bürgergeld. Den AG interessiert dies nicht!
Wie die Verhältnisse  bei einem Sachbearbeiter, welcher Bürgergeld Anträge bearbeitet,  in E6 aussehen mag, kann sich jeder vorstellen!

Und noch einmal : Dies sind Fakten und keine "AfD" Träumerei!!
Oder sonstige "rechte" Motivationen, die mir unterstellt werden.
In meiner Rechnung hätte der arbeitende Bürger 173€ Netto mehr auf sein Konto als du ausgerechnet hast. Durch das Bürgergeld welches ihm auch zustände, sofern er sich so Einkommesseitig so ungünstig verhält wie du es oben beschreibst.
Er könnte weitere 330€ mehr Netto haben, wenn sie sich die Arbeit teilen.
Macht also 450 Netto mehr.
Alles ohne Werbungskosten Geraffel beim netto etc.
Also NEIN, du hast dich verrechnet.
Denn die von dir beschriebene Bürger haben eben auch ein Anrecht auf Transferleistungen und sind damit (durch die viel zu niedrigen Freibeträge) "immer" über dem "Einkommen" der reinen Bürgergeldbezieher.


Kaiser80

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #239 am: 29.09.2022 09:34 »
Ich habe jetzt die jeweiligen Rechnungen nicht geprüft.

Aber Egal ob 173€, 450€ mehr, oder "Aufstockung"...beantwortet sich da die Frage für viele "Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?" nicht von selbst? 173€ oder 450€ sollen (variabel austauschbar) sollen da rd. 165-170 Monatsstunden Arbeitsleistung "WERT" sein. Das ist Arbeit wert? 450€/165 = 2,72€/Std... 2,70€ vs. Bürgegeld? Weltklasse.

Ich glaube User Emmi87 hatte in einem anderem Thread mal ihr Beispiel bei der AZ Reduktion auf 20 Std ins Feld gebracht, habs uber die SuFu aber nicht gefunden. So das Realität war, was ich mal unterstelle, sträuben sich mir die Nackenhaare.

Mir geht's nicht ums nach unten treten. Aber um mal ne Politikerplattitüde zu benutzen:"Arbeit muss sich wieder lohnen".