Autor Thema: Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?  (Read 97734 times)

BAT

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #720 am: 07.12.2022 17:30 »

Das mag sein. Das Problem ist nur, dass es dazu keine wirkliche Alternative staatlicherseits gibt und auch nicht geben soll.

???

WasDennNun

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #721 am: 08.12.2022 14:59 »
Richtig!

..es geht hier aber darum, aufzuzeigen, dass sich das Arbeiten manchmal monetär gar nicht mehr lohnt...
Habs mal editiert

Garfield

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #722 am: 15.12.2022 08:14 »
...für die Familien mit zwei Kindern und einem Alleinverdiener ohne Bürgergeld...

Klar.
Weil man dann feststellt, dass man für 200 EUR mehr 40 Stunden arbeiten darf.... toller Stundenlohn  ::)

Interessanter Begriff. "Stundenlohn". Das heißt dann im Umkehrschluss, dass man den eigenen Lohn nur daran misst, was die Ärmsten haben. Ich kürze also denen unten was weg und dadurch steigt der eigene Stundenlohn, obwohl man genau gleich viel in der Tasche hat.

Erzähl das nicht Verdi, sonst wird der Vorschlag zur nächsten Tarifrunde: Nullrunde, aber dafür Bürgergeld kürzen. Damit ist der Pöbel auch zufrieden.

Achja: Noch meine übliche Frage: Hat hier schon jemand gekündigt?
Oder wird hier nur in der Theorie nach unten getreten, während bei der eigenen Rechnung alle auf andere Ergebnisse kommen?

WasDennNun

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #723 am: 15.12.2022 08:31 »
...für die Familien mit zwei Kindern und einem Alleinverdiener ohne Bürgergeld...

Klar.
Weil man dann feststellt, dass man für 200 EUR mehr 40 Stunden arbeiten darf.... toller Stundenlohn  ::)

Interessanter Begriff. "Stundenlohn". Das heißt dann im Umkehrschluss, dass man den eigenen Lohn nur daran misst, was die Ärmsten haben. Ich kürze also denen unten was weg und dadurch steigt der eigene Stundenlohn, obwohl man genau gleich viel in der Tasche hat.

Erzähl das nicht Verdi, sonst wird der Vorschlag zur nächsten Tarifrunde: Nullrunde, aber dafür Bürgergeld kürzen. Damit ist der Pöbel auch zufrieden.

Achja: Noch meine übliche Frage: Hat hier schon jemand gekündigt?
Oder wird hier nur in der Theorie nach unten getreten, während bei der eigenen Rechnung alle auf andere Ergebnisse kommen?
Ist ja wie mit ein Euro Jobs, dass die bei 20 h Monatsarbeitszeit wofür sie nur 20 Euro mehr bekommen haben. war dann halt eine Stundenlohn von über 40€ .


BAT

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #724 am: 15.12.2022 09:20 »

Ich kürze also denen unten was weg und dadurch steigt der eigene Stundenlohn, obwohl man genau gleich viel in der Tasche hat.


Mir kürzt jemand auch 100 % des Einkommens weg, wenn ich Termine (die Arbeit) nicht wahrnehme, warum darf ich das "von denen" nicht verlangen? Oder stehen die einem besonderen Arbeitsmarkt zur Verfügung, der die Regelungen Leistung gegen Gehalt nicht kennt?

Ist es nicht vielmehr so, dass ich diese Personen dem Arbeitsmarkt fernhalte, wenn ich sie unter Konditionen "halte", die nicht dem Zielmarkt entsprechen?

Garfield

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #725 am: 15.12.2022 11:19 »

Ich kürze also denen unten was weg und dadurch steigt der eigene Stundenlohn, obwohl man genau gleich viel in der Tasche hat.


Mir kürzt jemand auch 100 % des Einkommens weg, wenn ich Termine (die Arbeit) nicht wahrnehme, warum darf ich das "von denen" nicht verlangen? Oder stehen die einem besonderen Arbeitsmarkt zur Verfügung, der die Regelungen Leistung gegen Gehalt nicht kennt?

Ist es nicht vielmehr so, dass ich diese Personen dem Arbeitsmarkt fernhalte, wenn ich sie unter Konditionen "halte", die nicht dem Zielmarkt entsprechen?

Da kenne ich im ÖD aber nicht nur einen Fall, der keine Kürzung des Gehalts erhält obwohl er Arbeit schlecht oder gar nicht erledigt oder einfach mal nicht zu Terminen erscheint.
Von den Fällen die oft gar nicht genug Arbeit haben und den halben Tag an der Kaffee-Theke verbringen haben wir da noch gar nicht gesprochen.

Welche Personen werden dem Arbeitsmarkt ferngehalten, weil sie unter Konditionen leben (oder "gehalten werden"... ) die nicht dem "Zielmarkt" entsprechen?
Ich frage dazu seit geraumer Zeit hier im Thread immer wieder mal, wer bereits gekündigt hat oder ob idealerweise bereits eine Kündigungswelle im öD belegbar ist.

Aber bisher ist da ziemlich flaute und all die schönen Rechnungen hier scheinen nur graue Theorie zu sein und die Rechnung bei den Usern hier dann doch zu ergeben, dass man auf das System Bürgergeld keine Lust hat. Obwohl es doch angeblich so super entlohnt und sanktionsfrei (was ja auch nicht stimmt) sei...

BAT

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #726 am: 15.12.2022 11:32 »
Wenn man bei uns ein oder zwei Tage ohne Entschuldigung zur Arbeit nicht erscheint, wird selbstredend das Kündigungsverfahren eingeleitet.

Wenn der Bürgergeldbezieher das nicht lernt, wird er am Arbeitsmarkt nicht reüssieren. Sanktionen sind im Sinne der Bezieher, nicht der Solidargemeinschaft.

Bob Kelso

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #727 am: 15.12.2022 12:23 »

Ich kürze also denen unten was weg und dadurch steigt der eigene Stundenlohn, obwohl man genau gleich viel in der Tasche hat.


Mir kürzt jemand auch 100 % des Einkommens weg, wenn ich Termine (die Arbeit) nicht wahrnehme, warum darf ich das "von denen" nicht verlangen? Oder stehen die einem besonderen Arbeitsmarkt zur Verfügung, der die Regelungen Leistung gegen Gehalt nicht kennt?

Ist es nicht vielmehr so, dass ich diese Personen dem Arbeitsmarkt fernhalte, wenn ich sie unter Konditionen "halte", die nicht dem Zielmarkt entsprechen?

Da kenne ich im ÖD aber nicht nur einen Fall, der keine Kürzung des Gehalts erhält obwohl er Arbeit schlecht oder gar nicht erledigt oder einfach mal nicht zu Terminen erscheint.
Von den Fällen die oft gar nicht genug Arbeit haben und den halben Tag an der Kaffee-Theke verbringen haben wir da noch gar nicht gesprochen.

Welche Personen werden dem Arbeitsmarkt ferngehalten, weil sie unter Konditionen leben (oder "gehalten werden"... ) die nicht dem "Zielmarkt" entsprechen?
Ich frage dazu seit geraumer Zeit hier im Thread immer wieder mal, wer bereits gekündigt hat oder ob idealerweise bereits eine Kündigungswelle im öD belegbar ist.

Aber bisher ist da ziemlich flaute und all die schönen Rechnungen hier scheinen nur graue Theorie zu sein und die Rechnung bei den Usern hier dann doch zu ergeben, dass man auf das System Bürgergeld keine Lust hat. Obwohl es doch angeblich so super entlohnt und sanktionsfrei (was ja auch nicht stimmt) sei...

"nach unten treten"!   Es werden Realitäten beleuchtet; wenn Sie dies als "nach unten treten" erleben, entspringt dies Ihren Phantasien.

"kündigen"! Der Tenor dieser Auseinandersetzung ist nicht der, dass nun die Beschäftigten kündigen werden, sondern, dass es zunehmend schwieriger wird, Menschen in Beschäftigung zu bringen. Gering motivierte, oder gar Bildungsferne, würden niemals annähernd das ausbezahlte Bürgergeld in Brutto verdienen. 

Das Personal-Gewinnungs-Problem wird sich verschärfen!
Und ich vermute, dass Sie dies erkennen können.

Rumo1895

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #728 am: 15.12.2022 13:24 »
Welche Personen werden dem Arbeitsmarkt ferngehalten, weil sie unter Konditionen leben (oder "gehalten werden"... ) die nicht dem "Zielmarkt" entsprechen?

Wenn es darum geht einem ausufernden Niedriglohnsektor gefügiges Menschenmaterial zuzuführen sind Sanktionen unerlässlich - das ist aber in erster Linie für die betreffenden Arbeitgeber gut, die Sozialsysteme haben von solchen prekären und perspektivlosen Beschäftigungsverhältnissen nichts, ebenso die Gesellschaft (außer vielleicht die Möglichkeit für einzelne sich sozial gegenüber jemand aufzuwerten und natürlich die Nutzung der durch den Niedriglohnsektor bereitgestellten Leistungen).

Ob sich die Einschränkung des Existenzminimums aus den o.g. Gründen mit der Wahrung der Menschenwürde als Dreh- und Angelpunkt unserer Ordnung gut verträgt ist eine andere Frage.

Majon

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #729 am: 15.12.2022 13:47 »
"nach unten treten"!   Es werden Realitäten beleuchtet; wenn Sie dies als "nach unten treten" erleben, entspringt dies Ihren Phantasien.

"kündigen"! Der Tenor dieser Auseinandersetzung ist nicht der, dass nun die Beschäftigten kündigen werden, sondern, dass es zunehmend schwieriger wird, Menschen in Beschäftigung zu bringen. Gering motivierte, oder gar Bildungsferne, würden niemals annähernd das ausbezahlte Bürgergeld in Brutto verdienen. 

Das Personal-Gewinnungs-Problem wird sich verschärfen!
Und ich vermute, dass Sie dies erkennen können.

Hier haben durchaus Forenmitglieder geschrieben, dass es sich ja nicht mehr lohnen würde für Entgeltgruppe 5 oder 6 morgens früh aufzustehen und zur Arbeit zu gehen, so dass man lieber kündigen solle, um es sich dann mit dem Bürgergeld so richtig gut gehen zu lassen…

Und Andere haben schon ausgerechnet, um wie viele Stunden sie ihre Arbeitszeit reduzieren müssten, um in den Genuss von Aufstockerleistungen zu kommen…

Selbstverständlich ist das alles nur dummes Geschwurbel!

Niemand wird seinen sicheren und im Verhältnis zur freien Wirtschaft gut bezahlten Arbeitsplatz aufgeben und sich freiwillig der Willkür der Job Center aussetzen! Zudem dürfte den allermeisten Menschen auch durchaus bewusst sein, welch gesellschaftlicher Abstieg ihnen durch den Bezug des Bürgergeldes drohen würde. Denn dann würden sie ja selbst zu den arbeitsfaulen Schmarotzern zählen, über die sie sich doch viel lieber aufregen...

Organisator

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #730 am: 15.12.2022 15:27 »
Wenn es darum geht einem ausufernden Niedriglohnsektor gefügiges Menschenmaterial zuzuführen sind Sanktionen unerlässlich - das ist aber in erster Linie für die betreffenden Arbeitgeber gut, die Sozialsysteme haben von solchen prekären und perspektivlosen Beschäftigungsverhältnissen nichts, ebenso die Gesellschaft (außer vielleicht die Möglichkeit für einzelne sich sozial gegenüber jemand aufzuwerten und natürlich die Nutzung der durch den Niedriglohnsektor bereitgestellten Leistungen).

Ob sich die Einschränkung des Existenzminimums aus den o.g. Gründen mit der Wahrung der Menschenwürde als Dreh- und Angelpunkt unserer Ordnung gut verträgt ist eine andere Frage.

Ersteres ist in der Regel für die Kunden gut, die dadurch günstige Dienstleistungen in Anspruch nehmen können. Wobei im übrigen ein Niedriglohnsektor nicht per se negativ ist, irgendwo müssen ja die niedrig Qualifizierten auch arbeiten können. Wenn es gesellschaftlich gewollt ist, könnte dies ja auch durch einen existenzsichernden Mindestlohn vermieden werden, wie aktuell geschehen.

Ansonsten ist die Einschränkung des Existenzminimums keine staatliche Entscheidung sondern die logsiche Folge aus dem (nicht-)Handeln der Leistungsempfänger, wenn sie z.B. einen Termin nicht wahrnehmen wollen und dadurch auf ihr Existenzminimum verzichten. Insofern ist auch die Würde der Steuerzahler gewahrt, wenn zumindest ein Minimum an Mitwirkung durch die Leistungsempfänger gefordert wird.

Ich erinnere mich dunkel ans BSHG-Zeiten, in denen die Sozialhilfe monatlich bei persönlichem Erscheinen ausgezahlt wurde. Hat gut funktioniert.

BAT

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #731 am: 15.12.2022 19:47 »
Nein, die Einschränkung das Existenzminimums ist per se durch Sanktionen nicht gegeben, da Schonvermögen bestehen könnte.

Opa

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #732 am: 15.12.2022 20:01 »
Sanktionen treten unabhängig von eventuellem Schonvermögen ein. Somit wird in allen Fällen, wo ebensolches nicht vorhanden ist, durch die Sanktion per se das Existenzminimum eingeschränkt.

Zumindest, wenn man die Leistungen nach dem SGB II mit dem Begriff des Existenzminimums gleichsetzt. Nach der Gesetzesbegründung der ersten angewendeten Fassung des SGB II zum 01.01.2005 enthielt allerdings die Regelleistung eines Alleinstehenden (damals 345 Euro) einen das Existenzminimum übersteigenden Betrag von 50 Euro, mit dem die Leistungsberechtigten einen Notgroschen für unvorhersehbare Ausgaben ansparen sollten.

Daran anknüpfend könnte man jetzt allenfalls argumentieren, dass die 10%-Sanktion lediglich den Ansparbetrag, nicht aber das Existenzminimum trifft.

Organisator

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #733 am: 15.12.2022 21:55 »
Sanktionen treten unabhängig von eventuellem Schonvermögen ein. Somit wird in allen Fällen, wo ebensolches nicht vorhanden ist, durch die Sanktion per se das Existenzminimum eingeschränkt.

Zumindest, wenn man die Leistungen nach dem SGB II mit dem Begriff des Existenzminimums gleichsetzt. Nach der Gesetzesbegründung der ersten angewendeten Fassung des SGB II zum 01.01.2005 enthielt allerdings die Regelleistung eines Alleinstehenden (damals 345 Euro) einen das Existenzminimum übersteigenden Betrag von 50 Euro, mit dem die Leistungsberechtigten einen Notgroschen für unvorhersehbare Ausgaben ansparen sollten.

Daran anknüpfend könnte man jetzt allenfalls argumentieren, dass die 10%-Sanktion lediglich den Ansparbetrag, nicht aber das Existenzminimum trifft.

Es steht ja jedem frei, durch sein Verhalten auch unterhalb dem Existenzminimum zu leben.

Rumo1895

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #734 am: 16.12.2022 08:26 »
Ersteres ist in der Regel für die Kunden gut, die dadurch günstige Dienstleistungen in Anspruch nehmen können.

Das "günstig" ist ja ein Scheinpreis - schließlich subventioniert der Kunde ja per Aufstockleistungen oder die Grundrente im Alter nachgelagert den Preis (und die Gewinne des Niedriglohnunternehmers) mit. Und wenn man die Logik konsequent weiterdenkt kann man damit ja auch die Abschaffung aller Sozialleistungen rechtfertigen - wenn man die Leute für Kost und Logis arbeiten lässt sind am Ende noch günstigere Preise drin...

Zitat
Ansonsten ist die Einschränkung des Existenzminimums keine staatliche Entscheidung sondern die logsiche Folge aus dem (nicht-)Handeln der Leistungsempfänger, wenn sie z.B. einen Termin nicht wahrnehmen wollen und dadurch auf ihr Existenzminimum verzichten. Insofern ist auch die Würde der Steuerzahler gewahrt, wenn zumindest ein Minimum an Mitwirkung durch die Leistungsempfänger gefordert wird.

Das ist ja eine schwache Sophisterei - nach der Logik könnte man ja auch Strafgefangen unwürdig zu 10 in eine 10qm Zelle sperren, immerhin ist das ja die logische Folge ihres Handelns als Straftäter dass sie jetzt in der Zelle schmoren und insofern wird ja auch die Würde des "anständigen" Bürger gewahrt...