Autor Thema: Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?  (Read 96825 times)

Opa

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #105 am: 11.09.2022 09:36 »
Das Sozialministerium hat einen konkreten Entwurf für das künftige Bürgergeld vorgelegt:
Von 449 € soll es auf 502 € für den Haushaltsvorstand steigen...
Eine netto Erhöhung von über 10 %.
Für den Partner steigt es auf ca. 451 €.
Alleinstehende erhalten 502 Euro.
Partner erhalten jeweils 451 Euro.

WasDennNun

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #106 am: 11.09.2022 11:35 »
Das Sozialministerium hat einen konkreten Entwurf für das künftige Bürgergeld vorgelegt:
Von 449 € soll es auf 502 € für den Haushaltsvorstand steigen...
Eine netto Erhöhung von über 10 %.
Für den Partner steigt es auf ca. 451 €.
Alleinstehende erhalten 502 Euro.
Partner erhalten jeweils 451 Euro.
Und das sind ja keine Almosen, sondern stehen den Menschen ja grundgestzlich zu, aufgrund der Inflation etc.

JesuisSVA

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #107 am: 11.09.2022 11:42 »
Nein, bestenfalls ließe sich sagen, dass es den Empfängern aufgrund eines einfachen Gesetzes ohne Verfassungsrang zusteht, mit dem der Gesetzgeber vielleicht, vielleicht auch nicht die Realisierung des abstrakten grundgesetzlichen Anspruchs konkretisieren wollte und dies vielleicht, vielleicht auch nicht auch tatsächlich geschafft hat.

WasDennNun

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #108 am: 11.09.2022 12:54 »
Nein, bestenfalls ließe sich sagen, dass es den Empfängern aufgrund eines einfachen Gesetzes ohne Verfassungsrang zusteht, mit dem der Gesetzgeber vielleicht, vielleicht auch nicht die Realisierung des abstrakten grundgesetzlichen Anspruchs konkretisieren wollte und dies vielleicht, vielleicht auch nicht auch tatsächlich geschafft hat.
Ja stimmt hätte wäre wenn und mir ist auch kein Urteil bekannt.

Auf alle Fälle dürfte das die Beamten freuen, weil die dadurch ja auch mehr Alimentation bekommen müssen, weil
bei denen vom BVerG festgestellt wurde, dass sie in der untersten Besoldung 15% mehr als Grundsicherung bekommen müssen.

JesuisSVA

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #109 am: 11.09.2022 13:09 »
Wobei dazu ja erstmal feststehen müsste, dass das sog. "Bürgergeld" lediglich den Anspruch auf Grundsicherung realisieren soll und nicht etwa darüber hianusgehen soll.

carriegross

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #110 am: 14.09.2022 21:07 »
Freundin und Kollegen von der AfA erwarten eine zunehmende Arbeitslosenquote! ;-)

Bob Kelso

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #111 am: 14.09.2022 22:18 »
Freundin und Kollegen von der AfA erwarten eine zunehmende Arbeitslosenquote! ;-)

Bürgergeld

1. Elternteil:   502
2. Elternteil:   451
Kind bis  5:    318
Kind bis 13:   348
Kind  bis 17 : 420

Eine exempl. Familie würde : 2 039 Euro Sozialgeld NETTO erhalten
zzgl. eine entsprechend große Wohnung mit WARMMIETE um 1300 Euro
Und die Energiekosten werden immer übernommen!
So kommt diese Fam auf 3 350 Euro  ( Kindergeld ist inkludiert!)
zzgl. freie Kita und Verpflegung ; weitere geldwerte Vorteile, wie Tafel, Keine GEZ; Schulzuschuss bei Reisen, …
Meine einzige Frage: Wer von Ihnen verdient NETTO 3 350 Euro im Monat!
Machen Sie sich Sorgen, oder gar Ängste wegen der Energiekosten? Bei Bezug von H4 / Bürgergeld werden die Energiekosten in Realhöhe übernommen!

Jedes „neue“ Kind bringt mehr-Einnahmen! Interessiert dies Ihren Arbeitgeber?
Mieterhöhungen werden übernommen!
Und nein, ich bin nicht neidisch!
Mein Anliegen ist, darauf hinzuweisen, dass das Bürgergeld nicht zu Armut führt. Und, dieses Bürgergeld muss durch den Steuerzahler erwirtschaftet werden!

Und wenn die Beschäftigten des  ÖD  3% Erhöhung erhalten sollte, wird dies medial negativ und unfair dargestellt. 

Um das obengenannte  ( exempl. Familie) Bürgergeld zu erhalten muss der AN in E10; St.3 eingruppiert sein.
Dieser verdient dann 2 827 Euro und dann zzgl. 600 Euro Kindergeld!

Opa

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #112 am: 14.09.2022 22:32 »
Falsch.
Alleinstehende: 502 Euro
Ehepartner oder eheähnliches Gedöns: jeweils 451 Euro
Eine E9c Stufe 3 würde schon reichen und da ist die Jahressonderzahlung noch nicht berücksichtigt.

Aber interessant, dass aus der AgD-Ecke alle den selben Fehler machen und unterschiedliche Regelleistungen für die Elternteile annehmen. Ob das ein Zufall ist?
« Last Edit: 14.09.2022 22:47 von Opa »

WasDennNun

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #113 am: 14.09.2022 22:43 »

So kommt diese Fam auf 3 350 Euro  ( Kindergeld ist inkludiert!)
Der EG1-EG8 bekommt dann wahrscheinlich um die 3600 NETTO
durch den Bürgergeldzuschuß.
dafür lohnt es sich zu arbeiten?

Bob Kelso

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #114 am: 14.09.2022 22:46 »

Falsch.
Alleinstehende: 502 Euro
Ehepartner oder eheähnliches Gedöns: jeweils 451 Euro

Und der Rest das gewohnte AgD-blabla…

Was meinen Sie mit AgD - bla bla?

Ich stelle mir vor, sie meinen AfD!
ich finde es bemerkenswert, wie schnell Menschen, welche Realitäten benennen, in das AfD- Lager gedrängt werden. Somit ist dies für die AfD gar schmeichelhaft!
Liebe Grüße!


Opa

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #115 am: 14.09.2022 22:49 »
Mit AgD-blabla meine ich dein ständiges Gehetze gegen alle Menschen, die auf die Hilfe und Solidarität unserer Gesellschaft angewiesen sind. Es ist einfach widerlich.

Bob Kelso

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #116 am: 14.09.2022 22:50 »
Falsch.
Alleinstehende: 502 Euro
Ehepartner oder eheähnliches Gedöns: jeweils 451 Euro
Eine E9c Stufe 3 würde schon reichen und da ist die Jahressonderzahlung noch nicht berücksichtigt.

Aber interessant, dass aus der AgD-Ecke alle den selben Fehler machen und unterschiedliche Regelleistungen für die Elternteile annehmen. Ob das ein Zufall ist?

Also, auch Sie stellen das Bürgergeld mit E9c gleich!

Bob Kelso

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Antw:Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
« Antwort #117 am: 14.09.2022 22:58 »
Mit AgD-blabla meine ich dein ständiges Gehetze gegen alle Menschen, die auf die Hilfe und Solidarität unserer Gesellschaft angewiesen sind. Es ist einfach widerlich.

Interessant, dass Sie hier "Hetze" erleben! Ich nenne Zahlen und bemerke, dass diese Bürger-Gelder nicht zur Armut führen und stelle die Höhe der Transfer Leistungen mit den Entgelt von Beschäftigten in Vergleich! Hetze erleben Sie!

Zu Ihrer Orientierung: Ich "arbeite" beruflich mit Menschen ( jeglichen Alters), welche auf professionelle "Hilfe und Solidarität" angewiesen sind. Unsere Berufsverbände und Kammer ( hohe Beiträge!) setzen sich unermüdlich für die Verbesserung der Versorgung der "Betroffenen" ein.
Lesen Sie doch bitte den Leitartikel der NZZ vom 14. September 2022! Ist dies dann auch eine AfD-Gesinnung!
Grüße!

Opa

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