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Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
yamato:
--- Zitat von: Organisator am 16.12.2022 12:50 ---
--- Zitat von: BAT am 16.12.2022 12:41 ---Ist halt die Frage, wie professional man Fortpflanzungsakte einordnen soll. ;)
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Da gehören dann immer zwei dazu. Einer der gleich, einer der nach 1 Jahr arbeiten gehen könnte ;)
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Als ob man immer zusammen leben würde mit dem Erzeuger, am besten ist es sogar ihn gar nicht zu benennen, Man kann sich ja nicht jedes mal umdrehen wenn man sich bückt, also Vater offiziell unbekannt, Mutter wieder drei Jahre Ruhe vorm Vermittler. Wenn man Glück hat zieht man dem "offiziell" unbekannten Vater noch ein bisschen Geld extra aus der Tasche, natürlich in Bar.
Organisator:
--- Zitat von: Rumo1895 am 16.12.2022 13:01 ---Das ist doch eine Aussage mit Nullwert - im Prinzip behaupten sie dass es keine gewerbsmäßigen Sozialbetrüger geben kann weil diese - wenn sie professionell agieren würden - ja keine Bürgergeldbezieher wären. Und daher greift aus ihrer Sicht das berechtigte Argument, dass die Sanktionen nicht wirken weil sie die Falschen treffen (also nicht die die nicht wollen sondern die die nicht können und dabei durch System fallen) ins Leere. Daraus kann man zwei Schlüsse ziehen - entweder sie verstehen die Problematik nicht oder ihnen geht es um Sanktionen als Selbstzweck, ich weiß nicht was besser wäre...
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Das ist ein falscher Schluss. Ich sprach ich nie von Sanktionen, sondern dass nur bei Bedürftigkeit Bürgergeld gewährt werden dürfte. Und diese Bedürftigkeit wäre nachzuweisen. Insoweit kann es gar keine Sanktionen geben.
Weiterhin, um bei deiner Argumentation zu bleiben, würden "Sanktionen" immer die Richtigen treffen, nämlich die, die sich nicht an die rechtlichen Vorgaben halten. Leute "die nicht können" wären davon ohnehin nicht betroffen. Denn wer z.B. wegen dauerhafter Erwerbsunfähigkeit (ergänzendes) Bürgergeld erhält, wäre wohl kaum von sanktionsbewehrten Maßnahmen betroffen.
Organisator:
--- Zitat von: yamato am 16.12.2022 13:08 ---
--- Zitat von: Organisator am 16.12.2022 12:50 ---
--- Zitat von: BAT am 16.12.2022 12:41 ---Ist halt die Frage, wie professional man Fortpflanzungsakte einordnen soll. ;)
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Da gehören dann immer zwei dazu. Einer der gleich, einer der nach 1 Jahr arbeiten gehen könnte ;)
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Als ob man immer zusammen leben würde mit dem Erzeuger, am besten ist es sogar ihn gar nicht zu benennen, Man kann sich ja nicht jedes mal umdrehen wenn man sich bückt, also Vater offiziell unbekannt, Mutter wieder drei Jahre Ruhe vorm Vermittler. Wenn man Glück hat zieht man dem "offiziell" unbekannten Vater noch ein bisschen Geld extra aus der Tasche, natürlich in Bar.
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Das ist ein trauriges, wenn in Einzelfällen vielleicht auch realistisches Menschenbild. Jedenfalls keines, welches ich mir für potentielle Bürgergeldbezieher zu Eigen machen werde.
yamato:
Dann sollten Sie nie in der Unterhaltsstelle eines Jobcenters arbeiten, das würde ihr positives Menschenbild vermutlich zerstören.
Anderes Beispiel sind Scheinvaterschaften, wo irgendein armer Schlucker für Geld die Vaterschaft anerkennt damit die Mutter hierbleiben kann. In vielen Fällen müssen die Frauen dann die Schulden bei den "Organisatoren" durch Prostitution zurückzahlen. Damit dabei möglichst viel für den Zuhälter abfällt beziehen sie natürlich AlG2 zum Leben.
Die Betrugsmaschen hauptsächlich bulgarischer und rumänischer EU Bürger mit Scheinarbeitsverhältnissen und ergänzenden Leistungsbezugs könnte man auch noch nennen.
Auf dieser Grundlage sind die paar faulen AlG2 Bezieher wirklich kein Problem.
WasDennNun:
--- Zitat von: Organisator am 16.12.2022 12:13 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 16.12.2022 12:01 ---Ich denke worüber man sich im klaren sein sollte, ist dass die Sanktionen nicht die professionellen/ berufsmäßigen Bürgergeldbezieher/Sozialschmarotzer treffen.
Die finden ja mittel und Wege das zu umgehen.
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Nunja, wären sie so professionell mit ihrem Leben, wären sie keine Bürgergeldbezieher / Sozialschmarotzer.
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Nun ja, es gibt durchaus Menschen die intensiv daran arbeiten nicht arbeiten zu müssen 😊
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