Autor Thema: Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?  (Read 95206 times)

Garfield

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #240 am: 29.09.2022 09:38 »
Ein Hochschulabsolvent : Sozialarbeiter B.A.
erhält in S11a / St.3 ein Bruttogehalt von 3 641 Euro. Steuerkasse 3 und 3 Kinder ergeben  Netto: 2575 Euro .
zzgl. Kindergeld in Höhe von 663 Euro stehen dieser Familie im Monat 3 237 Euro für Miete und Werbungskosten (evtl. KFZ)  und Lebenshaltung zur Verfügung.

Angesichts der Erhöhung der Transferleistungen durch Einführung des Bürgergeldes schlagen in meiner Brust zwei Herzen. Gleichwohl: Das von Dir gewählte Beispiel erscheint mir etwas schräg gewählt. Erstens wäre der Sozialarbeiter in S 11b eingruppiert und damit zumindest schon mal geringfügig höher als von Dir angenommen. Mit einem 14 Jahre alten Kind wäre er zudem wohl kaum noch in Stufe 3, sondern mindestens in Stufe 5 (und hätte dann schon mal 800€ höhere Bruttobezüge als im Beispiel). Und vermutlich wäre er nach so vielen Jahren im Beruf auch nicht mehr auf einer S 11b-Einsteigerposition.

Aber für einen Handwerker in Entgeltgruppe 6 und ansonsten gleicher Konstellation lohnt sich die ganze Geschichte im Vergleich zum Bürgergeld kaum mehr, das ist wirklich ein Drama.

Interessant auch, dass die Frau in dem Beispiel keinen Cent nach Hause bringt, nachher aber natürlich Bürgergeld kassiert. Aber passt wohl nicht rein, dass auch Frauen mit 4 jährigen Kindern dann irgendwann wieder arbeiten gehen dürfen.

Und ist eigentlich schon irgendwo verschriftlicht, dass das Kindergeld nicht als Einkommen angerechnet werden muss? Ansonsten dreht die Rechnung sich schon auch wieder massiv.

Aber ich hab es weiter oben schon gesagt. Es bleibt spannend, wie die Hetzer (jaja ich weiß, keine AfD Träumerei hat er gesagt) das in 1-2 Jahren oder meinetwegen gerne auch schon Ende Januar mit Zahlen belegen. Eigentlich müssen ja dank Kündgungsfristen schon ab Oktober die Kündigungen massiv nach oben schießen. Ich bin super gespannt auf diesen Nachweis.

WasDennNun

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #241 am: 29.09.2022 09:46 »
Interessant auch, dass die Frau in dem Beispiel keinen Cent nach Hause bringt, nachher aber natürlich Bürgergeld kassiert. Aber passt wohl nicht rein, dass auch Frauen mit 4 jährigen Kindern dann irgendwann wieder arbeiten gehen dürfen.
Wenn beide Halbtags arbeiten haben sie (im obigen Beispiel)  330€ Netto mehr zur Verfügung, als wenn einer Voll und der andere zuhause bleibt.

Ich habe jetzt die jeweiligen Rechnungen nicht geprüft.

Aber Egal ob 173€, 450€ mehr, oder "Aufstockung"...beantwortet sich da die Frage für viele "Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?" nicht von selbst? 173€ oder 450€ sollen (variabel austauschbar) sollen da rd. 165-170 Monatsstunden Arbeitsleistung "WERT" sein. Das ist Arbeit wert? 450€/165 = 2,72€/Std... 2,70€ vs. Bürgegeld? Weltklasse.

Ich glaube User Emmi87 hatte in einem anderem Thread mal ihr Beispiel bei der AZ Reduktion auf 20 Std ins Feld gebracht, habs uber die SuFu aber nicht gefunden. So das Realität war, was ich mal unterstelle, sträuben sich mir die Nackenhaare.

Mir geht's nicht ums nach unten treten. Aber um mal ne Politikerplattitüde zu benutzen:"Arbeit muss sich wieder lohnen".
Absolut korrekt, die Freibeträge sind ein Farce und ein Schlag ins Gesicht.

Wenn Bürgergeld (oder bdingungsloses Grundeinkommen) dann doch einfach die Freibeträge für die ersten 1000€ auf 500 Euro erhöhen für die 2. auf 250€ ....

Dann hat der "faule" Bürgergeld empfänge halt was zum leben, und der fleissige eben ~50% mehr Netto für sich.
Dann lohnt das arbeite halt auch....

Bastel

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #242 am: 29.09.2022 10:07 »
Ein Hochschulabsolvent : Sozialarbeiter B.A.
erhält in S11a / St.3 ein Bruttogehalt von 3 641 Euro. Steuerkasse 3 und 3 Kinder ergeben  Netto: 2575 Euro .
zzgl. Kindergeld in Höhe von 663 Euro stehen dieser Familie im Monat 3 237 Euro für Miete und Werbungskosten (evtl. KFZ)  und Lebenshaltung zur Verfügung.

Angesichts der Erhöhung der Transferleistungen durch Einführung des Bürgergeldes schlagen in meiner Brust zwei Herzen. Gleichwohl: Das von Dir gewählte Beispiel erscheint mir etwas schräg gewählt. Erstens wäre der Sozialarbeiter in S 11b eingruppiert und damit zumindest schon mal geringfügig höher als von Dir angenommen. Mit einem 14 Jahre alten Kind wäre er zudem wohl kaum noch in Stufe 3, sondern mindestens in Stufe 5 (und hätte dann schon mal 800€ höhere Bruttobezüge als im Beispiel). Und vermutlich wäre er nach so vielen Jahren im Beruf auch nicht mehr auf einer S 11b-Einsteigerposition.

Aber für einen Handwerker in Entgeltgruppe 6 und ansonsten gleicher Konstellation lohnt sich die ganze Geschichte im Vergleich zum Bürgergeld kaum mehr, das ist wirklich ein Drama.

Interessant auch, dass die Frau in dem Beispiel keinen Cent nach Hause bringt, nachher aber natürlich Bürgergeld kassiert. Aber passt wohl nicht rein, dass auch Frauen mit 4 jährigen Kindern dann irgendwann wieder arbeiten gehen dürfen.

Und ist eigentlich schon irgendwo verschriftlicht, dass das Kindergeld nicht als Einkommen angerechnet werden muss? Ansonsten dreht die Rechnung sich schon auch wieder massiv.


Natürlich kassiert Sie Bürgergeld, wieso auch nicht? Ist es nicht traurig, dass es zwei arbeitende Menschen benötigt um über die Grundsicherung zu kommen?

Kindergeld wird bis zu 25 Jahre gezahlt. Dann sucht man sich halt nach 25 Jahren irgendeinen Mindestlohnjob :D

Die Kombination aus Harz4 und 2x 520€ Job könnte am lohnenswertesten (Work Life Balance) für Familien mit Einkommen unter EG8? sein.

Garfield

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #243 am: 29.09.2022 10:24 »
Interessant auch, dass die Frau in dem Beispiel keinen Cent nach Hause bringt, nachher aber natürlich Bürgergeld kassiert. Aber passt wohl nicht rein, dass auch Frauen mit 4 jährigen Kindern dann irgendwann wieder arbeiten gehen dürfen.
Wenn beide Halbtags arbeiten haben sie (im obigen Beispiel)  330€ Netto mehr zur Verfügung, als wenn einer Voll und der andere zuhause bleibt.



Und andere Modell gibt es nicht?

WasDennNun

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #244 am: 29.09.2022 10:50 »
Natürlich kassiert Sie Bürgergeld, wieso auch nicht? Ist es nicht traurig, dass es zwei arbeitende Menschen benötigt um über die Grundsicherung zu kommen?
Ja, traurig aber wahr.
Kinder kriegen ist halt teuer geworden und kann sich kaum einer mehr leisten ohne Staatsunterstützung

Bob Kelso

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #245 am: 29.09.2022 11:42 »
Ein Hochschulabsolvent : Sozialarbeiter B.A.
erhält in S11a / St.3 ein Bruttogehalt von 3 641 Euro. Steuerkasse 3 und 3 Kinder ergeben  Netto: 2575 Euro .
zzgl. Kindergeld in Höhe von 663 Euro stehen dieser Familie im Monat 3 237 Euro für Miete und Werbungskosten (evtl. KFZ)  und Lebenshaltung zur Verfügung.

Angesichts der Erhöhung der Transferleistungen durch Einführung des Bürgergeldes schlagen in meiner Brust zwei Herzen. Gleichwohl: Das von Dir gewählte Beispiel erscheint mir etwas schräg gewählt. Erstens wäre der Sozialarbeiter in S 11b eingruppiert und damit zumindest schon mal geringfügig höher als von Dir angenommen. Mit einem 14 Jahre alten Kind wäre er zudem wohl kaum noch in Stufe 3, sondern mindestens in Stufe 5 (und hätte dann schon mal 800€ höhere Bruttobezüge als im Beispiel). Und vermutlich wäre er nach so vielen Jahren im Beruf auch nicht mehr auf einer S 11b-Einsteigerposition.

Aber für einen Handwerker in Entgeltgruppe 6 und ansonsten gleicher Konstellation lohnt sich die ganze Geschichte im Vergleich zum Bürgergeld kaum mehr, das ist wirklich ein Drama.

Interessant auch, dass die Frau in dem Beispiel keinen Cent nach Hause bringt, nachher aber natürlich Bürgergeld kassiert. Aber passt wohl nicht rein, dass auch Frauen mit 4 jährigen Kindern dann irgendwann wieder arbeiten gehen dürfen.

Und ist eigentlich schon irgendwo verschriftlicht, dass das Kindergeld nicht als Einkommen angerechnet werden muss? Ansonsten dreht die Rechnung sich schon auch wieder massiv.

Aber ich hab es weiter oben schon gesagt. Es bleibt spannend, wie die Hetzer (jaja ich weiß, keine AfD Träumerei hat er gesagt) das in 1-2 Jahren oder meinetwegen gerne auch schon Ende Januar mit Zahlen belegen. Eigentlich müssen ja dank Kündgungsfristen schon ab Oktober die Kündigungen massiv nach oben schießen. Ich bin super gespannt auf diesen Nachweis.

Guten Tag Garfield!
Sie fordern einen Nachweis! Mein Anliegen ist nicht den Nachweis zu erbringen, dass nun Menschen reaktiv ihre Beschäftigung kündigen und es sich mit dem Bürgergeld bequem machen.
 
Allein die Frage: Ob sich (bis in bestimmte Vergütungsgruppen) arbeiten finanziell lohnt! Und deutlich zu machen, dass Transfer Leistungen für Familien nicht zur Armut führen.  Dies wird seit Jahren behauptet.

Ein persönliches Wort sei erlaubt: Es ist Ihre Verantwortung, in Kommentaren über die Realität, "rechte" Gesinnung; AfD oder gar Hetze zu erleben. 
Grüße!

Frau

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #246 am: 29.09.2022 17:29 »
Deine Antwort ist sehr engstirnig, arbeitest du im ÖD?

Zitat
Seit 17 Jahren und ich bin ein sehr breites Entgeltgruppenspektrum durchlaufen, kann also sowohl von den untersten, den durchschnittlichen und den oberen EGs aus eigener Erfahrung reden. Wie sieht es bei Ihnen aus?

Das kenne ich aber anders. Nämlich dass Beschäftigte der unternen Gehaltsgruppen in der PW mehr verdienen, als im ÖD.

Deine Meinung darf aber gerne relativ sein. Im Vergleich zu AlG2 bzw. dem kommenden Bürgergeld werden die unteren Gehaltsgruppen im ÖD nicht überdurchschnittlich, sondern zu wenig bezahlt.


Meine Frau hat 10 Jahre in einer Kanzlei gearbeitet, diese Kanzlei zählte schon zu den besser bezahlenden in unserer Region. Sie war auch nicht nur einfache Tippse sondern führte dort die Buchhaltung und Mahnabteilung. Jetzt kommt sie als Quereinsteigerin in den ÖD, wird eingruppiert wie die frisch ausgelernten Azubis und erhält bereits in Erfahrungsstufe 1 mehr Gehalt als nach 10 Jahren in einer Kanzlei.

Das sieht bei Steuerfachangestellten, Reinigungskräften, Bürogehilfen usw. nicht anders aus.

Ich arbeite über 30 Jahre im ÖD und Tätigkeit im Personalwesen, Buchhaltung usw. Einen Beitrag als Kindergarteniveau zu bezeichnen ist abwertend und spricht mehr für dich als für mich.

Es ist doch bekannt, das Rechtsanwälte schlecht bezahlen. Wer dort so lange arbeitet, ist selber Schuld. Rechtsanwälte sind auch nicht die ganze PW. 

Ich weiß aus meiner Familie, aus erster Hand, was eine sogar noch junge frisch Ausgebildete im Bürobereich in der PW verdienen kann. Da werde ich nie hinkommen. Kommt halt auch auf die Branche in der PW an.

Frau

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #247 am: 29.09.2022 17:38 »
Die eigentliche Frage scheint ins Abseits geraden zu sein!
Die Antwort ist doch schon genannt worden, es grundsätzlich lohnt sich monetär immer zu arbeiten, anstelle nur Bürgergeld zu beziehen, denn man hat mehr Geld zur freien Verfügung.
Ob es sich für einen persönlich lohnt, für das bisserl mehr an Geld, diesen Aufwand (also arbeiten geben) zu betreiben, ist nicht allgemein beantwortbar.

Nein!  Ihrer Behauptung muss widersprochen werden! Und dies ist keine Hetze! Sondern die Darstellung ausschließlich realer Verhältnisse!
Es darf konstatiert werden:
Ein Hochschulabsolvent : Sozialarbeiter B.A.
erhält in S11a / St.3 ein Bruttogehalt von 3 641 Euro. Steuerkasse 3 und 3 Kinder ergeben  Netto: 2575 Euro .
zzgl. Kindergeld in Höhe von 663 Euro stehen dieser Familie im Monat 3 237 Euro für Miete und Werbungskosten (evtl. KFZ)  und Lebenshaltung zur Verfügung.
So weit so gut. Nehmen wir an, diese Familie hat eine Warmmiete von 1300 Euro im Monat zu entrichten.

Würde dieser TB seine Arbeit aufgeben, erhielte die Familie ein  Bürgergeld in Höhe von:
1. Eltern: 451
2. Eltern: 451                     ergeben: 902
1. Kind ( 4 J)    318
2. Kind  ( 8 Jahre)  348
3. Kind ( 14 J)   420             ergeben: 1 086

dann wird das Kindergeld ausgezahlt: 663; 00 Euro; jedoch vom  Bürgergeld  abgezogen.

letztlich werden 1 988 Euro überwiesen.
Hinzu kommt die Warmmiete ( garantiert Warmmiete) in Höhe von 1300 Euro
Ergebnis: 3 288 Euro monatlich !

Somit 50 Euro mehr als ein  B.A. Akademiker, welcher von seinem Netto noch Werbungskosten "um Arbeiten zu können " aufwenden muss.
Sollte diese Familie noch ein Kind bekommen, erhöht dies automatisch das Bürgergeld. Den AG interessiert dies nicht!
Wie die Verhältnisse  bei einem Sachbearbeiter, welcher Bürgergeld Anträge bearbeitet,  in E6 aussehen mag, kann sich jeder vorstellen!

Und noch einmal : Dies sind Fakten und keine "AfD" Träumerei!!
Oder sonstige "rechte" Motivationen, die mir unterstellt werden.

Danke für die Mühe der genauen Aufschlüsselung. Nicht zu vergessen, die Übernahme der Kosten für Klassenfahrten, Vereinsbeiträge, usw. für derzeitige AlG 2 Bezieher.

Bob Kelso

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #248 am: 29.09.2022 18:35 »
Keine KiTa Gebühren; keine  Essen-Kosten-Beiträge, ...

Und noch einmal: Diese Einkünfte möchte ich nicht interpretieren. Nur der Hinweis darauf, ob diese Transferleistungssummen mit einem Arbeitsverhältnis ( welches Brutto muss eine Familie verdienen!) erlangt werden können.
U
Und wir erleben die unterschiedlichen Reaktionen in diesem Forum!
Bis hin zum Vorwurf ein "rechter" zu sein!
Es werden 10 Euro Beträge hin und her gerechnet! Dabei wird außer acht gelassen, dass TB in ihre Schulbildung / Studium / Fort- und Weiterbildung investiert haben und sich dies monetär evtl. nicht abzeichnet.




 

JesuisSVA

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #249 am: 29.09.2022 18:43 »
Worin sollte der Vorwurf bestehen, ein "Rechter" oder politisch "rechts" zu sein? Rechts ist eine ebenso legitime politische Ausrichtung wie links. Die Akzeptanz von Ergebnisungleichheit nimmt von links nach rechts zu, "Leistung muss sich lohnen" ist also eine rechte, "Gleiches Geld für gleiche Arbeit" eine linke Einstellung.

Bob Kelso

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #250 am: 29.09.2022 20:50 »
Worin sollte der Vorwurf bestehen, ein "Rechter" oder politisch "rechts" zu sein? Rechts ist eine ebenso legitime politische Ausrichtung wie links. Die Akzeptanz von Ergebnisungleichheit nimmt von links nach rechts zu, "Leistung muss sich lohnen" ist also eine rechte, "Gleiches Geld für gleiche Arbeit" eine linke Einstellung.

Vielen Dank für Ihre Einschätzung und Haltung!
Nur, sehen Sie die Kommentare von Garfield und Anderer.
Sehr aussagekräftig sind die vielen negativen Bewertungen, welche ich seit einigen Tagen erhalte.
Ich erhalte Reaktionen: Wie "Hetzer" AfD ler , ... 

Als Reaktion darauf, dass Menschen nachprüfbare Fakten veröffentlichen, welche manchen nicht gefallen. Und diese schwingen reaktiv den seit Jahren bewährten  "Nazi-Hammer"!

skiveren

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #251 am: 29.09.2022 22:43 »
Amazon Prime...hat reduzierte Preise, für die die Morgens nicht aufstehen..

skiveren

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #252 am: 29.09.2022 22:52 »
Ein Hochschulabsolvent : Sozialarbeiter B.A.
erhält in S11a / St.3 ein Bruttogehalt von 3 641 Euro. Steuerkasse 3 und 3 Kinder ergeben  Netto: 2575 Euro .
zzgl. Kindergeld in Höhe von 663 Euro stehen dieser Familie im Monat 3 237 Euro für Miete und Werbungskosten (evtl. KFZ)  und Lebenshaltung zur Verfügung.

Angesichts der Erhöhung der Transferleistungen durch Einführung des Bürgergeldes schlagen in meiner Brust zwei Herzen. Gleichwohl: Das von Dir gewählte Beispiel erscheint mir etwas schräg gewählt. Erstens wäre der Sozialarbeiter in S 11b eingruppiert und damit zumindest schon mal geringfügig höher als von Dir angenommen. Mit einem 14 Jahre alten Kind wäre er zudem wohl kaum noch in Stufe 3, sondern mindestens in Stufe 5 (und hätte dann schon mal 800€ höhere Bruttobezüge als im Beispiel). Und vermutlich wäre er nach so vielen Jahren im Beruf auch nicht mehr auf einer S 11b-Einsteigerposition.

Aber für einen Handwerker in Entgeltgruppe 6 und ansonsten gleicher Konstellation lohnt sich die ganze Geschichte im Vergleich zum Bürgergeld kaum mehr, das ist wirklich ein Drama.

Das Ding ist - man muss immer irgendwelche Fälle konstruieren, damit dies in die eigene Agenda reinpasst. Natürlich wird es immer Fälle geben, wo Menschen welche nicht in Arbeit sind, teils monetär zu gewissen Zeitpunkten besser gestellt sind. Und sicherlich lohnt es sich für gewissen EGs bald weniger, sich jeden Morgen auf Arbeit zu quälen (vor allem wenn man noch die Wegekosten u.ä. hinzurechnet). Dennoch ist auf die gesamte Lebenssicht der Vergleich nicht möglich.

Kinder sind nicht für immer im Haushalt und man erhält nicht für immer Kindergeld. Kein gesund-denkender Mensch welcher heute seiner Arbeit nachgeht, wird mit Wechsel von H4 auf "Bürgergeld" sagen, "ich kündige und bleibe mein Leben lang zu Hause, weil es mir dann ja besser geht". Denn dann ist Altersarmut vorprogrammiert/unabwendbar.

Klar kann man mit solchen Beispielen super "Stimmung" machen und seinen Frust rauslassen. Auch ich finde die Entwicklung besorgniserregend. Aber vllt sollte man die Kirche ein wenig im Dorf lassen (2€ ins Phrasenschwein)

Mit E 2- 6 im öffentlichen Dienst zu arbeiten oder alternativ lohnenswert weiter zu schlafen...
Weck mich bitte..
Wo sind eigentlich alle unsere zugewanderten Fachkräfte aus den Jahren 2015/2016 geblieben?
Wo sind die alle hin..?
Waren doch so rund 1 000 000 die gekommen sind um hier zu bleiben und um zu arbeiten?


Rumo1895

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #253 am: 30.09.2022 08:37 »
Offensichtlich bringen sich hier schon die Alternativen für den gewünschten Wut-Winter in Stellung...

Diejenigen der Gruppe (der sie hier die soziale Hängematte vorwerfen) die arbeiten dürfen finden sie übrigens regelmäßig in vergleichbaren angelernten Tätigkeiten in der freien Wirtschaft - Paketboten, Reinigungskräfte etc. - gerne in irgendwelchen ausbeuterischen Subunternehmerverhältnissen. Nur das diese Leute in der Regel etwas anderes gelernt haben was ihnen aber hierzulande nicht anerkannt wird.

Und wenn ich als hier geborener und aufgewachsener Mensch - also mit inhärentem erheblichen Startvorteil - keine Beschäftigung jenseits einer mit angelernten Tätigkeiten (also vereinfacht  EG 1 - 4) erreiche müssen wir in erster Linie über die Themen Bildungsgerechtigkeit und zweiter Arbeitsmarkt sprechen. 

WasDennNun

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #254 am: 30.09.2022 09:02 »
Und noch einmal: Diese Einkünfte möchte ich nicht interpretieren. Nur der Hinweis darauf, ob diese Transferleistungssummen mit einem Arbeitsverhältnis ( welches Brutto muss eine Familie verdienen!) erlangt werden können.
Sind sie der Meinung, dass das Bürgergeld zu hoch ist und man es kürzen sollte?

Oder was wollten sie mit ihrer Aufstellung uns mitteilen?