Autor Thema: Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?  (Read 95149 times)

Opa

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #60 am: 29.08.2022 12:43 »
Wir beobachten als pädagogischer Dienstleister, der eng mit staatlichen Institutionen zusammenarbeitet, bereits seit dem Sanktionsmoratorium eine eindeutige Verschlechterung der Kennzahlen (Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Teilnahmen an Sprachkursen, Aufnahme einer Ausbildung usw.) und erwarten mit dem Bürgergeld eine weitere Verschlechterung.

Es herrscht Sockelarbeitslosigkeit, wer gesund ist und arbeiten möchte bekommt in unserem Einzugsgebiet ohne jegliche notwendigen Vorkenntnisse und Qualifikationen Hilfsarbeitertätigkeiten in der Industrie mit 3.000 brutto auf die Fußmatte gelegt. Aber der Begriff Sockelarbeitslosigkeit kennzeichnet sich halt durch ein Klientel, für das das ehemalige "Fordern" eigentlich essenziell ist.
Wobei dann die spannende Frage zu stellen wäre, welcher Teil dieser Sockelarbeitslosen tatsächlich gesund ist und nur nicht arbeiten möchte. Untersuchungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zeigen, dass mindestens 50% der Menschen, die längerfristig erwerbslos sind, gravierende gesundheitliche Einschränkungen haben. Hinzu kommt eine Dunkelziffer von weiteren bis zu 20%, die daraus resultiert, dass nicht offensichtliche -insbes. psychische- Erkrankungen vielfach nicht diagnostiziert und somit im Jobcenter nicht bekannt sind.

Modellprojekte wie das Bundesprogramm RehaPro zeigen, dass diese Menschen in der herkömmlichen Regelstruktur der Jobcenter nicht adäquat betreut werden (können). Gleichzeitig wird deutlich, dass durch aufwendige multiprofessionelle Betreuung die integrationshemmende Wirkung psychischer und körperlicher Erkrankungen kompensiert werden kann und die Betroffenen selbst ein hohes Interesse an der -oft freiwilligen- Teilnahme zeigen. So sind Integrationserfolge feststellbar bei Personen, die bereits seit Jahrzehnten und nicht erst durch das Sanktionsmoratorium faktisch von der gesellschaftlichen Teilhabe durch Erwerbsarbeit ausgeschlossen waren, weil nicht die passende Förder- und Betreuungsstruktur zur Verfügung steht.

25,2% der Leistungsberechtigten werden innerhalb von 12 Monaten in Erwerbstätigkeit integriert (https://www.sgb2.info/DE/Kennzahlen/Aktuelle-Kennzahlen/aktuelle-kennzahlen.html), zählen also nicht zur „Sockelarbeitslosigkeit“. Von einer eindeutigen Verschlechterung dieser Kennzahl kann ebensowenig die Rede sein wie von einer gesicherten Erkenntnis, dies sei auf das Sanktionsmoratorium oder mangelndes Fordern zurückzuführen.

Ein weiterer erheblicher Teil, nämlich 22,8% der Leistungsberechtigten, geht bereits im individuell maximalen Umfang einer Erwerbstätigkeit nach und muss lediglich „aufstocken“, weil der Verdienst schlicht nicht zum Leben reicht. (https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Arbeitsmarkt/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIV81b.pdf)
Dieser Wert nimmt in der Zeitreihe seit Einführung des Mindestlohns zum Glück kontinuierlich ab.

Der Anteil der Langzeitbezieher sank um 3,8%, auch hier ist also trotz Sanktionsmoratorium ein positiver Trend erkennbar. Nur etwa 44% dieser Langzeitbezieher sind aber gleichzeitig auch arbeitslos  (https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Statistiken/Themen-im-Fokus/Langzeitarbeitslosigkeit/generische-Publikationen/Langzeitarbeitslosigkeit.pdf?__blob=publicationFile&v=4#page22).
Das liegt daran, dass als Langzeitbezieher neben den oben genannten Aufstockern beispielsweise auch Schüler ab 15 Jahren, Teilnehmer an Umschulungen oder Sprachkursen und weitere Gruppen zählen, die vorübergehend oder dauerhaft nicht für die Integration in Arbeit in Frage kommen.

Im Ergebnis ist festzuhalten: Egal ob ich von Leistungsberechtigten, Langzeitarbeitslosen oder Langzeitbeziehern spreche, lässt die Gesamtgröße niemals einen konkreten Schluss auf die Erwerbsmotivation zu.

was_guckst_du

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #61 am: 29.08.2022 12:56 »
...und es gibt diese Fälle, wo das "psychlogische Hindernis" zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit schon seit Generationen von Eltern vorgelebt und von den Kindern erfolgreich an die Kindeskinder weitergegeben wird... 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #62 am: 29.08.2022 13:05 »
...und es gibt diese Fälle, wo das "psychlogische Hindernis" zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit schon seit Generationen von Eltern vorgelebt und von den Kindern erfolgreich an die Kindeskinder weitergegeben wird... 8)

und genau solche Fälle, gerne auch prominent im TV bei RTL2 und Co. gezeigt versauen dann das Ansehen einer ohnehin gebeutelten Menschengruppe.

Opa

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #63 am: 29.08.2022 13:07 »
...und es gibt diese Fälle, wo das "psychlogische Hindernis" zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit schon seit Generationen von Eltern vorgelebt und von den Kindern erfolgreich an die Kindeskinder weitergegeben wird... 8)
Die gibt es zweifellos. Aber wenn das 5% der Gesamtgröße ausmacht, muss ich ein Gesetz an seiner Wirksamkeit für die übrigen 95% bewerten.

Herbert Meyer

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #64 am: 29.08.2022 13:10 »
Es mag sein, dass die Zahlen in bundesweiter Betrachtung korrekt sind, ich kann lediglich von den partiellen Erfahrungen aus unserer Arbeit berichten, die sich von anderen Regionen durchaus unterscheiden können. Fakt ist allerdings, dass wir in unserer Arbeit ohnehin nur mit der Teilmenge der gesunden Menschen in Kontakt kommen, die in erster Linie mit sozialen Handicaps zu kämpfen haben, die aber ärztlich noch nicht als psychische Erkrankung deklariert sind. Da wir nur besetzte Plätze vergütet bekommen, werden die Besetzungszahlen im Controlling seit Jahrzehnten bis ins kleinste Detail erfasst. Und da ist halt eine eindeutige Korrelation mit dem Sanktionsmoratorium sichtbar. Von daher kann es durchaus sein, dass das Bürgergeld für einen Großteil der Leistungsbezieher eine Erleichterung darstellt, für unsere spezielle Zielgruppe ist das Entfallen von Sanktionsmöglichkeiten aber bei der Entwicklung hin zu einem souveränen Leben hinderlich, was sich halt auch objektiv anhand der gesammelten Zahlen darstellen lässt.

Opa

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #65 am: 29.08.2022 13:23 »
Das kann ich nachvollziehen, Herbert Meyer. Deshalb war es mir wichtig darzustellen, dass die Erkenntnisse aus deiner Ausschnittsbetrachtung nicht zwangsläufig Basis für eine Prognose zu den Auswirkungen des Bürgergeld-Gesetzes sein können.
Es ist halt wie bei allen Gesetzen: Ein kleiner Teil der Menschen findet immer einen Weg, abseits der gesetzgeberischen Intention seinen persönlichen Vorteil zu Lasten der Gesellschaft zu generieren. Das fängt beim Hundebesitzer an, der den Kot mitten auf dem Bürgersteig liegen lässt und hört noch lange nicht beim Energieversorger auf, der zusätzlich zu seinen Milliardengewinnen die Gasumlage beantragt.

was_guckst_du

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #66 am: 29.08.2022 13:25 »
Von daher kann es durchaus sein, dass das Bürgergeld für einen Großteil der Leistungsbezieher eine Erleichterung darstellt, für unsere spezielle Zielgruppe ist das Entfallen von Sanktionsmöglichkeiten aber bei der Entwicklung hin zu einem souveränen Leben hinderlich, was sich halt auch objektiv anhand der gesammelten Zahlen darstellen lässt.
....obwohl dieses "Hindernis" aus Sicht der speziellen Gruppe nicht als ein solches gesehen wird, sondern eher als  sinvolle Erleichterung...
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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #67 am: 29.08.2022 13:28 »

Es ist halt wie bei allen Gesetzen: Ein kleiner Teil der Menschen findet immer einen Weg, abseits der gesetzgeberischen Intention seinen persönlichen Vorteil zu Lasten der Gesellschaft zu generieren. Das fängt beim Hundebesitzer an, der den Kot mitten auf dem Bürgersteig liegen lässt und hört noch lange nicht beim Energieversorger auf, der zusätzlich zu seinen Milliardengewinnen die Gasumlage beantragt.
...genau deshalb ist es sinnvoll, Gesetze nachzubessern (wie es Habeck nun mit der Gasumlage versucht) anstatt zu verschlimmbessern (wie es Heil mit dem Bürgergeld bzw. mit dem Wegfall von Sanktionen macht...
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BAT

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #68 am: 29.08.2022 13:29 »

So sind Integrationserfolge feststellbar bei Personen, die bereits seit Jahrzehnten und nicht erst durch das Sanktionsmoratorium faktisch von der gesellschaftlichen Teilhabe durch Erwerbsarbeit ausgeschlossen waren, weil nicht die passende Förder- und Betreuungsstruktur zur Verfügung steht.


wie meinen?

Opa

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #69 am: 29.08.2022 13:31 »
Und da ist halt eine eindeutige Korrelation mit dem Sanktionsmoratorium sichtbar.
Kann ein Teil dieser gefühlten Korrelation auch auf andere, zeitgleiche Faktoren zurückzuführen sein? Immerhin hatte Corona ja nicht nur ein Sanktionsmoratorium zur Folge, sondern auch eine geringere Dichte an persönlichen Beratungskontakten im Jobcenter wegen Infektionsschutz, personelle Ausfälle durch Quarantäne und Erkrankungen und dadurch eine veränderte Quantität und Qualität in den Zuweisungen zu deiner Einrichtung?
Darüber hinaus vielleicht noch ein besonders aufnahmefähiger Arbeitsmarkt im Helfer-Segment, der das Potential der dem Dienstleister zuzuweisenden Menschen verändert hat, weil viele der leistungsfähigeren Kandidaten direkt in Arbeit gehen konnten und deshalb gar kein Grund bestand, sie deiner Organisation zuzuweisen?

Edit: War das Angebot deines Trägers in der Vergangenheit erfolgreich bei jungen Menschen, die nur deshalb teilnahmen, weil sie sonst eine Sanktion zu befürchten hatten?
« Last Edit: 29.08.2022 13:42 von Opa »

was_guckst_du

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #70 am: 29.08.2022 13:33 »
..typisches Sozialarbeiter-Gerede... ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #71 am: 29.08.2022 13:34 »
Die gibt es zweifellos. Aber wenn das 5% der Gesamtgröße ausmacht, muss ich ein Gesetz an seiner Wirksamkeit für die übrigen 95% bewerten.

Nun wäre ja auch die Einschätzung in Bezug auf psychisch Kranke ebenso auf die größere Masse umzulegen. Da 28 % der Bevölkerung unter solchen Erkrankungen leiden, ist also auch in der Gruppe der Nichtbezieher ein erheblicher Anteil im Arbeitsleben mit einer solchen Erkrankung. Ist nicht schön, aber die Argumentation greift insofern nicht wirklich. Gemessen werden muss die Klientel halt schon am "gewöhnlichen" Arbeitsmarkt. Viele beissen sich durch und das gehört in gewissem Umfang einfach zum Leben dazu.

Opa

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« Antwort #72 am: 29.08.2022 15:10 »
Die gibt es zweifellos. Aber wenn das 5% der Gesamtgröße ausmacht, muss ich ein Gesetz an seiner Wirksamkeit für die übrigen 95% bewerten.

Nun wäre ja auch die Einschätzung in Bezug auf psychisch Kranke ebenso auf die größere Masse umzulegen. Da 28 % der Bevölkerung unter solchen Erkrankungen leiden, ist also auch in der Gruppe der Nichtbezieher ein erheblicher Anteil im Arbeitsleben mit einer solchen Erkrankung. Ist nicht schön, aber die Argumentation greift insofern nicht wirklich. Gemessen werden muss die Klientel halt schon am "gewöhnlichen" Arbeitsmarkt. Viele beissen sich durch und das gehört in gewissem Umfang einfach zum Leben dazu.
Oder aber man denkt nochmal eine Sekunde nach und kommt zu dem Ergebnis, dass es Krankheitsbilder gibt, mit denen man arbeiten und sich nötigenfalls durchbeißen kann, während das bei stärkerer Ausprägung nur mit systematischer Unterstützung funktioniert und manchmal eben gar nicht geht. Das trifft auf Depressionen, Suchterkrankungen und Persönlichkeitsstörungen gleichermaßen zu wie auf Krebs, Multiple Sklerose und Bandscheibenvorfälle.
Beim Jobcenter bleiben eben diejenigen hängen, deren Krankheitsbild für ein sich-durchbeißen zu komplex und zu lebensbestimmend ist. Inwieweit man diesem Personenkreis durch Sanktionen zu einem Job verhelfen kann, erschließt sich mir nicht.
Mindestvoraussetzung für eine Sanktion sollte doch wohl sein, dass ich ein passgenaues Hilfeangebot habe, der Leistungsberechtigte objektiv in der Lage ist, dieses anzunehmen und er sich dennoch ohne wichtigen Grund weigert. Für den beschriebenen Personenkreis fehlt allerdings meist schon das passgenaue Angebot, weil die konkrete Erkrankung und die sich daraus ergebenden Anforderungen im Jobcenter nicht bekannt sind.

was_guckst_du

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #73 am: 29.08.2022 15:28 »
Mindestvoraussetzung für eine Sanktion sollte doch wohl sein, dass ich ein passgenaues Hilfeangebot habe, der Leistungsberechtigte objektiv in der Lage ist, dieses anzunehmen und er sich dennoch ohne wichtigen Grund weigert. Für den beschriebenen Personenkreis fehlt allerdings meist schon das passgenaue Angebot, weil die konkrete Erkrankung und die sich daraus ergebenden Anforderungen im Jobcenter nicht bekannt sind.
...dann ist dies eben spätestens im Sanktionsverfahren aufzuklären...
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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #74 am: 29.08.2022 15:45 »

Beim Jobcenter bleiben eben diejenigen hängen, deren Krankheitsbild für ein sich-durchbeißen zu komplex und zu lebensbestimmend ist. Inwieweit man diesem Personenkreis durch Sanktionen zu einem Job verhelfen kann, erschließt sich mir nicht.


Wie bereits öfters geschrieben, gehören so einige Personen nicht in den Rechtskreis des SGB II, da sie dem Arbeitsmarkt per se nicht zur Verfügung stehen. Das habe ich schön öfters kritisiert, wird wegen der Mischfinanzierung durch Bund/Länder/Kommunen gerne hin und hergeschoben, teils fehlen auch schlicht Fachärzte zur Diagnostik, etc. pp.

Aber soll man diesen Umstand als Grund zum Wegfall der Sanktionen für alle Bezieher nehmen?