Ich kürze also denen unten was weg und dadurch steigt der eigene Stundenlohn, obwohl man genau gleich viel in der Tasche hat.
Mir kürzt jemand auch 100 % des Einkommens weg, wenn ich Termine (die Arbeit) nicht wahrnehme, warum darf ich das "von denen" nicht verlangen? Oder stehen die einem besonderen Arbeitsmarkt zur Verfügung, der die Regelungen Leistung gegen Gehalt nicht kennt?
Ist es nicht vielmehr so, dass ich diese Personen dem Arbeitsmarkt fernhalte, wenn ich sie unter Konditionen "halte", die nicht dem Zielmarkt entsprechen?
Da kenne ich im ÖD aber nicht nur einen Fall, der keine Kürzung des Gehalts erhält obwohl er Arbeit schlecht oder gar nicht erledigt oder einfach mal nicht zu Terminen erscheint.
Von den Fällen die oft gar nicht genug Arbeit haben und den halben Tag an der Kaffee-Theke verbringen haben wir da noch gar nicht gesprochen.
Welche Personen werden dem Arbeitsmarkt ferngehalten, weil sie unter Konditionen leben (oder "gehalten werden"... ) die nicht dem "Zielmarkt" entsprechen?
Ich frage dazu seit geraumer Zeit hier im Thread immer wieder mal, wer bereits gekündigt hat oder ob idealerweise bereits eine Kündigungswelle im öD belegbar ist.
Aber bisher ist da ziemlich flaute und all die schönen Rechnungen hier scheinen nur graue Theorie zu sein und die Rechnung bei den Usern hier dann doch zu ergeben, dass man auf das System Bürgergeld keine Lust hat. Obwohl es doch angeblich so super entlohnt und sanktionsfrei (was ja auch nicht stimmt) sei...